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Paragraph 53 Abs.2 StVZO

BeitragVerfasst: 28.10.2016, 23:11
von Emorej
Diesen Abschnitt habe ich soeben motorradonline24 entnommen:

§ 53 Abs. 2 StVZO Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
.....An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig......

und frage mich nun, ob alle Topcase-mit-Bremslicht-Fahrer illegal unterwegs sind? cofus scratch

P.S.: Der Urheber war übrigens die Rennleitung...

Re: Paragraph 53 Abs.2 StVZO

BeitragVerfasst: 28.10.2016, 23:31
von Sir Arthur
Sehen und gesehen werde lautet die Devise...

Nach 10 Jahren mit div. Zusatzleuchten habe ich den Eindruck gewonnen, daß das die Rennleitung genauso sieht und lieber eine Bremsleuchte zu viel ignoriert als einen Mopedfahrer vom Auto kratzt.

Sicher, wenn einer ne Diskobeleuchtung mit Blau/grün / Rosa anbaut ist da die Schmerzgrenze schon mal früher erreicht.

Also alles im Rahmen und gut ist.

popcorn

Re: Paragraph 53 Abs.2 StVZO

BeitragVerfasst: 29.10.2016, 05:09
von Moirana.Norge
Emorej hat geschrieben:
und frage mich nun, ob alle Topcase-mit-Bremslicht-Fahrer illegal unterwegs sind? cofus scratch

P.S.: Der Urheber war übrigens die Rennleitung...


... wie Michael schreibt, ja, formal ist es illegal.
Die Polizei drückt ein Auge zu.
Solle mal was passieren ist es im Zweifel wie immer ein gefundenes Fressen für die gegnerische Versicherung
und sie wird versuchen die eine Teilschuld anzuhängen

Re: Paragraph 53 Abs.2 StVZO

BeitragVerfasst: 29.10.2016, 05:20
von Tourenfahrer
Emorej hat geschrieben:Diesen Abschnitt habe ich soeben motorradonline24 entnommen:

§ 53 Abs. 2 StVZO Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
.....An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig......

und frage mich nun, ob alle Topcase-mit-Bremslicht-Fahrer illegal unterwegs sind? cofus scratch

P.S.: Der Urheber war übrigens die Rennleitung...


Nein diese Fahrer sind NICHT illegal unterwegs:


Punktgenau steht das in der Vorschrift 93/92/EWG unter Punkt 6.4.1.
Hautpunkt Bremsleuchten

Anzahl eine oder zwei



So nun die ausführliche Erklärung



Es gibt nationale Gesetze,Vorschriften,Regelwerke aber auch "Dank" EU eine Europäische Vorschrift die besagt das es auch zwei sein dürfen.

93/92/EWG mittlerweile wurde diese durch 2002/24/EG ersetzt

Richtlinie = "Verfahren zur Typgenehmigung von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen"

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... V%3Al21032

Da das Ganze Grundregelwerk 93/92/EWG aber relativ kompliziert ist,hat sich jemand bei der Dekra mal die "Mühe" gemacht und das Ganze relativ einfach zusammen gefasst.


Eine Übersicht findest du hier
http://www.dekra.de/de/c/document_libra ... upId=10100

Punkt 2.7 Bremsleuchten
und hier unter dem Punkt Anzahl

hier ist das Ganze auch schriftlich klar getrennt dargestellt.

Re: Paragraph 53 Abs.2 StVZO

BeitragVerfasst: 29.10.2016, 05:21
von Tourenfahrer
Moirana.Norge hat geschrieben:
Emorej hat geschrieben:
und frage mich nun, ob alle Topcase-mit-Bremslicht-Fahrer illegal unterwegs sind? cofus scratch

P.S.: Der Urheber war übrigens die Rennleitung...


... wie Michael schreibt, ja, formal ist es illegal.



Nein ist es nicht :mrgreen:

Re: Paragraph 53 Abs.2 StVZO

BeitragVerfasst: 29.10.2016, 05:23
von Tourenfahrer
Moirana.Norge hat geschrieben:
Emorej hat geschrieben:
und frage mich nun, ob alle Topcase-mit-Bremslicht-Fahrer illegal unterwegs sind? cofus scratch

P.S.: Der Urheber war übrigens die Rennleitung...


... wie Michael schreibt, ja, formal ist es illegal.
Die Polizei drückt ein Auge zu.
Solle mal was passieren ist es im Zweifel wie immer ein gefundenes Fressen für die gegnerische Versicherung
und sie wird versuchen die eine Teilschuld anzuhängen


Du sollst doch schlafen um die Zeit scratch scratch
naja die ältere Generation und der Schlaf bugs bugs bugs bugs

Re: Paragraph 53 Abs.2 StVZO

BeitragVerfasst: 29.10.2016, 06:11
von Moirana.Norge
... ist ja rührend von dir, dass du dir Sorgen um meine Nachtruhe machst.

Ich habe zu dem Thema mal eine andere Information erhalten.

Ist das Möpi so "getypt" worden ist die Welt natürlich OK.
Sind es nachträgliche An oder Umbauten ist es ohne Einzelabnahme "illegal", wie fast alle Veränderungen an der Lichtanlage.

Vielleicht legst du dich noch mal hin :lol: kiss

Re: Paragraph 53 Abs.2 StVZO

BeitragVerfasst: 29.10.2016, 18:18
von gelb gelb gelb
... der TÜV/DEKRA hat an meinem E90 die 2 zusätzlichen angeklebten Rückstrahler (die genauso wie jeder serienmäßig verbaute rückstrahlen,aber OK, ohne E-Zeichen) beanstandet. Also abgekratzt, Prüfung bestanden und wieder angeklebt :mrgreen:

Re: Paragraph 53 Abs.2 StVZO

BeitragVerfasst: 29.10.2016, 18:42
von JustMe
Ist legal.

Kellermann bietet ja auch diverse "Blinker/Rückleuchte/Bremslicht" Kombinationen an.

Mann muss dann nur das original Rück- und Bremslicht stilllegen.
3 ist nicht erlaubt.

Die Rennleitung ist offensichtlich häufig nicht so ganz im Bilde.
Wir bei den Positionsleuchten.

Re: Paragraph 53 Abs.2 StVZO

BeitragVerfasst: 30.10.2016, 08:01
von Moirana.Norge
[quote="JustMe"]

Kellermann bietet ja auch diverse "Blinker/Rückleuchte/Bremslicht" Kombinationen an.

quote]

... die haben dann aber ein ABE, wenn Du Dir in das Top Case selber was rein bastelst fehlt die, darum Einzelabnahme.

Re: Paragraph 53 Abs.2 StVZO

BeitragVerfasst: 30.10.2016, 10:16
von gelb gelb gelb
JustMe hat geschrieben:Ist legal.

Kellermann bietet ja auch diverse "Blinker/Rückleuchte/Bremslicht" Kombinationen an.

Mann muss dann nur das original Rück- und Bremslicht stilllegen.
3 ist nicht erlaubt.

Die Rennleitung ist offensichtlich häufig nicht so ganz im Bilde.
Wir bei den Positionsleuchten.


... und genau das Stilllegen wollen die, die das Bremslicht ins Topcase einbauen, ja wohl nicht. Und damit ist es dan doch illegal ... aber schön winkG