Geld für Softwareupdate

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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon Werner_München » 26.10.2012, 10:50

EIn Adventuretreiber der Südfraktion wurde wegen der zusätzlichen Scheinwerfer angehalten, die Rennleitung fragte ob die Leuchten serienmäßig sind und dann durfte er wieder weiterfahren.

Die bollernde KTM wurde nicht aufgehalten. :D
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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon Peter aus Bremen » 26.10.2012, 10:53

Andi#87 hat geschrieben:Deswegen definiert BMW diese Scheinwerfer auch als "Zusatzscheinwerfer". Wie es im EU Recht aussieht und wie evtl. Vorschriften dort sind, weis ich nicht.

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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon CBR » 26.10.2012, 10:55

Bei Wunderlich die ganzen Zusatzscheinwerfer sind alle unter dem Aspekt E-zugelassen als Nebelscheinwefer zu erwerben.
Und der Hinweis Korrekt eingestellt, ergänzen diese Nebel-Zusatzscheinwerfer (auch wenn es bei normaler Witterung nicht ganz legal ist)

Also was sind nu die originalen von BMW ?
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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon Peter aus Bremen » 26.10.2012, 11:00

Es gibt doch nur NEBELscheinwerfer und FERNscheinwerfer (und SUCHscheinwerfer).
Und da die Dinger von BMW keine Fernschweinwerfer sind, müssen es Nebelscheinwerfer sein.
Zumal ja auch die Kontrolllampe im Cockpit genau dieses Symbol trägt.
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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon CBR » 26.10.2012, 11:12

Dann wäre ja genau genommen das update das Die Nebler beim Einschalten immer leuchten illegal.

Die dürften ja dann nur von Hand eingeschaltet werden bei Nebel schlechter Sicht etc.

Zum Glück hab ich die Dinger nicht :D
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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon CBR » 26.10.2012, 11:25

Ja also fährst Du ohne Versicherungsschutz umher bist also OUTLAW :D

Bleib mir bloß vom Leib mit Deiner Karre, nicht das Du mir hinten rein fährst und Deine Versicherung zahlt nicht.

Ja was so eine kleine Frage nach nem Update ausmacht :mrgreen:
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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon Werner_München » 26.10.2012, 11:49

CBR hat geschrieben:Dann wäre ja genau genommen das update das Die Nebler beim Einschalten immer leuchten illegal.

Die dürften ja dann nur von Hand eingeschaltet werden bei Nebel schlechter Sicht etc.

Zum Glück hab ich die Dinger nicht :D


Die leuchten nicht immer, sondern in Abhängigkeit des Zustandes vor dem letzten Ausschalten.
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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon K1200R_Wip » 26.10.2012, 16:39

Rainmän hat geschrieben:Hier ein Auszug aus der STVO bezüglich Nebelscheinwerfer am Tag !

3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Also Ihr Helden..
Nebelscheinwerfer am Tag ohne Nebel sind verboten ! Es sei denn Ihr habt den Nebel in der Birne und seit der Meinung Ihr müßt mit Nebelscheinwerfer fahren. :lol: :lol: :lol: :lol:


Jo, ne. Da hast du aber dein eigenes Zitat falsch gelesen oder zitiert. Ist nämlich erlaubt am Tage auch ohne Nebel (aber zum Beispiel starker Regen) zu fahren. So stehts zu mindestens in deinem Zitat ...
Oder wolltest du Nebenschlußleuchten schreiben? Dann wäre es nämlich verboten!

Jörg
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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon Peter aus Bremen » 27.10.2012, 04:53

???
Nebelscheinwerfer ohne Nebel am Tag sind verboten...Ergo: Nebelscheinwerfer MIT Nebel am Tag sind erlaubt.
Was stimmt daran nicht?
Außerdem: es heißt doch Nebelscheinwerfer und nicht Nichtnebelscheinwerfer. :D
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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon K1200R_Wip » 27.10.2012, 20:13

Peter aus Bremen hat geschrieben:???
Nebelscheinwerfer ohne Nebel am Tag sind verboten...Ergo: Nebelscheinwerfer MIT Nebel am Tag sind erlaubt.
Was stimmt daran nicht?
Außerdem: es heißt doch Nebelscheinwerfer und nicht Nichtnebelscheinwerfer. :D


Naja, Nebelscheinwerfer am Tag ohne Nebel sind eben nicht verboten! Bei z. B. starkem Regen sind sie auch erlaubt!?
Nebelschlußleuchten ohne Nebel sind verboten, die Scheinwerfer dürfen auch bei anderen, schlechten Sichtverhältnissen eingeschaltet werden. Oder verstehe ich da irgendwas falsch?

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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon kdriver66 » 29.10.2012, 06:01

Moin Leute,
muss nun auch mal meinen Senf dazu geben: Also mir ist es völlig egal, als was diese Leuchten durchgehen, ob Nebel-, Fern- oder wie auch immer welche Scheinwerfer, ich habe sie dran und nutze sie immer, d.h. wenn der Motor läuft, brennen auch die "Zusatzscheinwerfer", da dadurch die Maschine, zumindest vor vorne, besser erkannt wird und unter Umständen einen entspr. Unfall verhindern kann. Sollte ich diesbezüglich von der Rennleitung abgestraft werden (wobei mir so ein Fall nicht bekannt ist), zahle ich mein Verwarnungsgeld und gut ist, die Leuchten bleiben aber weiterhin an.........
Schönen Wochenanfang!
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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon Peter aus Bremen » 29.10.2012, 10:12

kdriver66 hat geschrieben:.....vor vorne, besser erkannt wird und unter Umständen einen entspr. Unfall verhindern kann. Sollte ich diesbezüglich von der Rennleitung abgestraft werden (wobei mir so ein Fall nicht bekannt ist), zahle ich mein Verwarnungsgeld und gut ist, die Leuchten bleiben aber weiterhin an.........

Na DAS war jetzt ja GANZ produktiv. :roll:

K1200R_Wip hat geschrieben:Naja, Nebelscheinwerfer am Tag ohne Nebel sind eben nicht verboten! Bei z. B. starkem Regen sind sie auch erlaubt!?
Nebelschlußleuchten ohne Nebel sind verboten, die Scheinwerfer dürfen auch bei anderen, schlechten Sichtverhältnissen eingeschaltet werden. Oder verstehe ich da irgendwas falsch?

Nebelscheinwerfer und auch die Nebelschlußleuchte sind verboten, wenn keine Sichtbehinderung durch Nebel, starken Regen, Sandsturm, Schneetreiben usw. vorliegt. Das gilt für tags- und nachtsüber.
Wobei die Nebelschlußleuchte, soweit ich weiß, nur außerhalb geschlossener Ortschaften eingesetzt werden darf. Aber auch dann eben nur bei Sichtbehinderung.
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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon Walter-M » 29.10.2012, 21:49

Schön,

nun wissen wir die Rechtsgrundlagen um diese zusätzlichen Scheinwerfer. :!: :!: :!:

Fakt ist doch wirklich das man mit eingeschaltenen Leuchten besser gesehen wird. :arrow:

Dadurch soll jeder für sich entscheiden wie mit den Scheinwerfern umgeht!

Denke die Gefahr deswegen mit der Rennleitung in Konflikt zu kommen ist geringer als wenn man die gefahrenen Geschwindigkeiten beobachtet. :wink:
Walter-M
 

Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon CBR » 30.10.2012, 09:21

"Ich" sehe das ganze Problem eher darin das die PKW´s, LKW´s Krad usw alles was auf den Straßen umherkreucht immer heller wird.
Tagfahrlicht Xenon usw.

Wir sind ja schon soweit das sich die Spiegel von selber alleine abdunkeln bei Blendung.

Und um sich von der Masse abzuheben mehr Lichter, heller usw. ob das der Sinn ist ????
CBR
 

Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon Bembel » 30.10.2012, 10:43

Walter-M hat geschrieben:Schön,

nun wissen wir die Rechtsgrundlagen um diese zusätzlichen Scheinwerfer. :!: :!: :!:

Fakt ist doch wirklich das man mit eingeschaltenen Leuchten besser gesehen wird. :arrow:

Dadurch soll jeder für sich entscheiden wie mit den Scheinwerfern umgeht!

Denke die Gefahr deswegen mit der Rennleitung in Konflikt zu kommen ist geringer als wenn man die gefahrenen Geschwindigkeiten beobachtet. :wink:


Danke :!:. Damit ist im Grunde genommen eigentlich alles gesagt :wink: .


CBR hat geschrieben:
Und um sich von der Masse abzuheben mehr Lichter, heller usw. ob das der Sinn ist ????


Ich finde es dagegen viel schlimmer, dass immer alles hinterfragt wird und als sinnvoll oder nicht ausdiskuiert werden muss. Wer die Dinger anmachen will, soll se anschalten und wer wiederum meint, dass er zur besseren Wahrnehmung noch zusätzlich oder generell eine Neon-Weste anuziehen muss.... ja der soll das machen!!!

Kein Wunder, dass bei der Diskussion hier manch geneigter Mitleser aus anderen K-Bereichen zu Bier und Popcorn greift :lol: und sich vor Lachen nicht mehr halten kann!

Erst wird um 25 € für ne Händlerleistung bei nem ca. 25.000 € teuren Moped diskutiert :!: (das muss man sich mal vorstellen :roll: ), dann zwei Seiten über die Begriffe Zusatz- und/oder Nebelscheinwerfer und enden tut das ganze im Moment auf Seite 4 bei der Frage, ob der Sinnhaftigkeit von mehr Licht, da bei diversen Fahrzeugen mittlerweile die Spiegel automatisch abblenden :!: :!: :!:

Grundgütiger.... was kommt als nächstes?

Nachdenkliche Grüße
Thorsten :roll:
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