Reifenfreigaben
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Im Grunde ist es ganz einfach: Steht in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
unter Ziffer 22 kein Eintrag, besteht keine Reifenbindung und man kann seine Lieblingssohle bedenkenlos aufziehen. Die muss allerdings den Einträgen in den Feldern 15.1 und 15.2 entsprechen, die unter anderem die Dimensionen vorgeben. Steht bei Ziffer 22 ein Eintrag, gehen die Meinungen auseinander: Ist der Eintrag bindend oder nicht? Auf Nummer sicher geht, wer bei anderen als den vorgeschriebenen Gummis sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen (umgangssprachlich: Freigaben) mit sich führt. Die gibt’s beispielsweise direkt bei den Reifenherstellern. Bridgestone empfiehlt, auch bei Maschinen ohne Reifenbindung auf die Bescheinigung zu achten. Dann ist garantiert, dass der Reifen auf dem Motorrad auch funktioniert. "
http://www.motorradonline.de/motorradre ... 33?seite=4Anmerkung von mir
das oben benutzte Wort "bedenkenlos" schliesst alle Eventualitäten ein. Nix von wegen Haftung im Falle eines Unfalls etc etc.... "Bedenkenlos" meint, dass man den Reifen ohne
JEGLICHE Bedenken drauf machen kann, ja
WENN unter Ziffer 22 nix steht.
wann doch was steht: Freigbe ist Pflicht