Geld für Softwareupdate

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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon Rudi L. » 25.10.2012, 16:42

eben, das ist die Lücke die Andi meint.
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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon Peter aus Bremen » 25.10.2012, 16:48

Was denn für eine Lücke?
Weil im Prospekt ein irreführendes Wort verwendet wird?
Die GTL hat ja die gleichen Scheinwerfer, und für die gibt es im Cockpit eine Kontrolllampe. Und nun guck Dir das Symbol mal darauf an. Wie ist das zu wohl zu deuten?

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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon Rudi L. » 25.10.2012, 16:52

Kommando zurück Peter, Du hast Recht!

Die Zusatzscheinwerfer werden wie folgt definiert,
entweder als Nebelscheinwerfer oder als Fernscheinwerfer.

http://www.hamsters-motorrad.de/anbauten.htm

Dann greift natürlich Deine Argumentation, daß es sich um keinen Sachmangel handelt und die (Demenz)Schaltung korrekt ist. Auch die Floater von Wunderlich werden in der Zulassung als Nebelscheinwerfer deklariert.

http://www.kradblatt.de/index.php?http: ... werfer.php

Grüße
Rudi
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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon Peter aus Bremen » 25.10.2012, 17:11

Ich gebe Dir Recht, daß das Wort "Zusatzscheinwerfer", das von BMW immer verwendet wird, echt verwirren kann.
Seltsam ist nur die Sache mit der fehlenden Kontrollleuchte bei der GT, zumal die GTL eine hat....
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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon Bembel » 25.10.2012, 17:19

Peter aus Bremen hat geschrieben:Ich gebe Dir Recht, daß das Wort "Zusatzscheinwerfer", das von BMW immer verwendet wird, echt verwirren kann.
Seltsam ist nur die Sache mit der fehlenden Kontrollleuchte bei der GT, zumal die GTL eine hat....


Die GT hat diese Kontrollleuchte ebenso. Nach dem Aufspielen der Software im Anschluss der Montage der "Zusatzscheinwerfer" leuchtet die bei mir auch (sofern eingeschaltet).

Steht auch so in der GT-Anleitung :wink:
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Gruß
Thorsten
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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon Peter aus Bremen » 25.10.2012, 18:45

Aha!
Dann wurde unser Andi wohl um die Anzeige beschissen. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon Daminator » 25.10.2012, 19:18

Peter aus Bremen hat geschrieben:Aha!
Dann wurde unser Andi wohl um die Anzeige beschissen. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:


Bei 25€ wird sie inbegriffen sein :wink:
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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon K1200R_Wip » 25.10.2012, 20:02

Tourenfahrer hat geschrieben:Also in Zeiten in dem man für fast sämtliche Geräte die neuste Software aus dem Internet herunterladen kann,und für den Händler in diesem Fall weil er die Software ja per EDV/Internet-Portal von BMW bekommt keine Linzenkosten enstehen würde ich, dem Händler wenn ich das Motorrad dort gekaft hätte die Rechnung um die Ohren schlagen.
...


Dann spreche ich jetzt mal als EDVler ...
Die Software-Updates sind kostenlos. Wenn du mich aber damit beauftragst, dass ich das Update für dich einspielen soll, dann ist das meine Arbeitszeit, die ich dir in Rechnung stellen würde, auch wenn das eigentliche Update selbst kostenlos ist.

Jörg
Halben Tacho Abstand, mach ich. Mein Tacho hat einen Durchmesser von 10cm ...
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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon Peter aus Bremen » 25.10.2012, 23:19

Andi#87 hat geschrieben:Nö Nö. Die Anzeige habbich auch, schon beim Freischalten letzte Weihnachten.....

??? Aber Du hattest doch oben geschrieben, daß die GT keine Anzeige (bzw. keinen beleuchteten Schalter) hätte?
Hast Du doch!
Na dann ist doch alles klasse.
Also doch Nebelscheinwerfer. Ätsch! :D :D :D
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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon Daminator » 26.10.2012, 00:33

Der Ein- und Ausschalter ist nicht beleuchtet. Im Cockpit ist es eine Kontrolleuchte.

Komischerweise sind die Radiobedientasten beleuchtet!
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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon Peter aus Bremen » 26.10.2012, 08:14

Der Schalter muss auch nicht beleuchtet sein.
Es ist lediglich eine Anzeige vorgeschrieben. Haben doch viele Autos auch.
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Re: AW: Geld für Softwareupdate

Beitragvon Vessi » 26.10.2012, 08:57

Wo hab ich bloß wieder meine chipstüte.....

via LT18i
...107200 tolle km mit der K12s...und nun wird geboxt...Bild
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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon Rainmän » 26.10.2012, 09:38

Hier ein Auszug aus der STVO bezüglich Nebelscheinwerfer am Tag !

3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Also Ihr Helden..
Nebelscheinwerfer am Tag ohne Nebel sind verboten ! Es sei denn Ihr habt den Nebel in der Birne und seit der Meinung Ihr müßt mit Nebelscheinwerfer fahren. :lol: :lol: :lol: :lol:
Gruß Rainmän

Wer Tippfehler findet, darf sie behalten !!!!
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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon CBR » 26.10.2012, 09:55

Ach jetzt sinds doch Nebler ?
Wurde das nicht paar Beiträge weiter vorne besprochen das es keine Nebelscheinwerfer sind.
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Re: Geld für Softwareupdate

Beitragvon Peter aus Bremen » 26.10.2012, 10:37

Andi#87 hat geschrieben:Bei der Dose ist auch immer der Schalter für die Nebler beleuchtet. (Extralampe geht an (am Schalter) wenn die Nebler an sind!!
(Ich finde aber in der aktuellen STVZO keinen Hinweis hierüber mehr, evtl. ist das schon EU Recht?)

Zieht euch das mal rein. Damit sind wir von Nebelscheinwerfern weit weg...
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php

.... (1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein......

U.s.W.

Was willst Du uns jetzt damit sagen?
Daß BMW einen neuen Scheinwerfertyp, den "Zusatzscheinwerfer", erfunden hat, der auch in keiner STVO definiert ist und den man anschalten kann, wann immer man es will? :roll:

Rainmän hat geschrieben:Also Ihr Helden..
Nebelscheinwerfer am Tag ohne Nebel sind verboten ! Es sei denn Ihr habt den Nebel in der Birne und seit der Meinung Ihr müßt mit Nebelscheinwerfer fahren. :lol: :lol: :lol: :lol:


Sag ich doch die ganze Zeit. :wink:
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