Paragraph 53 Abs.2 StVZO
Verfasst: 28.10.2016, 23:11
Diesen Abschnitt habe ich soeben motorradonline24 entnommen:
§ 53 Abs. 2 StVZO Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
.....An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig......
und frage mich nun, ob alle Topcase-mit-Bremslicht-Fahrer illegal unterwegs sind?
P.S.: Der Urheber war übrigens die Rennleitung...
§ 53 Abs. 2 StVZO Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
.....An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig......
und frage mich nun, ob alle Topcase-mit-Bremslicht-Fahrer illegal unterwegs sind?
P.S.: Der Urheber war übrigens die Rennleitung...