Hallo,
bei näherer Betrachtung der Reifenfreigaben in den Papieren ist mir Folgendes aufgefallen:
Bei Ziffer 22 im Fahrzeugschein steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten*"
Im Kfz.-Brief habe ich bez. Reifen nichts gefunden.
In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (ist das die Betriebserlaubnis??) steht unter Ziffer 50 Bemerkungen: "No.32 : Reifenpaar. nur von einem Herst. zul."
Von zugelassen Reifentypen habe ich in den offiziellen Fahrzeugpapieren also überhaupt nichts gefunden.
Ein Dokument "Betriebserlaubnis" habe ich nicht. Muss ich mir etwa die Reifenfreigaben für die R auf der BMW-HP selbst besorgen und wird dies dann auch so anerkannt?
Laut BMW-Reifenfreigaben ist der Metzler Roadtec Z6 (mit diesem Reifen war ich auf meiner alten K1200 RS sehr zufrieden) nicht für die Sportfelge (6.00) freigegeben. Auf der Metzler-HP aber schon. Ist dieser Reifen dann doch erlaubt oder gilt hier nur was der Motorradhersteller freigibt?
Bin momentan etwas ratlos.
Danke euch schon mal für eure Infos.
Gruß Cornelius