TFL und Zusatzscheinwerfer

Alles rund um die Technik der K1600B - K1600GT - K1600GTL - K 1600 Grand America .

TFL und Zusatzscheinwerfer

Beitragvon Hobbytourer NOM » 04.03.2020, 16:51

Hallo,

hat jemand eine Lösung wie ich die Zusatzscheinwerfer mit dem TFL zusammen einschalten kannß
Danke
Gruß
:(
Gruß

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Re: TFL und Zusatzscheinwerfer

Beitragvon Horst_S » 04.03.2020, 17:03

An der linken Griffamatur st ein Schalter....
An sonsten: RTFM...ist im Menu ein Punkt dafür....

lg
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Re: TFL und Zusatzscheinwerfer

Beitragvon MichiC » 04.03.2020, 20:21

Ist es denn nicht so das man Nebelscheinwerfer jederzeit in Verbindung mit dem Stand- oder Abblendlicht einschalten darf? Vorne ja hinten nur bei unter 50m Sichtweite? scratch
Gruß Micha
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Re: TFL und Zusatzscheinwerfer

Beitragvon caralame » 05.03.2020, 07:27

ViennaK hat geschrieben:Bei manchen Fahrzeugen ab 2017 je nach Softwarestand lässt sich das TFL mit den Nebelampen schalten. Zugelassen ist diese Variante meiner Kenntnis nach nicht und wird üblicherweise bei software updates auch deaktiviert.
Bei meiner 2018 habe ich dafür gesorgt, dass bei aktuellem SW die Kombination TFL und Nebelscheinwerfer funktioniert, da ich die Lichtsignatur für sehr aufällig und damit sicher halte. Allerdings wurde ich bei einer Verkehrskontrolle darauf hingewiesen dass diese Kombo nicht zulässig sei. Oh well......

Moin, Moin,
wie hast du dafür "gesorgt"?
Genau diese Variante wollte ich auch "einstellen" lassen - aber es konnte mir bislang keiner helfen.

Danke vorab für Deine Antwort.
Gruß
Rafael
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Re: TFL und Zusatzscheinwerfer

Beitragvon Hobbytourer NOM » 05.03.2020, 13:53

Hallo,

wenn du eine Antwort hast, teil sie bitte mir auch mit.
Gruß

Heinrich
Gruß

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Re: TFL und Zusatzscheinwerfer

Beitragvon Emorej » 06.03.2020, 01:01

MichiC hat geschrieben:Ist es denn nicht so das man Nebelscheinwerfer jederzeit in Verbindung mit dem Stand- oder Abblendlicht einschalten darf? Vorne ja hinten nur bei unter 50m Sichtweite? scratch


Wann darf ich Nebelscheinwerfer einschalten?

Manchmal sind Nebelscheinwerfer ohne Nebel (bei Regen) nützlich. Vorschriften finden sich in § 17 Abs. 3 StVO. Nebelscheinwerfer sind dann erlaubt, wenn …

die Sichtverhältnisse auch das normale Abblendlicht erforderlich machen,
die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen behindert wird.

Konkret heißt es in § 17 Abs. 3 StVO:

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Demnach ist außerdem darauf zu achten, dass Krafträder die Nebelscheinwerfer einschalten dürfen, ohne gleichzeitig das Abblendlicht nutzen zu müssen.

Nebelscheinwerfer dürfen innerorts bei einer Sichtweite von 60 – 70 Metern genutzt werden. Außerorts dürfen die Zusatzlichter bereits bei 100 – 120 Metern Sichtweite eingeschaltet werden. Auf der Autobahn rechtfertigen 150 Meter Sichtweite die Verwendung von Nebelscheinwerfern.

Quelle: www.bussgeld-Info.de
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Re: TFL und Zusatzscheinwerfer

Beitragvon caralame » 09.03.2020, 08:42

Heinrich 58 hat geschrieben:Hallo,

wenn du eine Antwort hast, teil sie bitte mir auch mit.
Gruß

Heinrich


Moin, Moin,
bei ViennaK hat es wohl der BMW Mechaniker gerichtet. Das hat bei mir leider nicht funktioniert.
Gruß
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Re: TFL und Zusatzscheinwerfer

Beitragvon Hobbytourer NOM » 10.03.2020, 16:19

ViennaK hat geschrieben:Bei manchen Fahrzeugen ab 2017 je nach Softwarestand lässt sich das TFL mit den Nebelampen schalten. Zugelassen ist diese Variante meiner Kenntnis nach nicht und wird üblicherweise bei software updates auch deaktiviert.
Bei meiner 2018 habe ich dafür gesorgt, dass bei aktuellem SW die Kombination TFL und Nebelscheinwerfer funktioniert, da ich die Lichtsignatur für sehr aufällig und damit sicher halte. Allerdings wurde ich bei einer Verkehrskontrolle darauf hingewiesen dass diese Kombo nicht zulässig sei. Oh well......


Hallo,
kannst du mir bitte die Adresse von deinem :D geben? Bei meinem hat es nicht geklappt mit dem Freischalten.
Gruß

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Re: TFL und Zusatzscheinwerfer

Beitragvon Hobbytourer NOM » 22.06.2020, 13:51

Hallo zusammen,
ich habe gerade mit BMW München telefoniert. Das zuschalten der Zusatzscheinwerfer mit TFL ist erst ab Modeljahr 2018 Softwaremäßig möglich. Alle Maschinen vor diesem Bj. keine Chance. ahh

Vielleicht hat einer eine handwerkliche Lösung.
Gruß

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Re: TFL und Zusatzscheinwerfer

Beitragvon ludwig45 » 22.06.2020, 19:24

Hier mal eine Antwort die BMW einen anderen User gegeben hat.



Re: Codierung Tagfahrlicht und Zusatzscheinwerfer

Beitragvon Stoppelhopser » 12.06.2020, 12:09
Ich habe mal bei BMW nachgefragt. Das ist die Antwort:

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die gewünschte Freischaltung der Zusatzscheinwerfer ist bei Ihrem Modell leider nicht möglich. Diese Funktion wurde für Ihr Fahrzeug nicht implementiert und kann deshalb über ein Update der Software nicht realisiert werden.

Für später produzierte Modelle hatte sich die rechtliche Ausgangslage geändert, weshalb bei diesen die Zusatzscheinwerfer mit dem Tagfahrlicht genutzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
XXX
--
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liebe Grüße aus der grünen Mark

Ludwig :D

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Re: TFL und Zusatzscheinwerfer

Beitragvon Stoppelhopser » 23.06.2020, 05:41

@Hobbytourer NOM:
In Deinem Profil steht doch, dass Deine GTL Baujahr 02/2018 ist. Und meines Wissens ist
die Anpassung zur gemeinsamen Nutzung des TFL mit den Nebelscheinwerfern ab MJ 2018
(also ab 2.ter Jahreshälfte 2017) implementiert worden (siehe unten). Dann müsste das
bei Deiner doch funktionieren? Oder verstehe ich da was falsch?

Ich zitiere mich hierzu mal selber:
Stoppelhopser hat geschrieben:Auszug aus der Bedienungsanleitung MJ 2017 (gültig ab 06/2017):
Taste 1 betätigen, um das Tagfahrlicht einzuschalten. Die Kontrollleuchte für das Tagfahrlicht leuchtet.
Das Abblendlicht, das vordere Standlicht und der Zusatzscheinwerfer werden ausgeschaltet.

MJ 2018 (gültig ab 08/2017) und jünger:
Taste 1 betätigen, um das Tagfahrlicht einzuschalten. Die Kontrollleuchte für das Tagfahrlicht leuchtet.
Das Abblendlicht und das vordere Standlicht werden ausgeschaltet.

Hiernach besteht die Möglichkeit der Aktivierung der Zusatzscheinwerfer zusammen mit dem
Tagfahrlicht erst ab MJ 2018.


Und die Antwort an mich mit Bezug auf eine geänderte rechtlichen Ausgangslage kann auch nicht greifen. Nachstehend ein Auszug aus der StVO mit Ausfertigungsdatum 06.03.2013, der nach meiner Recherche bis heute so gültig ist.

§ 17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Ich denke mal, da ist in der kurzen Zeit irgendwas verbockt worden. nogo
Gruß
Jörg
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Re: TFL und Zusatzscheinwerfer

Beitragvon Hobbytourer NOM » 23.06.2020, 11:54

Stoppelhopser hat geschrieben:@Hobbytourer NOM:
In Deinem Profil steht doch, dass Deine GTL Baujahr 02/2018 ist. Und meines Wissens ist
die Anpassung zur gemeinsamen Nutzung des TFL mit den Nebelscheinwerfern ab MJ 2018
(also ab 2.ter Jahreshälfte 2017) implementiert worden (siehe unten). Dann müsste das
bei Deiner doch funktionieren? Oder verstehe ich da was falsch?

Ich zitiere mich hierzu mal selber:
Stoppelhopser hat geschrieben:Auszug aus der Bedienungsanleitung MJ 2017 (gültig ab 06/2017):
Taste 1 betätigen, um das Tagfahrlicht einzuschalten. Die Kontrollleuchte für das Tagfahrlicht leuchtet.
Das Abblendlicht, das vordere Standlicht und der Zusatzscheinwerfer werden ausgeschaltet.

MJ 2018 (gültig ab 08/2017) und jünger:
Taste 1 betätigen, um das Tagfahrlicht einzuschalten. Die Kontrollleuchte für das Tagfahrlicht leuchtet.
Das Abblendlicht und das vordere Standlicht werden ausgeschaltet.

Hiernach besteht die Möglichkeit der Aktivierung der Zusatzscheinwerfer zusammen mit dem
Tagfahrlicht erst ab MJ 2018.


Und die Antwort an mich mit Bezug auf eine geänderte rechtlichen Ausgangslage kann auch nicht greifen. Nachstehend ein Auszug aus der StVO mit Ausfertigungsdatum 06.03.2013, der nach meiner Recherche bis heute so gültig ist.

§ 17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Ich denke mal, da ist in der kurzen Zeit irgendwas verbockt worden. nogo


Hallo Stoppelhopser,

meine K16 hat Erstzulassung 02/2018. Aber auf Nachfrage bei BWM ist sie lt. Fhrgst. Nr. gebaut 02/17. Also geht es nicht.

Gruß
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Re: TFL und Zusatzscheinwerfer

Beitragvon Stoppelhopser » 23.06.2020, 11:56

Ok, dann ist es klar. Danke für die Info.
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