Für jene die es nicht wissen, es gilt folgendes:
Innerorts: ab 50 zuviel (100 km/h)
Ausserorts: ab 60 zuviel (140 km/h)
Autobahn: ab 100 zuviel (200 km/h)
Das gleiche Strafmass gilt für Teilnahme an Rennen und waghalsiges Überholen....
Nebst der Beschlagnahmung des Fahrzeugs (was in der Zwischenzeit fast sicher ist) können auch zwei Jahre Freiheitsentzug dazu kommen.
Es ist übrigens egal ob es sich um ein Leasingfahrzeug handelt oder nicht. Die Karre ist weg.