vaterx25xe hat geschrieben:Hmmmm...
Tja der GPR wurde so geliefert und ist allem anschein nach auch zulässig so.
Im Schnitzer war auch kein Kat. Obs den mit oder hne gab kann ich nicht sagen. Habs so gekauft.
Kat kaufen???? Wie soll ich mir das vorstellen? Ist das nen Kat Elemnt was irgendwo ins Rohr geschoben wird?
Als Beispiel :
https://www.louis.de/artikel/nachruestk ... 6b85d18f6bDer GPR-Auspuff sofern er eine EG-ABE eingestanzt hat, und diese ABE für das Modell bestimmt ist, ist dieser auch an sich zulässig.
(Diese Prüfung ob er zum Modell passt wird es aber vermutlich erst geben, wenn es zu Personenschäden gekommen ist, da wegen Datenschutz da recht wenig Einsicht besteht auf die Dokumente, sofern der Hersteller da nicht sein OK zu gibt. Jedoch der TÜV selbst kann das sicherlich nachprüfen wenn er dazu aufgefordert wird.
Als Verbraucher bekommt man lediglich das Deckplatt dieser EG-ABE zugesendet. Unverständlich für mich, aber so ist es wohl.)Nur wenn in Folge dessen (also den Austausch des ESD´s) du keinen KAT mehr hast, was die Regel in den meisten Fällen ist, ist deine Betriebserlaubnis erloschen, und zwar nicht aufgrund dessen das du diesen Auspuff drauf hast, sondern aufgrund dessen, das dein Fahrzeug definitiv nicht mehr die geforderten/geprüften Umweltemissionen einhält, und das nicht nur aufgrund eines Verschleißes, sondern aufgrund einer Manipulation, also absichtlich durch die Demontage des Kats. Und wie es immer so schön heißt, Unwissenheit schützt nicht vor...
Ich habe nie die Erfahrung gemacht, aber oft wird davon geredet, wenn man ohne Kat erwischt wird, und dieser aufgrund einer Manipulation weg gefallen ist, und nicht durch Verschleiß, erwartet einem auch noch Besuch vom Finanzamt wegen Steuerhinterziehung. Klingt für mich plausibel, obs so ist, weiß ich jedoch nicht.
Man brauch nicht davon auszugehen, das wenn ESD´s mit Kat ~800€ aufwärts kosten, diese bei billigen Abgasanlagen für 2,3 oder 400€ was auf GPR nun mal zutrifft, auch ein Kat drin ist.
Ist das selbe wie Verkaufsgespräche von wegen LED-Blinker mit E-Zulassung.. und wenn da noch so oft E11 R10 drauf steht. Solange da kein R50 drauf steht, darf man sie in der EU nicht einsetzen. Hier ist das mit der E-Zulassung nicht gelogen, aber im STrassenverkehr nützt einem das R10 was beispielsweise Funkentstört bedeutet nicht wirklich was, da R50 die E-Zulassung für einen Blinker ist, und nicht die R10-Zulassung. Aber so macht man halt schnell Geld mit der Unwissenheit der Verbraucher ohne diese anzulügen