In der ZB II STEHT NICHTS DRIN.
Im COC steht, dass man nur von einem Hersteller fahren darf und halt der Mist mit Bindung gem. Betriebserlaubnis (die hat aber nur der Hersteller)
In der ZB I Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.
Also aus meinen Unterlagen kann ich nicht ersehen, was ich fahren darf, weil die Betriebserlaubnis hat der Hersteller.
Im Benutzerhandbuch empfiehlt BMW Z6 und BT020 (kriegt man die noch?
Da auf der Homepage EMPFOHLEN wird, sehe ich das nicht als verbindlich an und mehr Informationen erhält der geneigte Biker nicht.
Natürlich rät BMW dazu, für Reifen vom Reifenhersteller eine Freigabe zu besorgen.
Alles schön schwammig, nichts verbindliches, geht ja um Produkthaftung.
Von früher kenne ich das noch so, da war verbindlich in meinen Dokumenten Hersteller,Typ,Grösse etc vorgegeben.
Hatte mir ja den ROADTEC01 aufgezogen, in der irrigen Annahme, dass ein Reifen mit Freigabe für die FJR1300 definitiv auch für die K1200GT zugelassen ist.
Pustekuchen, der Satz hat zwar bestens funktioniert, aber die von mir gewünschte Eintragung habe ich weder bei der DEKRA, noch beim T.Ü.V. erhalten. Metzeler hat den Reifen für die K1200GT nicht freigegeben. Begründung? Zu schwer, zu schnell. So die Aussage des T.Ü.V. Menschen.
Eigentlich unverständlich, wo doch in meinen Unterlagen überhaupt kein Reifen als Fixum genannt wird.
Letztlich habe ich den Satz gegen DUNLOP RS3 getauscht, übrigens auch für die FJR1300 freigegeben. Meine Dicke läuft mit Koffern und TC nach GPS Spitze 265 km/h, einiges schneller als eine FJR1300, aber dafür wiegt sie auch das eine oder andere Gramm weniger.
Die anfänglichen Probleme mit der Vollgasstabilität des RS3 gegenüber dem RT01 waren weg, als ich den Druck vorn auf 2,8 und hinten auf 3,2 erhöht hatte. Hatte nach dem Winter einfach vergessen, dass der Hobel noch mit erhöhtem Winterdruck im Schuppen stand.
Hat mir langes Probieren erspart.
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