Freshmaker hat geschrieben:Hi !!!
Den netten Herren von der DEKRA in Oranienburg habe ich gefragt , wenn man einen Mängelbericht von der Polizei bekommt bezüglich der Lautheit eines ESD was sie dann tun um das zu überprüfen, da sagte er "das nur die Fahrgeräusche entscheidend sind und nicht die Standgeräusche ,die Standgeräuschmessung am Straßenrand gilt vor dem Gesetz nicht als maßgebend". Es gibt eine Geräuschemmission oder Lärmmessung DIN 45636, Zusammenhang mit der ISO-Empfehlung ISO/R 362-1964.
Gruß Sven
Die Zeitschrift Tourenfahrer hat im Heft 9/2011 (Seite 66/67) mit Guido Heuken von der Kreispolizeibehörde gesprochen.
Zitat aus der Zeitung:
"Für das Standgeräusch gibt es keine amtliche Beschränkung, weshalb es durchaus Motorräder gibt, die ein Standgeräusch von mehr als 100dB eingetragen haben. Das sind dann nicht selten Harleys, die bei dreiviertel der Nenndrehzahl im Stand solche Werte erreichen. Doch auch da gibt es Grenzen für die Polizei, dazu Guido Heuken: 'Wenn wir ein Standgeräusch von 110dB oder mehr messen, müssen wir die Weiterfahrt untersagen, denn dann besteht die Gefahr, dass die Signalhörner von Rettungsfahrzeugen übertönt werden.'"