Michelin hat für die K 1300 R mit dem 190er hinten jetzt den:
Power 5
Power GP
Road 5 GT
freigegeben:
			
 , eigentlich haben dadurch nur ältere Fahrzeuge Probleme und müssen selber eintragen bei abweichenden Reifengrößen , die die in den letzten 10 Jahren gebaut wurden , haben da keine Probleme mehr .
 , eigentlich haben dadurch nur ältere Fahrzeuge Probleme und müssen selber eintragen bei abweichenden Reifengrößen , die die in den letzten 10 Jahren gebaut wurden , haben da keine Probleme mehr .



Schwupps hat geschrieben:... jetzt muss er nur noch für die 1200er-Versionen in "55" frei gegeben werden.
 
 

Meister Lampe hat geschrieben:Schwupps hat geschrieben:... jetzt muss er nur noch für die 1200er-Versionen in "55" frei gegeben werden.
Dürfen die nicht mehr , da hilft dir nur die Eintragung beim TÜV ...
Gruß Uwe
 Habe ich doch schon
 Habe ich doch schon   für die Bridgestones (vorsichtshalber im letzten Sommer gemacht). Mit der Ergänzung, dass andere Reifen auch gefahren werden dürfen. Formuliert hat er das so: "... Hi 190/55ZR17 73W Bridgestone S ..; bei Umbereifung Freigabe des Reifenherstellers mitführen." Gehe doch davon aus, dass dann Empfehlungen, Unbedenklichkeitsbescheinigung oder wie das jetzt in Zukunft von dem jeweiligen Hersteller formuliert wird, auch passen. Hauptsache Michelin äußert sich in dieser Hinsicht "positiv", so wie sie es füher für Road 5, RS etc. auch getan haben. Schaun wer ma.
  für die Bridgestones (vorsichtshalber im letzten Sommer gemacht). Mit der Ergänzung, dass andere Reifen auch gefahren werden dürfen. Formuliert hat er das so: "... Hi 190/55ZR17 73W Bridgestone S ..; bei Umbereifung Freigabe des Reifenherstellers mitführen." Gehe doch davon aus, dass dann Empfehlungen, Unbedenklichkeitsbescheinigung oder wie das jetzt in Zukunft von dem jeweiligen Hersteller formuliert wird, auch passen. Hauptsache Michelin äußert sich in dieser Hinsicht "positiv", so wie sie es füher für Road 5, RS etc. auch getan haben. Schaun wer ma.
Schwupps hat geschrieben: Hi 190/55ZR17 73W Bridgestone S ..; bei Umbereifung Freigabe des Reifenherstellers mitführen."
 
  
 

Und das genau ist der Knackpunkt , da es keine Freigaben mehr gibt , darfst du dir jeden Hesteller den du fahren willst eintragen lassen , im Moment darfst du nur Bridgestone fahren , dass ist ja gerade der Stress zwischen Hersteller-KBA+TÜV


Im Brief und CoC steht nur die Reifengröße, aber ein Reifenfabrikat wird nicht erwähnt
 
 
BMW Berti hat geschrieben:Und das genau ist der Knackpunkt , da es keine Freigaben mehr gibt , darfst du dir jeden Hesteller den du fahren willst eintragen lassen , im Moment darfst du nur Bridgestone fahren , dass ist ja gerade der Stress zwischen Hersteller-KBA+TÜV
Bei mir im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I steht aber nur die Größe des Reifens, aber kein Hersteller und Typ drin?!
Unter Nr. 22 steht: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.
Wie wollen dass dann Polizei und TÜV überprüfen?
Gruß
Berti



Berti normalerweise ist ja auch nur der 190/50er freigegeben. Da kannst du weiterhin alles fahren was die Hersteller für die 1200 er befürworten.
 
 
rewe1966 hat geschrieben:Was muss ich jetzt machen?

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