schu k12 hat geschrieben:Nachdem ich Gestern mit meinem Anwalt Gesprochen hab, sagte der "wir warten erstmal auf das Gutachten und dann machen wir ne Kosten Aufstellung".
Da der Gutachter auch die Wiederbeschaffung Einrechnet.
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Versteh mich bitte nicht falsch, ich bin kein Rechtsberater und ich schreibe nur, was mir im Kopf hängen geblieben ist und versuche dieses so gut wieder zu geben, wie es mir möglich ist.
Das du die Anmeldung und auch deine Jacke (etc) als Schaden melden sollst, ist sicherlich dein gutes Recht.
Was den Nutzungsaufall jedoch betrifft, da habe ich meine Bedenken.
Auch dein Argument, dass es nicht deine Schuld ist, ist vollkommen richtig. Doch auch da kannst du dich wahrscheinlich auf eine kleine Enttäuschung vorbereiten.
EIner Kollegin ist ein Motorrad auf ihrer Seite entgegen gekommen und in ihren neuen Wagen (damals ~2 Monate) hineingefahren. Beide Fahrzeuge Totalschaden, glücklicher Weise sind alle Beteiligten ohne größere körperliche Schäden davon gekommen.
Die Verischerung ersetzte ihr jedoch ihren PKW nur zum "Restwert" und sie mußte einen vierstelligen Betrag (irgendwas um die 1.500 Euro) aus ihrer eigenen Tasche drauflegen um sich wieder den gleichen Wagen holen zu können. Mehr zahlte die Versicherung nicht.
Darauf wollte ich nur hinweisen.
Jörg
Halben Tacho Abstand, mach ich. Mein Tacho hat einen Durchmesser von 10cm ...