Versicherungsfrage Mopets uf Anhänger

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Versicherungsfrage Mopets uf Anhänger

Beitragvon achimnrw » 10.01.2017, 16:24

Hallo
ich habe mal eine frage zum Thema Motorradtransport.
Wir möchten uns einen Anhänger ausleihen dieser ist Teilkaskoversichert mit 300.- Selbstbeteiligung.
Auf dem Anhänger sollen 3 Motorräder Transportiert werden die alle 3 angemeldet sind, 1 Vollkaskoversichert die andern Teilkasko.
Zugfahrzeug ist Teilkaskoversichert.
Wie sieht es jetzt bei folgenden Schadensfällen aus bzw wer kommt für die beschädigungen der Motorräder auf? Auto und anhänger ist klar da sie ja selbst Versichert sind.
1. Fahrzeug samt Anhänger verunfallt Motorräder werden dabei beschädigt
2: Anhänger reißt ab Motorräder werden Beschädigt
3. Motorrad löst sich und wird beschädigt bzw beschädigt die anderen Motorräder.
Braucht man eine Transportversicherung? Ich hab mal sowas gehört.

Wir möchten nach Österreich und da ich die Biks ziehen soll möchte ich mich natürlich absichern damit ich im Schadensfall nicht selbst zahlen muß.
Ich würde mich freuen wenn mir da einer konkrete antworten geben kann;-)
achimnrw
 
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Re: Versicherungsfrage Mopets uf Anhänger

Beitragvon big_tom » 10.01.2017, 16:53

Hallo

Da bin ich auch auf kompetente Antworten gespannt.

Ich habe mir sagen lassen ( und ich transportiere ja auch oft auf Anhänger ) , das maximal die VK des Mopeds für Schäden am Moped aufkommt, wenn kein Fremdverschulden vorliegt.

Gruß Tom
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Re: Versicherungsfrage Mopets uf Anhänger

Beitragvon Tourenfahrer » 10.01.2017, 18:50

Das Thema ist in der Situation relativ einfach
Du kommst um eine Transportversicherung nicht drum rum.




Das Motorrad wird auf einem eigenen oder gemieteten Anhänger transportiert.
Ihr wollt also schon mal mehrer Motorräder transportieren und nir nur dein eigenes

Der Eigentümer des Motorrades ist der Fahrer des Zugfahrzeuges. Das Gespann kommt ins Schleudern und das Motorrad trägt einen Schaden davon.

Das trifft beu eich nicht zu weil ja mehrer Motorräder transportiert werden.

Über eine Vollkaskoversicherung kann der Schaden abgesichert sein. Alternativ besteht allerdings auch die Möglichkeit einer Transportversicherung, wenn man beispielsweise den Kasko-Selbstbehalt nicht gefährden möchte.

Hier ist das Wort kann das Thema

Eine Transportversicherung ist im übrigen keine Pflichtversicherung.
Also ihr könntet auch ohne fahren.
.

Ein Dritter (Bekannter / Freund) fährt das Zugfahrzeug.
Das ist euer Fall


Auch hier kann der Schaden über eine Motorrad-Vollkaskoversicherung oder eine eventuell abgeschlossene Transportversicherung abgewickelt werden. Da es sich hierbei um einen Gefälligkeitsschaden handelt kann der Dritte nicht haftbar gemacht werden. Selbst bei Vorsatz des Dritten besteht zwar ein zivilrechtlicher Anspruch an den Schädiger, dieser kann aber nicht über eine Versicherung abgedeckt werden.

Wieder das Wort kann
ABER was ist ein Gefälligkeitsschaden und das ist der Punkt


Gefälligkeitsschaden ist ein juristischer Begriff aus dem Privatversicherungsrecht. Ein solcher Schaden liegt dann vor, wenn die Ursache einer Gefälligkeitshandlung entspringt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn im Rahmen von Nachbarschaftshilfe oder unter Bekannten ein Schaden verursacht und der Haftpflichtversicherung gemeldet wird.


Prinzipiell wäre es – folgt man den Vorgaben, die das Bürgerliche Gesetzbuch macht – so, dass der Verursacher des Schadens auch für dessen Folgen einstehen muss. § 823 BGB spricht in diesem Zusammenhang eine eindeutige Sprache. Aber: Der Schaden, welcher aus einer Gefälligkeit heraus entsteht, genießt eine besondere Position – auch im juristischen Kontext.
Denn mit dem Dienst aus Gefälligkeit geht – wenn auch stillschweigend – eine Haftungsbeschränkung zwischen den einzelnen Beteiligten einher.
Damit besteht – zumindest aus juristischer Sicht – auch keine Haftpflicht bei einem eventuell entstehenden Schaden.

In der Praxis wird dieser Zusammenhang allerdings schnell problematisch.
Denn wenn es keine gesetzliche Grundlage bezüglich der Haftung gibt, kann der Geschädigte auch keinen berechtigten Anspruch gegen den Helfer ALSO DEM FAHRER bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend machen.
Jetzt ist Sie weg weg ,und ich bin wieder allein allein
mal sehen was kommt
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Re: Versicherungsfrage Mopets uf Anhänger

Beitragvon FrankLT » 11.01.2017, 09:46

Mit einfachen Worten. Schäden die durch den Transport an den Bikes entstehen sind weder über deine KFZ Haftpflicht noch über deine Privathaftpflicht versichert. VK deckt den Eigenschaden ab. Transportversicherung oder für die Dauer der Reise eine VK für die Motorräder abschließen.
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Re: Versicherungsfrage Mopets uf Anhänger

Beitragvon Mausschubser » 11.01.2017, 18:53

Ich schiebe da noch mal was nach.....

Motorräder auf dem Anhänger und verzurrt (weshalb das Lenkradschloss nicht eingerastet ist) :

1. Anhänger am KFZ angekuppelt (nicht abgeschlossen) - > KFZ wird samt Anhänger und Motorräder geklaut
2. Anhänger am KFZ angekuppelt (mit Schloss abgeschlossen - wird geknackt) - KFZ wird samt Anhänger und Motorräder geklaut
3. Anhänger am KFZ angekuppelt (mit Schloss abgeschlossen - wird geknackt) - Anhänger und Motorräder werden geklaut
4. Anhänger steht solo (mit Schloss abgeschlossen), Schloss wird geknackt -> Anhänger wird samt Motorräder geklaut
5. Anhänger steht wie auch immer, Schloss für die Auffahrschine/Rampe wird geknackt -> ein oder mehrere Motorräder werden abgeladen und entwendet
6. Anhänger steht wie auch immer, -> ein oder mehrere Motorräder werden abgeladen (runter gehoben) und entwendet.

Die Fragestellung mit nicht abgeschlossenem Anhänger habe ich eingespart... da dürfte kein Versicherungsschutz gegeben sein...
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Re: Versicherungsfrage Mopets uf Anhänger

Beitragvon Elmar » 14.01.2017, 14:45

hi, gilt die Vollkasko Versicherung für ein auf Anhänger verladenes Motorrad auch während des Transportes oder nur wenn das Krad
selbst bewegt wird?? Ich werde das mal mit meiner Versicherung klären da es da wohl unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt.

Beim Transport von Motorrädern von Freunden die nicht VK versichert sind würde ich immer eine Transportversicherung machen
sonst gibt es im Fall der Fälle Stress.Der Versicherung alles mitteilen, auch das meist kein Lenkradschloss arretiert ist,
und sich das absegnen lassen. So behält man auch Freunde nach einem Unfall.
Gruß Elmar
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Re: Versicherungsfrage Mopets uf Anhänger

Beitragvon FrankLT » 14.01.2017, 17:07

Diebstahl ist durch die Teilkasko versichert. Und es steht nirgends das der Anhänger mit einem Schloss gesichert sein muss.
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Re: Versicherungsfrage Mopets uf Anhänger

Beitragvon gelb gelb gelb » 14.01.2017, 19:46

Zur rechtl. Seite der Versicherung von fremden Moppeds kann ich jetzt Nichts sagen.

Aber meinen Hänger habe ich beim Parken IMMER mit dem Kupplungsschloss gesichert. Und mein Mopped hatte ein Bremsscheibenschloss auf dem Hänger dran.
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Re: Versicherungsfrage Mopets uf Anhänger

Beitragvon Mausschubser » 15.01.2017, 20:48

FrankLT hat geschrieben:Diebstahl ist durch die Teilkasko versichert. Und es steht nirgends das der Anhänger mit einem Schloss gesichert sein muss.


Nicht mit einem Schloss... ich empfehle dringend die mal AGB`s Deiner durchzulesen (sind natürlich abhängig von der Versicherungsgesellschaft).

Ein Verzicht des "Abschließens" kann als groß Fahrlässiges Verhalten ausgelegt werden (man ermöglicht ja dadurch erst das Entwenden), was eine Leistzungskürzung oder sogar berechtigt die Leistung zu versagen.
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Re: Versicherungsfrage Mopets uf Anhänger

Beitragvon FrankLT » 15.01.2017, 20:55

In den meisten Tarifen ist die grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Mal ein paar Beispiele

http://www.kfz-diebstahl.de/entscheidun ... igkeit.htm

Zufällig beschäftige ich mich täglich mit dem Thema Versicherung.
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