Diebstahl kann man das wohl nicht nennen. Die aktive Hill-Start-Funktion war versehentlich eingebaut, aber nicht bestellt und nicht Bestandteil des Vertrages. Durch den Hinweis, dass diese Funktion für das spezifische Motorrad auch nicht im Handbuch erwähnt ist und vor allem, weil Dein Motorrad mit dieser Funktion quasi gar nicht produkt-technisch und somit produkthaftungstechnisch zugelassen ist. Man also nicht diese Funktion in der technischen Dokumentation Deines Modells findet, kann BMW das meiner Meinung also machen.
Ob das Sinn macht, ist eine andere Sache.
Erstens ist es peinlich und zweitens gibt es nun mal jetzt diese Funktion. (Habe sie ja selbst und noch nie gebraucht! :-))
Klare Empfehlung, wieder kostenlos aufspielen, Dir offiziell die Funktion erklären und Dir eine schriftliche Beschreibung mitgeben, deren Erhalt Du quittierst. In den Schlüsseldaten das Vorhandensein der Funktion einprogrammieren, um zu vermeiden, dass Dir beim nächsten Software Update wieder die Funktion gelöscht wird.
LG, BMA