Ich hole diesen alten Fred mal aus der Versenkung, da ich letzte Woche genau diese HP-Rastenanlage (aus Unwissenheit) beim TÜV eintragen lassen wollte und einen ziemlichen Terz hatte.
Um es kurz zu machen - der TÜV Fritze hat mich wieder vom Hof geschickt, da er fälschlicherweise der Meinung war, der von BMW beigefügte KBA Auszug wäre für eine Eintragung nicht ausreichend... Das Gegenteil ist der Fall - die Rastenanlage muss weder eingetragen werden, noch ist der Halter verpflichtet, den Auszug mitzuführen.
Im Forum nebenan hat das Rocky recht ausführlich erklärt:
http://bmwkforum.siteboard.eu/p73984-hp-schalt-bremsanlage.html#p73984Vielleicht hilft's ja dem Einen oder Anderen, der sich die HP-Rastenanlage kauft und sich bzgl. einer Eintragung nicht sicher ist.
Hier nochmal der KBA Auszug: