von Maze » 08.04.2013, 11:46
ja, abmelden und nur gegen Bargeld ......... die sicherste Variante.
Dem Käufer Papiere und entstempeltes Schild mitgeben.
Innerhalb der EU ist es erlaubt, dass Fahrzeuge auch im Ausland ab bzw umgemeldet werden dürfen. Die entsprechende
Behörde muss dazu einen Rückschein an das zuständige Landratsamt in Deutschland schicken. Soweit Theorie.
Hatte ein Auto nach Frankreich zugelassen mitgegeben. Dann wartete ich 7 Monate auf diesen "Rückschein" an mein LA.
Kam nichts, dann schickte mir der Käufer eine Kopie seines neues KFZ-Briefes. Diesen reichte ich beim LA ein und bekam
rückwirkend meine Steuer zurück.
Das größere Problem hatte ich mit der Versicherung. Bei Verkauf meldete ich schriftlich die Übergabe bei meiner Versicherung.
Änderte die Vollkasko auf Hapftpflicht und hoffte, dass der "Rückschein" schnell kommt. Wie obene geschrieben ....... kam nicht.
Nachdem das LA das Fahrzeug aus der Steuer nahm, schloss nun auch die Versicherung die Akte. Nach langem hin un her sogar noch rückwirkend.
Alles in Allem, NIE WIEDER EIN ZUGELASSENENS FAHRZEUG AUS DER HAND GEBEN, SCHON GAR NICHT INS AUSLAND !
* Gottes schönste Gabe ist der Schwabe
I han nix gega Badener – zumindescht nix was hilft !