Mit Motorrad geblitzt - brauche mal Info

Alles, was noch mit den BMW - K - Modellen zu tun hat.

Mit Motorrad geblitzt - brauche mal Info

Beitragvon Andreas13R » 12.09.2013, 16:27

Hallo zusammen,

ein kumpel von von mir hat mich gerade besucht und mir seine Blitzerfotos gezeigt und als wir so am quatschen waren,
ist uns eingefallen im Internet mal gelesen zu haben das einem da nichts passieren dürfte.
Bitte zerfleischt mich jetzt nicht weil wieder jemand dieses Thema aufruft.
Eigentlich ist das Ganze nicht der Rede wert, da es sich nur um 30Euro handelt aber es würde uns doch stark interessieren ob er aus dieser Sache kostenlos davon kommen würde.

Details:

Blitzer - keine Polizei sondern von der Stadt beauftragte Geschwindigkeitsmessfirma(oder wie man diese auch nennt :D )

2 Fotos - eins von schräg hinten links (Kennzeichen erkennbar)
eins von der seite(Gesicht im Helm ist nur seitlich und sehr schlecht erkennbar )

das Motorrad läuft aus versicherungtechnischen Gründen auf seinen Vater, nur er(Mein Kumpel) ist als Fahrer bei der Versicherung angegeben.

So, nun fragen wir uns, was müsste er machen oder angeben damit er der Sache kostenlos entkommt?
Hat da jemand Erfahrung?

danke für Eure Hilfe.

Ps: das Foto sieht richtig geil aus unter der Fahrt :wink:
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Re: Mit Motorrad geblitzt - brauche mal Info

Beitragvon Becky » 12.09.2013, 16:37

hi,
Zitat:
"Eigentlich ist das Ganze nicht der Rede wert, da es sich nur um 30Euro handelt aber es würde uns doch stark interessieren ob er aus dieser Sache kostenlos davon kommen würde."

zu schnell, zahlen Punkt
Lg.
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Re: Mit Motorrad geblitzt - brauche mal Info

Beitragvon Andreas13R » 12.09.2013, 16:40

Wird er schon.
Trotzdem interessiert uns das jetzt. :?: :?: :?: :?:
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Re: Mit Motorrad geblitzt - brauche mal Info

Beitragvon Maze » 12.09.2013, 16:48

ist der Fahrer nicht zu erkennen, muss nicht bezahlt werden.
lohnt sich aber nicht, 1x geht das durch, ein 2. mal vielleicht auch ........ aber danach muss man ein Fahrtenbuch führen.

wegen €30 ......... ist drauf geschixxen
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Re: Mit Motorrad geblitzt - brauche mal Info

Beitragvon Sir Arthur » 12.09.2013, 17:00

Kommt auf die Motivation des Bearbeites an... die haben schon wegen kleinerer Sachen bei den Nachbarn nachgefragt.

RA`s empfehlen sich auf das Vermeiden von Fahrverboten zu konzentrieren und den Rest schnellstens zu überweisen... Kann mich dem nur anschliessen.
Gruß aus der Frankenmetropole

Michael

Die nächsten Treffen und Abenteuereisen findet man hier :
https://motoguides.de/spezial.asp popcorn

Befehl für YT-Verlinkung. Leerzeichen vor Youtube muß noch raus.
[ youtube]http://www.youtube.com/watch?v=XXXXXXXXXXX[/youtube]



https://www.youtube.com/channel/UCcsQwQHXm7U4XH-_BEnrfCQ?view_as=public
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Re: Mit Motorrad geblitzt - brauche mal Info

Beitragvon marocel » 12.09.2013, 17:37

Solange der Fahrer nicht direkt ermittelt und angeschrieben wurde: nichts machen, Schreiben wegwerfen
Wird der Halter angeschrieben und der Fahrer ist mit ihm verwandt: nichts machen, Schreiben wegwerfen und keinerlei Auskünfte geben (Vorsicht bei Hausbesuchen)
Solange keine Bußgeldbescheid (kommt mit Einschreiben!) erstellt wurde und nur AHB oder ZBB: generell nichts machen, ganz weit wegwerfen
Gefahr Fahrtenbuchauflage: im Verwarnbereich wird das evtl. angedroht aber niemals vollstreckt werden aber Achtung!:
auch eine Androhung ohne Vollstreckung kann Geld kosten, ist aber unter 20€, lohnt sich also auch, nichts zu machen.

(klappt mehrmals in der Saison..... :D ) -Bin kein Raser, aber die Moppeds sind manchmal einfach nicht zu bändigen :wink: -

Reagieren erst bei Bußgeldbescheid erforderlich; sollte man aber nicht der Fahrer gewesen sein, natürlich fristgerecht Einspruch einlegen!!!!
Sonst siehe noch hier: http://www.radarforum.de/forum/ dort gibt es vieeele sinnvolle Hinweise....
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Re: Mit Motorrad geblitzt - brauche mal Info

Beitragvon Peter aus Bremen » 12.09.2013, 18:17

marocel hat geschrieben:Solange der Fahrer nicht direkt ermittelt und angeschrieben wurde: nichts machen, Schreiben wegwerfen

Wie geht das denn? Der Fahrer wurde nicht direkt ermittelt aber trotzdem angeschrieben? :shock:
marocel hat geschrieben:Wird der Halter angeschrieben und der Fahrer ist mit ihm verwandt: nichts machen, Schreiben wegwerfen

Wegwerfen? Nein. Lieber eine Lüge erfinden von wegen "weiß nicht, wer das zu dem Zeitpunkt war.."

Du bist echt so ein Wegwerfer, wie?
Wenn's in Eurem Landkreis klappt... :?
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Re: Mit Motorrad geblitzt - brauche mal Info

Beitragvon marocel » 12.09.2013, 19:07

@peter:
Du hast Recht:
war vielleicht ein bischen blöd ausgedrückt: Natürlich, wenn der Fahrer nicht ermittelt wurde, kann er logischerweise auch nicht angeschrieben werden,
sondern die Post bekommt der Halter. Wenn dieser aber nicht gefahren ist, aber mit dem Fahrer verwandt ist, braucht er auch nicht lügen, sondern
muß einfach nur die Füße still halten. (Zeugnisverweigerungsrecht). Auf dieses Recht hinweisen sollte und muß man aber nicht, dann sonst
weiß der Sachbearbeiter, in welchem Umfeld er gegebenenfalls suchen soll ...dann sind wir wieder beim Wegwerfen :mrgreen:
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Re: Mit Motorrad geblitzt - brauche mal Info

Beitragvon UU80 » 12.09.2013, 19:49

Ich würde in dem genannten Fall die 30,-€ zahlen und gut ist.

Überhaupt nicht reagieren halte ich für falsch, da die meisten Städte oder Landkreise dann über die örtliche Polizei oder Ordnungsämter weitere Ermittlungen anstellen lassen, auch bei kleinen Verwarngeldern.
Wenn dein Bekannter nicht zahlen will, soll sein Vater auf dem Anhörungsbogen von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Vor allem, wenn das Foto nichts taugt.
Und dann mal abwarten.

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Re: Mit Motorrad geblitzt - brauche mal Info

Beitragvon Tourenfahrer » 13.09.2013, 02:42

Das ganze Thema ist eigentlich sehr einfach

Grundsätzlich unterscheidet man

Ruhender Verkehr
Als ruhender Verkehr werden geparkte, haltende und nicht fahrbereite Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet.

Im ruhenden Verkehr gilt die Halterhaftung
§ 25a StVG
§ 25a Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs


Fliessender Verkehr

Als fließender Verkehr, mitunter auch Fließverkehr genannt, werden grundsätzlich alle sich in Bewegung befindlichen Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet, unabhängig davon ob sie gegenwärtig fahren oder verkehrsbedingt vorübergehend stehen bleiben (warten

Im fliessenden Verkehr gilt die Fahrerhaftung, dem eigentlichen Fahrer/Inn-Verursacher muss der Verstoss nachgewiesen werden

_____________________________________________________________________________________________________________________________________

So nun gibt es für die die es intressiert viel zu lesen :D :D


Fahrerermittlung nach Verkehrsverstoß

Einen geblitzten Autofahrer beschleicht anschließend zumeist ein Gefühl der Unsicherheit. Er ist nicht angehalten worden und weiß eigentlich nur, dass irgendwo Beweisfotos der Überwachungskamera existieren müssen, auf dem das Fahrzeug mit dem dazugehörigen Kennzeichen und sein Gesicht hinter dem Steuer festgehalten wurden.
Was kann und darf die Behörde tun, um ihn als Fahrer festzustellen?

Die meisten Fahrer wissen auch, was als nächstes passiert: Die Bußgeldbehörde wird den Halter ermitteln und ihm einen Anhörungsbogen übersenden. Allgemein gilt der Grundsatz, dass die Behörde nicht allein von der Haltereigenschaft auf die Fahrereigenschaft schließen darf.
Es kommen wichtige Fragen auf. Was darf die Behörde unternehmen, um die Identität des Täters zu beweisen?
Und vor allem, wie kann man dem legitim vorbeugen?


Man wird sich nach einer Kennzeichenanzeige auf Befragungen durch die Veraltungsbehörden oder die Polizei im eigenen Umfeld einstellen müssen.
Nicht selten wird versucht auf diese Weise den Fahrer des Pkw durch die Befragung von Familienangehörigen, Nachbarn oder Arbeitskollegen zu ermitteln. Diesem Personenkreis wird dann das Blitzerfoto vorgelegt.

Hier ist es sehr wichtig zu wissen:
Familienangehörige haben ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht. Darauf sollten sie sich auf jeden Fall berufen. Familienangehörigen sollte dabei bewusst sein, dass dies nur eines bedeutet: konsequentes Schweigen. Dies fällt nicht immer jedem leicht, zumal wenn vielleicht auch noch ein uniformierter Beamter vor der Tür steht.

Doch man sollte sich dann klar machen, dass man sein gutes staatsbürgerliches Recht ausübt. Der gute Beamte wird dann – davon darf man ausgehen – durchaus verständnisvoll reagieren.
Aber auch Nachbarn und Arbeitskollegen sind nicht verpflichtet gegenüber der Polizei Angaben zu machen, so lange diese nicht selbst als Bußgeldbehörde tätig wird, was meistens auch nicht der Fall ist.

Auch der Betroffene sollte selbst keine Einlassungen abgeben
Es versteht sich von selbst, dass der Betroffene tunlichst vermeiden sollte, den mit dem Schnappschuss bewaffneten Beamten persönlich vor die neugierige Nase zu laufen.
Auf gar keinen Fall aber sollte der an einer Verurteilung nicht interessierte Betroffene irgend eine Einlassung abgeben.
Es ist immer ein Kardinalfehler, wenn sich jemand zum Vorwurf äußert, ohne dass er einen genauen Kenntnisstand von den gegen ihn vorliegenden Beweismitteln hat. Den erlangt man aber nur durch Akteneinsicht.
Diese kann und wird ein Rechtsanwalt immer beanspruchen.

Häufig machen sich die Bußgeldstellen aber gar nicht erst die Mühe im Umfeld des Betroffenen zu forschen und lassen sich gleich ein Lichtbild von der Pass- oder Personalausweisbehörde übermitteln, um durch einen Abgleich die Fahrereigenschaft des Halters zu ermitteln. Diese Vorgehensweise ist allerdings datenschutzrechtlich sehr bedenklich, da der Erhebung des Lichtbildes das verfassungsrechtlich geschützte Recht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Allerdings lassen die meisten Gerichte eine Verwertung der so gewonnenen Erkenntnisse gegen den Betroffenen zu. Zwar sehen viele Richter, das Vorgehen der Behörden unter Missachtung der geschützten Interessen des Betroffenen als unzulässig an, halten den Verfahrensfehler aber für nicht so schwerwiegend, dass demgegenüber das staatliche Verfolgungsinteresse zurückzutreten hätte.

Dem Datenschutz sollte gerade im Ordnungswidrigkeitenverfahren beachtet werden
Hier wäre es wünschenswert wenn mehr Gerichte über Beweisverwertungsverbote dem Gebot des fairen Verfahrens den Vorrang einräumen würden und dieser leichtfertigen Missachtung geltender gesetzlicher Bestimmungen durch die Bußgeldbehörden einen Riegel vorschieben. Dem Datenschutz sollte Vorrang vor dem Aufklärungsinteresse des Staates eingeräumt werden.
Geht es doch in Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht um die Verfolgung von Straftaten von erhebliche Bedeutung, sondern letztlich "nur" um die Verfolgung von Verwaltungsunrecht.

Zur Täterfeststellung stehen der Bußgeldbehörde ausreichend Ermittlungsmethoden zur Verfügung, die weniger schwerwiegend in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen eingreifen. Es sollte von den Gerichten mehr darauf geachtet werden, dass zunächst dieses abgestufte System sonstiger Ermittlungstätigkeiten ausgeschöpft wird - wie Anhören, Vorladen, Aufsuchen des Halters - bevor es zum Datenabgleich kommt.
Die Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf informationelle Selbstbestimmung darf gerade im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, wo es um Gesetzesverstöße auf niedrieger Stufe geht, nicht zum Normallfall werden.



Nun ist es aber so das die gute EU immer wieder versucht die Halterhaftung auch für den fliessenden Verkehr auszuweiten.

http://www.ace-online.de/der-club/ace-l ... chtet.html
Eigentum verpflichtet

Droht mit der Halterhaftung im fließenden Verkehr die Beseitigung aller Rechtsgüter?
Ich meine: Nein.

Widerstehen wir der Versuchung, das Rechtsstaatsprinzip und die Verkehrssicherheit gegeneinander auszuspielen. Akademische Spiegelfechtereien führen zu nichts. Wir sollten uns mit der greifbaren Wirklichkeit befassen.

Jährlich verursachen rund 69.000 Pkw-Fahrer wegen Tempoüberschreitung Unfälle mit Toten und Verletzten. Gemessen an den 3,5 Milliarden Euro Folgekosten ist damit Raserei die Unfallursache Nummer eins. Müssen wir daraus Konsequenzen ziehen oder sind die nahezu 5000 Verkehrstoten im Jahr gar verfassungsmäßig und deshalb nicht weiter der Rede wert?

Wie ist es um unser Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bestellt? Anders gefragt: Welche Folgen hat ein Radarfoto, auf dem zwar das Kennzeichen identifiziert werden kann, nicht aber der rasende Fahrer, der sich etwa mithilfe seiner Sonnenbrille einer Sanktion entzieht?

Eigentum verpflichtet. So gesehen trägt ja nicht nur der Waffenbesitzer Verantwortung, sondern auch der gewöhnliche Autobesitzer. Er hat schließlich den Wagen auf sich angemeldet. Er weiß, wann und wo er damit unterwegs war oder wem er das Auto überlassen hat. Er weiß somit auch, wer, wenn nicht er selbst, die vorgeworfene Geschwindigkeitsübertretung begangen hat. Ist es dann sein "gutes Recht", wenn er als Halter anschließend so tun darf, als hätte er mit alledem nichts zu tun?

Ganz anders machen es hier viele unserer europäischen Nachbarn. Sind das deshalb Unrechtsstaaten? Hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Halterhaftung jemals beanstandet?

Und überhaupt: Wo steht im deutschen Grundgesetz geschrieben, dass die Halterhaftung verboten ist? Ohne gutes Recht wird der Schwächere immer zum Opfer des Stärkeren. Doch die engstirnige Bestimmung des deutschen Haftungsrechts im Straßenverkehr schützt im Zweifel den Raser.

Wir wissen aus Erfahrung: Je besser Regeln befolgt, deren Einhaltung überwacht und Verstöße geahndet werden, desto niedriger ist die Zahl der Unfälle und desto sicherer sind unsere Straßen. Wenn aber Konsequenzen "von Rechts wegen" ausbleiben, wieso sollten wir uns dann überhaupt noch an Straßenverkehrsvorschriften halten?

Unterstellt, der Fahrzeugbesitzer hätte das Bußgeld zu zahlen, müsste er deswegen seine Liebsten verraten? Blödsinn. Er kann ja weiter schweigen. Nur zahlen, ja das muss er. Es trifft den Richtigen. Entweder war er es selbst, der zu schnell gefahren ist, oder es war jemand aus seinem persönlichen Umfeld. Von dort holt er sich das "vorgelegte" Bußgeld einfach wieder. Wer das nicht in Ordnung findet, der will in Wahrheit wohl nur tricksen. Dem geht es ja gar nicht um den Vertrauensschutz seiner Familie, dem geht es schlicht darum, die Familienkasse zu schonen. Das kann man aber einfacher haben. Tipp: Runter vom Gas.
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Re: Mit Motorrad geblitzt - brauche mal Info

Beitragvon Nolimit » 13.09.2013, 06:34

Schreiben aufsetzen : war Ich nicht , kann mich leider nicht erinnern ,wem ich das Motorrad geliehen hatte .

Fertig..!

Auf jedenfall Reagieren
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Re: Mit Motorrad geblitzt - brauche mal Info

Beitragvon JS » 13.09.2013, 08:55

...ein aufriss wegen 30,- euro :roll:


...zahlen und fertig...
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Re: Mit Motorrad geblitzt - brauche mal Info

Beitragvon Peter aus Bremen » 13.09.2013, 08:58

JS hat geschrieben:...ein aufriss wegen 30,- euro :roll:


...zahlen und fertig...

Die 30,- Euro sind doch gar nicht Bestandteil der Diskussion.
Wenn es um 500,- Euro ginge, wären die Fragen doch die selben...
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Re: Mit Motorrad geblitzt - brauche mal Info

Beitragvon marocel » 13.09.2013, 09:08

Ich halte es weiter, wie gehabt:
AHB's und ZBB's fliegen in die Tonne. Bei Bußgeldbescheiden wird entsprechend reagiert, je nach Lage bezahlt
oder Widerspruch. Man muß dann auch erkennen, wann man verloren hat. :D
Meine Erfolgsquote damit ist höher als 50%. Den moralischen Aspekt lasse ich außen vor, nutze egoistisch das bestehende Recht aus.
Wer ob seiner "kriminalisierten Gesetztesverstöße" ein schlechtes Gewissen hat und nicht schlafen kann, soll halt
Buße tun und zahlen.
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Re: Mit Motorrad geblitzt - brauche mal Info

Beitragvon Peter aus Bremen » 13.09.2013, 09:15

Bekommst Du den soooo viel Post von der Behörde? :lol:
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