Hubemo hat geschrieben:Hallo nochmals,
habe mal mit meinem
darüber geredet, er meinte wenn ich mit einer "Englischen " GS gekommen wäre, dann
hätte er mich wohl kaum angerufen bezw. automatisch verständigt, ausserdem hätte ich die Teile bezahlen müssen. Ich hätte also selbst drauf kommen müssen. Er meinete weiter, dass es auch zu Probelmen mit Eintragungen und Gutachten kommen kann z.B.
wenn man einen SB Lenkerumbau eintragen lassen will. Kann ich nun nicht ganz nachvollziehen, zumindest nicht bei EU Modellen.
Naja ...
in der Beschreibung der Moppeds steht "deutscher Brief" und Gewährleitung.
Ausserdem ist die Aussage des
zumindest "bemerkenswert" ...
Deutscher Brief = Deutsche Zulassung = wie ein Mopped, welches vom ersten Tag an in Deutschland zugelassen worden wäre.
Mit dem Tag der ersten Inspektion beim
geht das Motorrad in seine Datenbank. Wenn er dann nicht anruft will er wohl kein Geschäft machen ...
Die Fahrgestellnummer ist nach der Zulassung auch beim KBA bekannt. Rückrufe, etc. beziehen sich dann auch auf dieses Fahrzeug.
DIe elektronische Serviceakte von BMW ist auch nicht ausschliesslich etwas deutsches. Die gibt es überall.
Dein
stellt das m.M. nach etwas "einseitig" dar.
Ruf einfach mal bei HM an und erkundige Dich. Dann weisst du es.