Peter aus Bremen hat geschrieben:Ich gebe Dir Recht, daß das Wort "Zusatzscheinwerfer", das von BMW immer verwendet wird, echt verwirren kann.
Seltsam ist nur die Sache mit der fehlenden Kontrollleuchte bei der GT, zumal die GTL eine hat....
Peter aus Bremen hat geschrieben:Aha!
Dann wurde unser Andi wohl um die Anzeige beschissen.
Tourenfahrer hat geschrieben:Also in Zeiten in dem man für fast sämtliche Geräte die neuste Software aus dem Internet herunterladen kann,und für den Händler in diesem Fall weil er die Software ja per EDV/Internet-Portal von BMW bekommt keine Linzenkosten enstehen würde ich, dem Händler wenn ich das Motorrad dort gekaft hätte die Rechnung um die Ohren schlagen.
...
Andi#87 hat geschrieben:Nö Nö. Die Anzeige habbich auch, schon beim Freischalten letzte Weihnachten.....
Andi#87 hat geschrieben:Bei der Dose ist auch immer der Schalter für die Nebler beleuchtet. (Extralampe geht an (am Schalter) wenn die Nebler an sind!!
(Ich finde aber in der aktuellen STVZO keinen Hinweis hierüber mehr, evtl. ist das schon EU Recht?)
Zieht euch das mal rein. Damit sind wir von Nebelscheinwerfern weit weg...
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php
.... (1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein......
U.s.W.
Rainmän hat geschrieben:Also Ihr Helden..
Nebelscheinwerfer am Tag ohne Nebel sind verboten ! Es sei denn Ihr habt den Nebel in der Birne und seit der Meinung Ihr müßt mit Nebelscheinwerfer fahren.
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