Seite 1 von 1

Zuschaltbarkeit Zusatzscheinwerfer

BeitragVerfasst: 08.04.2018, 17:59
von Horst_S
@all,

das Thema betriffe nur Modelljahr ab 2017 oder höher.

Egal wie man das TFL stehen hatt(e) ich konnte immer separat die Zusatzscheinwerfer schalten.
Dann haben Sie mir wohl bei der letzten Inspeektion ein Softwareupdate aufgespielt und nun geht es nicht mehr :roll: .

Die Zusatzscheinwerfer leuchten nur noch dann, wenn auch das Fahrlicht (Xenon) leuchtet.

Das war letztes Jahr definitiv anders.

An zwei anderen GT (MJ 2017) das selbe, beide waren schon in der Inspektion...
Wie sind eure Erfahrungen

Gruß
Horst
Der die Zusatzscheinwerfer immer leuchten haben möchte

Re: Zuschaltbarkeit Zusatzscheinwerfer

BeitragVerfasst: 08.04.2018, 18:30
von ufoV4
Hallo Horst,

war bei meiner (02/2017) von Anfang an so cofus . Frage aber gerne mal in der Werkstatt nach...

Re: Zuschaltbarkeit Zusatzscheinwerfer

BeitragVerfasst: 09.04.2018, 06:16
von Euklid
Es scheint so, dass unsinnige bzw. illegale Beleuchtungskonstellationen damit unterbunden werden sollen - sehr sinnvoll. TFL + Abblendlicht oder Fernlicht geht ja sinnvollerweise auch nicht. Du könntest noch eine Grubenlampe am Helm anbringen und dazuschalten.
Grüße

Re: Zuschaltbarkeit Zusatzscheinwerfer

BeitragVerfasst: 09.04.2018, 08:53
von Horst_S
Euklid hat geschrieben:Es scheint so, dass unsinnige bzw. illegale Beleuchtungskonstellationen damit unterbunden werden sollen


Entschuldigung: Das ist doch Blödsinn. Erstens ist es MEINE Sache, was ich Beleuchtungsmäßig an meinem Motorrad verbastele (ich bin dafür haftbar, nicht BMW) und wenn ich selbiges machen wollte, bringt diese Aktion rein garnichts weil ich alles außerhalb der BMW elektrik verzangeln würde.

Euklid hat geschrieben: TFL + Abblendlicht oder Fernlicht geht ja sinnvollerweise auch nicht. Du könntest noch eine Grubenlampe am Helm anbringen und dazuschalten.
Grüße


Schon wieder Blödsinn, Wenn ich im FID die TFL Automatik ausschalte, Leuchtet das TFL mit verminderter Helligkeit zusammen mit dem Xenonbrenner und den Zusatzscheinwerfern.

Gruß
Horst
Der jetzt eine Zielführendere Antwort erwartet hätte :?

Re: Zuschaltbarkeit Zusatzscheinwerfer

BeitragVerfasst: 10.04.2018, 16:21
von caralame
Moin, Moin,
an meiner ist es leider auch so - Tagfahrlicht und keine Zusatzscheinwerfer.
Um besser gesehen zu werden würde ich auch die Zusatzscheinwerfer zusammen mit dem Tagfahrlicht schalten.

Lässt sich das evtl. programmieren?

Gruß
Rafael

Re: Zuschaltbarkeit Zusatzscheinwerfer

BeitragVerfasst: 10.04.2018, 16:34
von AndreGT
Moin,

bei der Leih-16er die ich gerade habe funktionieren TFL und Zusatzscheinwerfer
gleichzeitig.
Konkret habe ich das TFL auf Auto stehen ( A-Symbol im Display ), die ,,Ringe leuchten
dann ziemlich hell.
Die Zusatzscheinwerfer lassen sich dann über ihren Schalter ganz normal ein oder aus
schalten.
Keine Ahnung welchen SW-Stand die Maschine hat, aber da ich sie mit 5Km auf dem
Tacho übernommen habe, gehe ich mal davon aus das er ziemlich aktuell sein müsste.
Werde es mal im Auge behalten ob sich nach der Einfahrkontrolle etwas ändert.
Falls meine Neue nicht bald kommt, muss die Leih-Else ja bald zum Service. cofus

Re: Zuschaltbarkeit Zusatzscheinwerfer

BeitragVerfasst: 11.04.2018, 07:03
von caralame
Moin, Moin,
ich habe meine am letzten Samstag mit 0km bekommen - sollte also sehr aktuell sein.
Gruß
Rafael

Re: Zuschaltbarkeit Zusatzscheinwerfer

BeitragVerfasst: 11.04.2018, 09:53
von pilles-k
Moin,
bei meiner K16 aus 2017 funktioniert es auch nur mit TFL solo, sobald die beiden Nebellampen am Taster angeschaltet werden, wird auf Abblendlicht umgeschaltet.

Die Krux liegt in der nicht klar formulierten Abgrenzung der ECE Richtlinie R48
"Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe)."
und der Passage aus dem §17 StVO Beleuchtung:
"Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren......
...Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten (Standlicht...)
"

Die (nicht zulässige) Lösung des TFL + Nebel liegt in den Anschaltbedingungen (§17.3) für Nebelscheinwerfer:
"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein."

Damit ergibt sich glasklar, daß die Nebler nicht ohne Abblendlicht laufen dürfen, im Falle des Motorrades ist die Ausnahme des "Begrenzungsleuchten anstelle Abblendlicht" aufgrund der Ausschließlichkeit "Abblendlicht oder TFL in Bewegung" nicht anwendbar.

Es ist zwar ziemlicher Schwachsinn, die bessere Erkennbarkeit des Motorrades (& damit den Sicherheitsgewinn) dieser Regel zu unterwerfen, aber rein rechtlich begeht das Motorrad beim Fahren mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern (ohne die dazugehörigen Bedingungen) eine Owi.
Gleiches gilt für den Hersteller, der so eine Schaltung ermöglicht.
plemplem

Re: Zuschaltbarkeit Zusatzscheinwerfer

BeitragVerfasst: 11.04.2018, 13:37
von Sir Arthur
Sehr unbefriedigend.....

.... also kann ich bei meiner nächsten schon mal unsere Lichtspezis nach diversen Zusatzflakscheinwerfern anfragen.

Re: Zuschaltbarkeit Zusatzscheinwerfer

BeitragVerfasst: 11.04.2018, 21:07
von Banshee76
Wenn es aber schon mal ging, sollte es sich doch über das Diagnosegerät freischalten lassen...

Re: Zuschaltbarkeit Zusatzscheinwerfer

BeitragVerfasst: 05.10.2018, 15:48
von caralame
Moin, Moin,
Nochmal die Fragen in die Runde: lässt sich es sich „umprogrammieren“, so dass die Zusatzscheinwerger auch mit Tagfahrlicht brennen? BMW kann es nicht. Ich kenn es von VW, da kann auch die Werkstatt nicht alles aber über VCDS lässt sich einiges verändern. Gibt es bei BMW diese Möglichkeiten auch?
Danke und ein schönes Wochenende
Gruß
Rafael

Re: Zuschaltbarkeit Zusatzscheinwerfer

BeitragVerfasst: 06.10.2018, 07:50
von Ducatisti
Hallo zusammen bei meiner GT Modell 06.2018 sind die Nebler mit den Tagfahrlichtern ab Werk freigeschaltet.
Dies ist auch nach dem Einfahrservice noch so, laut meinem Freudlichen hat BMW dies für die Schweiz so freigegeben, auch wenn es nicht ganz Gesetzeskonform ist.
Die Polizei wird dies wegen der besseren Sichtbarkeit bei Kontrollen kaum bemängeln.

Software mäßig kann dies der Freundliche sicher programmieren, hier wird es jedoch zum Teil daran scheitern das euer Meche sehr Gestzeskonfom 8) eingestellt ist.

Wünsche allen einen goldenen Herbst mit noch vielen tollen Motorrad-Touren

Re: Zuschaltbarkeit Zusatzscheinwerfer

BeitragVerfasst: 06.10.2018, 08:25
von Horst_S
Die Zusatzscheinwerfer für das 2018er Modell sind andere als 2017 und davor.
Hier hat BMW eine andere Definition...(Wie auch immer) und die Teile leuchten zusätzlich zum Tagfahrlicht.
Pre 2018 ist das leider nicht so

Gru0
Horst
Der das auch total bescheuert findet

Re: Zuschaltbarkeit Zusatzscheinwerfer

BeitragVerfasst: 07.10.2018, 10:30
von Patrique
Ich hab nicht jeden thread gelesen, weil ich von der K12-K13 sparte komme, aber ich kenn mich mit der software steuerung vom ZFE aus. Man kann das ZFE steuergerät so programieren das Abblendlicht und Fernlicht entweder zusammen eingeschaltet sind oder nicht.
Ist in manchen ländern erlaubt, in anderen nicht.
In D-Land ist das Ablendlicht aus wenn Fernlicht an ist.
Wenn man also ein software update macht vom ZFE werden länder spezifische einstellungen wieder an bzw ausgeschaltet.
Gut möglich das deine K1600 für den US Markt produziert wurde und dann aber doch in D-Land verkauft wurde.

Re: Zuschaltbarkeit Zusatzscheinwerfer

BeitragVerfasst: 07.10.2018, 14:06
von Macfritz
Gerade ausprobiert:
Auch bei meiner GTL Ex Modell 04.2014 sind die Nebler mit den Tagfahrlichtern ab Werk freigeschaltet. Diese lassen sich aber auch bei Bedarf mit dem serienmäßigen Zusatzschalter getrennt ausschalten.