Wertminderung nach Unfall?

Die K1600B - K1600GT + K1600GTL + K 1600 Grand America im allgemeinen.
Alle Infos rund um die 6 Zylinder Tourer von BMW.

Wertminderung nach Unfall?

Beitragvon Professor031 » 20.11.2015, 15:14

Moin zusammen,

im Begrüßungsthread hatte ich vor kurzem geschildert, was mir mit meiner neu erworbenen K1600GT passiert ist.

Nun liegt das Gutachten vor: Schaden ca. 9.500 Euro, u. a. muss der Motorblock getauscht werden, denn die Sturzbügel sind beim Crash leider in die Zylinder gedrückt worden. Merde!

Der Gutachter hat eine merkantile Wertminderung von 550,00 Euro (!!) angegeben. Aber Mal ehrlich: wenn ihr eine Unfallmaschine kaufen würdet, wäre dann der Preis fast der gleiche wie für eine unfallfreie Maschine? Ich kann mir das nicht vorstellen. Wenn ich überhaupt ein Unfallmotorrad kaufen würde, dann doch nur mit erheblichem Preisnachlass, oder?

Vielleicht sehe ich das aber auch falsch.

Was würdet ihr machen? Die Maschine reparieren lassen? Vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen?

Meine Anwälte werden das schon irgendwie regeln, aber momentan sitze ich hier ganz schön auf heißen Kohlen, bis das Schreiben raus ist und der Verkäufer sich geäußert hat. *seufz* cofus

Viele Grüße
Christian
Professor031
 

Re: Wertminderung nach Unfall?

Beitragvon AndreGT » 20.11.2015, 15:38

Hallo Christian,

ich würde es beim Thema Wertminderung genau so sehen wie du.
Die vom Gutachter genannten 550€ empfinde ich als lächerlich.
Wobei sich in dem Punkt meine persönliche Meinung nicht unbedingt mit
geltendem Recht decken muss.
Persönlich würde ich aber keine Unfallmaschine kaufen wenn die Differenz
zu einer Unfallfreien nur so gering ist.

Hattest du den Gutachter selbst bestellt oder wurde er von der Versicherung
beauftragt ? scratch
Ich würde mir auf jeden Fall noch einen 2. Gutachter zu Rate ziehen,
der mit Sicherheit in keinem vertraglichen Verhältnis mit der zuständigen
Versicherung steht.
Habe selbst da schon einiges erlebt, Vereidigung hin, Vereidigung her,
auch das sind nur Menschen. cofus

Konntest du eigentlich dem Verkäufer nachweisen das der
Unfall auf seine Schmiererei an den Reifen zurück zu führen ist, von denen
du in deiner Vorstellung geschrieben hast ?
Beste Grüße aus dem Harz
André


Bild Bild Bild
Benutzeravatar
AndreGT
 
Beiträge: 2092
Registriert: 14.05.2012, 15:04
Motorrad: K1600GT 04/2018

Re: Wertminderung nach Unfall?

Beitragvon Tourenfahrer » 20.11.2015, 15:41

Also dass ich das richtig verstehe

Du hattest einen Unfall der nach DEINER Meinung darauf zurückzuführen ist dass der Händler den Reifen
die kompletten Reifen mit einem Mittel eingeschprüht, dass die Reifen hübsch schwarz aber auch sauglatt gemacht hat.

Dazu gab es aber bisher kein zivilrechtliches Geruihtsverfahren in dem ein Unfallgutachten angefordert wurde bzw. als Beweismittel zugelassen wurde ?

Und nun willst du was machen

Vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen?

herrliche Rechtsauffassung

Es gibts nichts von dem du zurücktreten kannst und es gibt auch derzeit also Stand mit Datum von heute keinen von dem Du Schadensersatz verlangen kannst.
---------------------------------

Also wir fahren fort
Zum ersten ist ein Rechtsgültiger Kaufvertrag nach §433 BGB zu Stande gekommen.

Der Verkäufer hat seine Pflicht erfüllt
Er hat DIR dem Käufer die Sache also das Motorrad übereignet
Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer zur Übereignung der Kaufsache durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Kaufsache (auch „Lieferung“ genannt).
Somit liegt die Sache in deinem Eigentum und deinem Zugriffsbereich.

Und nun bis du unweigerlich verpflichtet deinen Pflichten nachzukommen und das Motorrad voll zu bezahlen

Da gibst nichts dran zu rütteln

Auszug aus dem Text:
Dem Käufer wird im Gegenzug die Pflicht auferlegt, den Kaufpreis zu bezahlen und den Kaufgegenstand abzunehmen. ( Was du ja auch getan hat ) Geregelt wird der Kaufvertrag in den Normen § 433 bis § 479 BGB.

------------------------------------------

Hier machen wir nun einen Schnitt

denn nun gehts weiter

Das Thema Unfall
Zivilrechtliche Fragestellung:

Wer war für den Unfall verantwortlich
Gab es eine Verantwortung des Händlers
Du gegen deinen Freundlichen wegen dem Schmiermittel
Zur Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang benötigt es einen Gutachter,hoffentlich kommt es her nicht zm Streit der Gútachter
-----------------------------------------------

Das Thema Wertminderung
Zivilrechtliche Fragestellung
Ist die Wertminderung angemessen
Wurde die Wertminderung richtig bemessen
Du gegen den Gutachter weil du mit der Wertminderung nicht einverstanden bist.


__________________________________________________________________________

„Beim merkantilen Minderwert handelt es sich um eine Minderung des Verkaufswerts einer Sache, die trotz vollständiger und ordnungsgemäßer Instandsetzung allein deshalb verbleibt, weil bei einem großen Teil des Publikums, vor allem wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden, eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb besteht. Diese Wertdifferenz stellt einen zu ersetzenden unmittelbaren Vermögensschaden dar (BGH NJW 2005, 277).

Bei der Bemessung des merkantilen Minderwerts sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere Alter, Fahrleistung und Erhaltungszustand sowie Marktsituation und Marktgängigkeit des Fahrzeugs, ferner Art und Ausmaß des Schadens. Auch eventuelle Wertverbesserungen durch die Reparatur sind einzubeziehen. Die genaue Höhe des merkantilen Minderwerts ist nach freier tatrichterlicher Überzeugung gemäß § 287 ZPO im Wege der Schätzung zu ermitteln“, so der Bundesgerichtshof (BGH).

Unter Anwendung dieser Grundsätze schätzte das Gericht die Wertminderung des streitgegenständlichen Fahrzeugs infolge des Unfalls gemäß § 287 ZPO auf einen Betrag von 400 Euro. Grundlage der gerichtlichen Schätzung waren die Ausführungen des Sachverständigen. Dieser hatte nach Ansicht des Gerichts den merkantilen Minderwert des streitgegenständlichen Mercedes SLK Roadster „detailliert, in sich schlüssig und in jeder Hinsicht überzeugend“ ermittelt. Bei der Ermittlung der Wertminderung habe der Sachverständige - basierend auf seiner langjährigen Erfahrung als Gutachter und konkreten Marktrecherchen - insbesondere die objektiven Marktverhältnisse, den örtlichen Markt und die Marktgängigkeit des Fahrzeugs berücksichtigt und kam so auf eine Wertminderung zwischen 300 und 450 Euro.

Weiterhin verurteilte das LG Saarbrücken die beklagte Versicherung zur Zahlung von Verzugszinsen hinsichtlich der vom Kläger vorgeleisteten Gerichtskosten. Damit stellte das Gericht klar, dass sich die Versicherung mit der Regulierung in Verzug befand.




_____________________________________________________


Und noch abschließend meine ganz persönliche Meinung zu dem Thema.

Ich kann es fast nicht glauben dass ein Mitarbeiter deines Händlers die kompletten Reifen inkl. Lauffläche mit dem Mittel versehen hat.
So dumm kann man ja nicht sein.
Ein Gutachten was bescheinigt das einzig und alleine das Pflege-Mittel Schuld an dem Unfall war ? puh scratch
Da bis ich mal gespannt.

Es wird hier eventuell zu einem Vergleich kommen.
Zuletzt geändert von Tourenfahrer am 20.11.2015, 16:12, insgesamt 12-mal geändert.
Jetzt ist Sie weg weg ,und ich bin wieder allein allein
mal sehen was kommt
Tourenfahrer
 
Beiträge: 5294
Registriert: 03.05.2011, 12:32
Motorrad: .

Re: Wertminderung nach Unfall?

Beitragvon Tourenfahrer » 20.11.2015, 15:43

AndreGT hat geschrieben:
Konntest du eigentlich dem Verkäufer nachweisen das der
Unfall auf seine Schmiererei an den Reifen zurück zu führen ist, von denen
du in deiner Vorstellung geschrieben hast ?



Er kann hier rechtlich gesehen gar nichts nachweisen das kann nur ein anerkannter Gutachter
Jetzt ist Sie weg weg ,und ich bin wieder allein allein
mal sehen was kommt
Tourenfahrer
 
Beiträge: 5294
Registriert: 03.05.2011, 12:32
Motorrad: .

Re: Wertminderung nach Unfall?

Beitragvon AndreGT » 20.11.2015, 15:49

Daher ja meine Frage. winkG
Beste Grüße aus dem Harz
André


Bild Bild Bild
Benutzeravatar
AndreGT
 
Beiträge: 2092
Registriert: 14.05.2012, 15:04
Motorrad: K1600GT 04/2018

Re: Wertminderung nach Unfall?

Beitragvon gelb gelb gelb » 20.11.2015, 20:23

Als ich 1999 mein 1. Mopped gekauft hatte, standen bei meinem Dealer eine nagelneue Zephyr 750 und ne genau gleiche mit ein paar km und Kratzern für ca. 1000-1500.- DM billiger.

Ich habe die Neue genommen scratch
gelb gelb gelb
 

Re: Wertminderung nach Unfall?

Beitragvon Professor031 » 23.11.2015, 11:44

Moin zusammen,

vielen Dank für die teilweise sehr ausführlichen Antworten.

Nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt lasse ich das mit dem Antrag auf Wandlung nun bleiben; es ist wohl tatsächlich so, dass ich darauf keinen Anspruch habe, da die "Sache" als solches nicht beschädigt oder mangelhaft war, als ich sie gekauft habe. Allerdings müssen die Verkäufer nach der jetzigen Rechtslage für den Gesamtschaden aufkommen und da werde ich mich nicht mit dem Betrag von 550,- Euro für die Wertminderung zufriedengeben. Ob wir damit Erfolg haben werden - wer weiß. In Deutschland ist es ja leider oft so, dass derjenige, der im Unrecht ist, vor Gericht Recht bekommt und umgekehrt... aber was soll ich mir darüber jetzt bereits den Kopf zerbrechen. Ich kann eh nur abwarten.

Von meinem Rechtsempfinden her ist die ganze Geschichte eindeutig. Aber was soll's...

Ich bin verhalten pessimistisch, was den Ausgang betrifft.

To be continued ...
Professor031
 

Re: Wertminderung nach Unfall?

Beitragvon Tourenfahrer » 23.11.2015, 13:10

Professor031 hat geschrieben:Moin zusammen,

vielen Dank für die teilweise sehr ausführlichen Antworten


Bitte
Professor031 hat geschrieben:Nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt lasse ich das mit dem Antrag auf Wandlung nun bleiben; es ist wohl tatsächlich so, dass ich darauf keinen Anspruch habe, da die "Sache" als solches nicht beschädigt oder mangelhaft war, als ich sie gekauft habe.

es ist wohl tatsächlich so,ja sicher ist es so
Ja was hast du den anderes erwartet :?:
da wächst mit eine Feder ahh

Professor031 hat geschrieben: Allerdings müssen die Verkäufer nach der jetzigen Rechtslage für den Gesamtschaden aufkommen und da werde ich mich nicht mit dem Betrag von 550,- Euro für die Wertminderung zufriedengeben. Ob wir damit Erfolg haben werden - wer weiß.


plemplem plemplem plemplem
Der Verkäufer muss nach der derzeitigen Rechtslage gar nichts,ausser sich kaputtlachen
Mal ehrlich glaubst du an das Märchen dass ein BMW Niederlassung den ganzen Reifen inkl der kompletten Lauffläche mit dem Mittel eingeschmiert hat und es ganau dieser Umstand der Hauptunfallgrund war bzw.unfallursächlich war?




Professor031 hat geschrieben:Von meinem Rechtsempfinden her ist die ganze Geschichte eindeutig. Aber was soll's...


Ja aber dein Rechtsempfinden ist in dem Fall absolut falsch

Professor031 hat geschrieben:Ich bin verhalten pessimistisch, was den Ausgang betrifft.



Du sollst dich nicht verhalten pessemistisch sondern realistisch.
Das absolut maximal was hier unter normalem Umständen zu erwarten ist ist ein Vergleich aber dann ist maximal tutti kompletti
quote]


Was sagt den dein Rechtsanwalt zu dem Thema ?

Wurden die Reifen direkt nach dem Unfall durch die Polizei als Beweis gesichert?

Wurden Bilder gemacht?

Sind die Reifen inkl dem aufgetragenen Mittel noch vorhanden

Habt ihr schon einen Gutachter beauftragt ?
Zuletzt geändert von Tourenfahrer am 23.11.2015, 15:23, insgesamt 1-mal geändert.
Jetzt ist Sie weg weg ,und ich bin wieder allein allein
mal sehen was kommt
Tourenfahrer
 
Beiträge: 5294
Registriert: 03.05.2011, 12:32
Motorrad: .

Re: Wertminderung nach Unfall?

Beitragvon stma » 23.11.2015, 13:18

Hallo Tourenfahrer,

bitte gesteht doch anderen Menschen wenigsten einen gewissen Lernprozess zu bevor du sie hier förlich steinigst!

Gruß

Stefan
stma
 
Beiträge: 1314
Registriert: 19.04.2010, 12:29
Motorrad: R1250 GS ADV

Re: Wertminderung nach Unfall?

Beitragvon Tourenfahrer » 23.11.2015, 15:26

stma hat geschrieben:Hallo Tourenfahrer,

bitte gesteht doch anderen Menschen wenigsten einen gewissen Lernprozess zu bevor du sie hier förlich steinigst!

Gruß

Stefan


OK OK aber manchmal kann ich einfach nichts anders.
Denn das Thema ;Vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen? ist einfach so grundlogisch das hier kein Lernprozess notwendig ist.
Jetzt ist Sie weg weg ,und ich bin wieder allein allein
mal sehen was kommt
Tourenfahrer
 
Beiträge: 5294
Registriert: 03.05.2011, 12:32
Motorrad: .

Re: Wertminderung nach Unfall?

Beitragvon gsx_martin » 23.11.2015, 17:05

@ Tourenfahrer:

Bevor Du anfängst, andere zu anzugreifen, solltest Du vielleicht erstmal die Ausgangslage durchlesen.

Niemand hat behauptet, dass es sich bei der Werkstatt um eine BMW-Niederlassung handelt. Auch wurde klar geschrieben, dass der komplette Reifen eingesprüht wurde (auch wenn Du Dir das nicht vorstellen kannst).

Professor031 hat geschrieben:... Ich wollte das Schätzchen letzten Donnerstag in Düsseldorf vom Händler abholen (kein BMW Händler...) und bin etwa 500 m weit gekommen, dann lag ich mitsamt der Maschine auf der Kreuzung!

Was war passiert? Nun - ich bin nornal und sinning abgebogen, als die Maschine unter mir weggeschmiert ist. ....

Aber die Ursache war... man fasst es nicht!: Die Verkäufer hatten die kompletten Reifen mit einem Mittel eingeschprüht, dass die Reifen hübsch schwarz macht! Das ist sauglatt! Da konnte ich nur "baden" gehen...

Nun steht mir ein langwieriger Kampf bevor, da der Händler angedeutet hat, ich hätte womöglich einen Fahrfehler begangen. Habe ich aber nicht . Dafür habe ich zum Glück einen Zeugen.




Professor031 hat geschrieben:Ja, das war ein Autohaus. Die hatten die K1600GT offenbar in Zahlung genommen.


Natürlich wird es schwierig, nachzuweisen, dass der Unfall durch die Schmiere auf den Reifen verursacht wurde. Aber ein Gutachter sollte das eigentlich herausfinden können.

Das eine Wandlung aufgrund des Unfalls nonsens ist, hat der TE ja selber schon gemerkt. Aber eine Reparatur und Schadenersatz für die beschädigten Motorradklamotten sehe ich im Bereich des möglichen. Natürlich immer vorausgesetzt, der Gutachter kann klar darlegen, dass der Unfall eine Folge des Reifenmittels war.
gsx_martin
 
Beiträge: 168
Registriert: 30.06.2015, 07:04
Motorrad: K1200S 2006

Re: Wertminderung nach Unfall?

Beitragvon Professor031 » 23.11.2015, 18:51

Gaaaanz ruhig bitte!!!

Ich möchte hier auf keinen Fall für Unruhe sorgen (okay, habe ich bereits getan). Aber ich konnte ja auch nicht damit rechnen, dass hier jemand lauert, der andere am liebsten steinigen würde, wenn sie nicht seiner Meinung sind. *Ironie off*

Um das Mal klarzustellen:

1. Gekauft habe ich die BMW bei einem Toyota-Autohaus. Nicht bei BMW. Klingt komisch, ist aber so!
2. Es gibt ein Gutachten.
3. Der BMW Meister hat bereits bei der "Einlieferung" der Maschine verfügt, dass die Reifen sichergestellt werden! Warum wohl?
4. Der Gutachter hat nun eindeutig in dem Gutachten festgelegt, dass der Unfall URSÄCHLICH bedingt ist durch die ReifenMANIPULATION!
5. Auch wenn man es kaum galubt: die Reifen wurden vollflächig (gem. Gutachten mit einer chrmischen Substanz!() eingeschmiert. So etwas rangiert gem. meines Rechtsanwalts (nein, kein selbsternannter) zwischen grob fahrlässig und vorsätzlich. Also: Straftat!
6. Was ist demnach so lächerlich an dem GEDANKEN an eine MÖGLICHERWEISE in Frage kommende Wandlung der Kaufvertrages?

Unabhängig davon finde ich es nicht sehr nett, wie ich hier vorhin angegangen wurde! Ich habe mich nicht an dieses Forum gewandt, um von BESSERWISSERN angeschnauzt zu werden, die meinen, mit ihrem (vermeintlichen) Wissen über allen anderen zu stehen.

So. Nun habe ich's demjemigen aber heimgezahlt. Ätsch! nogo nogo nogo

Jetzt aber wieder Friede, okay? Ich mag euch ja! ThumbUP

Bis dann und schönen Abend.
Professor031
 

Re: Wertminderung nach Unfall?

Beitragvon Klingelfee1 » 23.11.2015, 19:00

also,

erst mal tut mir das wirklich Leid für Dich, nur Ärger etc.

Was ich aber nun nicht verstehen kann, ist wie man ein Motorrad dieser Güte kaufen kann, ohne vorher mal eine Probefahrt zu machen, bzw. sich das Ding übergeben lässt ohne sich das Mopped mal genau anzuschauen.
Als erfahrener Motorradfahrer zu denen ich Dich jetzt mal einfach zähle ( wenn man K1600 fahren möchte), sollte so etwas nicht passieren.

Möchte Dir jetzt nicht die Schuld aufdrücken, aber an Deiner Stelle würde ich zumindest mal darüber nachdenken ob Du nicht ein wenig Mitschuld trägst scratch

Gruß Thomas
Wenn Du eine Entscheidung getroffen hast, töte die Alternative.

Bild
Benutzeravatar
Klingelfee1
 
Beiträge: 36
Registriert: 15.09.2015, 12:13
Motorrad: K1600GT, R1200GS

Re: Wertminderung nach Unfall

Beitragvon Euklid » 23.11.2015, 19:51

Lass Dich nicht unterkriegen Professore,
mit sowas Dussligem rechnet man ja wirklich nicht - so was ist ausserhalb der Vorstellungskraft eines normalen Menschen. Ich hab mein Mopped damals auch ohne Probefahrt gekauft (wollte einer der ersten sein, der den Sixpack bewegt, also auf der Imot 2011 Kaufvertrag gemacht).
Also viel Spass mit Deinem Sixpack, wenn die Wunden verheilt sind.
Grüße aus München
Immer auf dem Teppich bleiben
Euklid
 
Beiträge: 173
Registriert: 14.08.2011, 07:45
Motorrad: 08/15

Re: Wertminderung nach Unfall?

Beitragvon Tourenfahrer » 23.11.2015, 20:48

Hallo Professor031


also ich bin der letzte der sich nicht entschuldigen könnte

Also in diesem Sinne ENTSCHULDIGE ich mich ganz aufrichtig und ehrlich bei Dir

Aber das jemand einen Reifen vollflächig inkl Lauffläche mit so einem Mittel einreibt konnte ich mir nicht vorstellen.
plemplem plemplem ahh ahh ahh ahh

Also in den Fall ist das ganze ja dann ganz einfach für Dich.
Die werden ALLE Kosten inkl. Schmerzensgeld,Ausrüstung,Helm,Hose etc. übernehmen müssen
Jetzt ist Sie weg weg ,und ich bin wieder allein allein
mal sehen was kommt
Tourenfahrer
 
Beiträge: 5294
Registriert: 03.05.2011, 12:32
Motorrad: .

Nächste

Zurück zu K 1600 GT - K 1600 GTL - K 1600 B - K 1600 Grand America -

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste

BMW-Motorrad-Bilder |  K 1200 S |  K 1300 GT |  K 1600 GT |  K 1600 GTL |  S 1000 RR |  G 650 X |  R1200ST |  F 800 R |  Datenschutzerklärung |  Impressum