Hallo zusammen, der Gesetzgeber setzt hier enge Grenzen, welche aber dennoch deutlich Spielraum haben. Halten wir uns daran, dann ist im Falle eines Unfalls, diese Art der Beweislast gestattet. Kennzeichen, aber auch Personen, müssen unkenntlich sein. Meine Lösung dazu sieht wie folgt aus, geschuldet einem schlimmen Erlebnis, im September 2020 was mir fast mein Leben gekostet hätte. Heute fahre ich nur noch mit einer Dash Cam welche von HJC ist (siehe Bilder) Bilder bekomme ich hier leider nicht hochgeladen. Ich verwende folgende Dash Cam direkt von HJC / Typ : HJC 10A wird direkt am Helm vom Typ RPHA 90/90S integriert. Kostet 400,-€ euch allen einen guten Start und bleibt gesund.
Detlef