Reifenfreigaben für die K1300GT

Das Reifenforum für die K1200GT + K1300GT.

Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon Lindenbaum » 12.10.2010, 17:57



Wie Harald schon schrieb, verfolge die Links und der Nebel lichtet sich!
Viele Grüße
Ralf
3rad hat geschrieben:[...], lebe damit oder Fahr was anderes :!: [...]
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Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon Eifelzug » 17.10.2010, 10:48




Ich habe zwar keine schriftliche aber eine plausible Antwort bekommen zu diesem leidigen Thema von unserem Prüfer von der DEKRA.
Folgendes trifft zu bei uns in der Bundesrepublik Deutschland:

Bei allen Erläuterungen und Erklärungen die veröffentlicht sind,
hat aber nach wie vor der Gesetzgeber die Grundlage für die Vorgehensweise bei der HU im § 36 Bereifung und Laufflächen in der StVZO nicht geändert.

Die StVZO ist aber die Grundlage für die Prüforganisationen für die Wahrnehmung und Durchsetzung des hoheitlichen Auftrags der periodisch wiederkehrenden Hauptuntersuchung an zugelassenen Kraftfahrzeugen in Deutschland.

Ist der Reifentyp verbaut am Fahrzeug, der als "Erstbereifung" ab Werk montiert wurde, dann sind keinerlei "Dokumente" für den Reifentyp notwendig.

Ist jedoch, auch bei gleicher Reifendimension, Index, ECE etc., ein anderer Reifentyp verbaut, der nicht der "Erstausrüstung" entspricht, dann ist dieses eine Reifentypen Umrüstung und bedarf einer "Freigabe".

Ich hoffe, ich konnte den Inhalt aus dem Gespräch einigermaßen wiedergeben.
Unterm Strich bleibt alles wie gewohnt bei der HU. :wink:

So weit, so deutsch :mrgreen:

Über den Sinn bzw. Unsinn kann man unendlich rätseln und debattieren, ändert aber aktuell nichts bei der HU.

Grüße
Paul :D
Zuletzt geändert von Eifelzug am 17.10.2010, 11:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon Meister Lampe » 17.10.2010, 11:48

Ach , hat sich am Ergebnis nix geändert ... :lol: , dann behalten wir den ADAC Link im Auge ... :wink:

Gruß Uwe Bild
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Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon Oettl » 21.03.2011, 23:08

Moin

Also auf meine 1300GT kommt jetzt der Reifen meines Vertrauens. :) :) :)

Das ist der Michelin Pilot Power 2CT. :lol: :lol:

Der Metzler Schrott kommt nach 1000Km runter. :shock: :shock:

Gruß

Oettl
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Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon Eifelzug » 22.03.2011, 08:09

Oettl hat geschrieben:Moin

Also auf meine 1300GT kommt jetzt der Reifen meines Vertrauens. :) :) :)

Das ist der Michelin Pilot Power 2CT. :lol: :lol:

Der Metzler Schrott kommt nach 1000Km runter. :shock: :shock:

Gruß

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Gemäß Reifenkompass von Michelin gibt es nur Reifenfreigaben für die K1200GT für die K1300GT ist kein Michelin Reifen aufgeführt.
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Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon Eifelzug » 22.03.2011, 08:21

e1*2002/24*0196*00 K12/K41ist die BMW K1200GT mit längs eingebauten Motor (flying brick) :!:

http://moto-reifenkompass.cultdev.de/myFile/show/150
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Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon Eifelzug » 22.03.2011, 08:29

Eigentlich gibt es nur 3 Reifenfreigaben für die K1300GT (K12S):

BR BT020, BR BT023, ME ROADTEC Z6
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Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon stma » 22.03.2011, 09:11

Hallo zusammen,

abgesehen davon das es für die K13er Modelle allgemein wenig Reifenfreigaben gibt, frage ich mich wozu man einen Pilot Power auf eine K1300GT aufziehen sollte. :o

Gruß

Stefan
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Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon misterbig » 22.03.2011, 20:41

Andi#87 hat geschrieben:erste Wahl für die K1300GT ist sicherlich der BT023....


kann ich nur bestätigen, nach BT 020, Z6 finde ich, dass der BT023 der beste Reifen ist und hält auch noch, denke 7-8 tsd. km.
Grüße Horst
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Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon Maxell63 » 05.12.2011, 17:57

ich schreibs hier auch noch mal rein:

Reifenfabrikatsbindung
Einige Motorrad- und PKW-Hersteller schreiben im Fahrzeugschein ein Reifenfabrikat vor, wobei nicht nur bestimmte Reifengrößen, sondern auch nur bestimmte Reifenfabrikate und Ausführungen eingetragen und somit zugelassen wurden. Meistens handelte es sich um Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 230 km/h.Begründet wurde diese Maßnahme immer mit dem Argument der Sicherheit aufgrund von umfangreichen und vergleichenden Reifentests mit dem betroffenen Fahrzeug.

Diese Einschränkungen haben laut Deutscher Gesetzgebung nur für Sommerreifen gegolten. Es durften größengleiche Winterreifen (M&S) von anderen Reifenherstellern auf von Fabrikatsbindung betroffenen Fahrzeugen montiert werden.Mit Schreiben vom 4. Februar 2000 und mit Wirkung ab 1. März 2000 hat die Europäische Kommission die bestehende Reifenfabrikatsbindung für nicht zulässig erklärt.
Die Bestimmungen der Artikel 4, 5 und 6 der seit August 1997 in nationales Recht umgesetzten EG-Richtlinie 92/23, lassen keine Möglichkeiten für eine derartige Einschränkung zu.

Eine Fabrikationsbindung wäre demnach unzulässig und es kommen auch keinerlei Übergangsfristen zum Tragen. Das bedeutet, dass in den Fahrzeugpapieren von neuen Fahrzeugen ab sofort keine Reifenfabrikatsbindungen mehr eingetragen werden dürfen. Die derzeit noch vorhandenen Eintragungen haben keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlung zu betrachten. Diese Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung bedeutet gleichzeitig auch, dass nun der Fahrzeughalter, wie er ohnehin grundsätzlich für den verkehrs- und betriebssicheren Zustand des Fahrzeuges zu sorgen hat, auch dafür verantwortlich ist, dass bei der Verwendung von Reifen, die nicht der eingetragenen Ausführung entsprechen, keine Sicherheitsprobleme entstehen.

Es ist jedoch sehr zu empfehlen bei gewissen Fahrzeugherstellern wie: Porsche, Ferrari, BMW M, Mercedes AMG u.s.w., nach wie vor an die Empfehlungen oder den in den Fahrzeugpapieren noch eingetragenen Fabrikationsbindungen der Automobilhersteller zu halten. Auch wenn es sich nur noch um Empfehlungen handelt. Nur die Automobilhersteller selbst können bei diesem heiklen Thema die ganze Verantwortung übernehmen.

Ausnahme bei Motorrädern hinsichtlich der Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung: Es muss bei jeder Abweichung von vorhandenen Fabrikationsbindungen dem Fahrzeughalter eine „Hersteller-, Unbedenklichkeits- und Umrüstbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers“ ausgehändigt werden, die dieser mit sich führen muss! Eine Änderungsabnahme durch eine Prüfinstanz ist dann nicht mehr erforderlich.


Wichtig ist der letzte Absatz, den ich Fett gedruckt habe:

Entscheidend ist hier das Wort "Abweichung".. BMW gibt keine Fabrikationsbindungen mehr vor, also kann es auch keine Abweichung geben.

Und der TÜV Hessen und BMW haben mir das genauso bestätigt !

Freigaben sind Empfehlungen, nicht mehr aber nicht weniger! Und wer es jetzt immer noch nicht einsieht, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.
Wir können diesen Fred also umbenennen in "Reifenempfehlungen! :)

Wer aber im Fahrzeugschein einen Reifentyp eingetragen hat, muss eine Freigabe mit führen, ALLE anderen nicht!!
Von daher stimmt das natürlich. dass es immer noch Freigaben geben muss, aber nicht mehr für unsere BMW. Das muss man Hersteller- bzw Typenspezifisch abklären. Man kann auch einfach einen BT003 auf die GT machen, da spricht nix dagegen.
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Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon OSM62 » 22.07.2013, 11:54

Hallo,
habe meine Freigabenseite zur K 1300 GT heute aktualisiert.
Neu ist die Freigabe von Michelin auch für den Pilot Road 3:

http://bmw-f-freigaben.de/bmw-k-1300-gt.html
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