Ne, tut mir leid, aber sehe ich anders.
Wenn was passiert, ist sicherlich der Motorradfahrer schuld, denn er hätte ja nicht vorbeifahren müssen.
Da er ja auch der Verursacher ist, spricht ja auch nichts gegen die Haftung.
Der Unterschied liegt dann darin (wie so oft), dass WENN NICHTS PASSIERT dann aber auch keine Anzeige erstellt werden kann.
Jörg