Moin,
So am Montag mal den freundlichen BMW Händler aufsuchen. GGf Ersatzfahrzeug anfragen, da ich mit dem Moped zur Arbeit fahre.
Steffenfalk hat geschrieben: Auch würde ich gern wissen, gibt es in diesem schreiben verbindlich einen Hinweis, ob man fahren darf? Oder das bike stehen bleiben soll. Danke für deine-eure Unterstützung.
Aramis13 hat geschrieben:Wer jetzt noch, ohne explizite (schriftliche) Unbedenklichkeitserklaerung seitens der BMW Organisation weiterfaehrt, hat im Falle eines Falles ein deutlich größeres Problem am Allerwertesten als vorher. Nach offizieller Aufklärung über mögliche Risiken hat der Fahrer dann selbst entschieden, diese fuer sich als tolerierbar einzustufen.
OSM62 hat geschrieben:Aramis13 hat geschrieben:Wer jetzt noch, ohne explizite (schriftliche) Unbedenklichkeitserklaerung seitens der BMW Organisation weiterfaehrt, hat im Falle eines Falles ein deutlich größeres Problem am Allerwertesten als vorher. Nach offizieller Aufklärung über mögliche Risiken hat der Fahrer dann selbst entschieden, diese fuer sich als tolerierbar einzustufen.
Habe ja auch dieses Schreiben erhalten.
Da aber explizit kein Fahrverbot ausgesprochen wird, kann man damit auch weiter fahren.
Und ich wäre auch weiter gefahren wenn ich Sie noch gehabt hätte, aber dieses war ja nur einer der Gründe
sich davon zu trennen, besonders deshalb weil ich ja schon ein neues Getriebe drin hatte.
Aramis13 hat geschrieben:Hallo Steffenfalk,
ich sehe da keinen Wiederspruch.
Im Falle eines Unfalles landet der Fall sicher vor einem Gericht. Während die Kunden sich bis dato auf die Position, keine Kenntnis von alldem hätten erfolgreich zurückziehen können, müssen sie sich nun einer richterlichen Prüfung ihrer ggf. bestehenden Mitschuld aussetzen.
All das wurde ganz sicher von der BMW Rechtsabteilung fein austariert.
Insofern die Einschätzung, das hier vorsätzlich sybillinisch formuliert wurde, um einerseits die Kosten für Ersatzmotorräder (2.303 Stück D / 21.948 Stück weltweit) ein gutes Stück weit zu reduzieren und sich andererseits im Falle eines konkret eintretenden Unfallereignisses eine wesentlich bessere Ausgangssituation in der zu klärenden Frage der schuldhaften Verursachung zu verschaffen, durchaus zutreffend.
Viele Grüße
Bernd
Siegerländer hat geschrieben:..... Nur in USA muß VW.... für Betrug zahlen.
Soran hat geschrieben:Hat jemand eine Vorstellung wie das Ganze jetzt weiter geht?
In dem Schreiben von BMW steht ja nur, dass was kaputt gehen kann und dass der Fehler kostenlos repariert wird. ENDE.
Muss man sich um die Reparatur nun selber kümmern oder kommt der Händler auf einen zu?
Gruß
Soran
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