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Fahrzeugfarbe in den Fahrzeugpapieren

BeitragVerfasst: 14.12.2017, 20:55
von AndreGT
Bin gerade etwas durch den Wind.
Stand früher nicht mal in den Fahrzeugpapieren, also im Brief ( Teil II ) und in der Zulassung ( Teil I ),
die Farbe des Fahrzeugs ??? scratch
So oft schaut man sich das ja nicht an, wahrscheinlich sogar nie, daher wäre ich fast jede Wette
eingegangen das die Fahrzeugfarbe wenigstens im Brief steht.
Bei meiner 2012er steht im Teil II der Zulassungsbescheinigung ,,Farbe des Fahrzeugs: unbekannt"
und im Teil I steht unter dem Punkt ,,R", der für die Fahrzeugfarbe vorgesehen ist, absolut gar nichts.

War das schon immer so und ich war da gedanklich auf dem falschen Dampfer oder
gab es da mal irgend eine Änderung ?

Re: Fahrzeugfarbe in den Fahrzeugpapieren

BeitragVerfasst: 15.12.2017, 01:50
von Tourenfahrer
Die Zulassungsbescheinigung Teil I


Buchstabe R ( steht ja bei dir nichts ) aber was steht den unter

Ziffer 11


Im Feld Ziffer 11 sollte zumindest Zahl stehen

Re: Fahrzeugfarbe in den Fahrzeugpapieren

BeitragVerfasst: 15.12.2017, 08:05
von Chucky1978
Das bei dir keine Farbe steht liegt daran, das irgendjemand beschlossen hat(te), das bei deinem Motorrad die Grundfarbe(n) nicht eindeutig zu bestimmen sind, oder sie bei Zeitpunkt einer Zulassung oder ähnlichem, keine Farbe angegeben werden konnte.

Ansonsten steht die Farbe und Code in Teil I wie auch Teil II In Zeile R wie auch 11

Re: Fahrzeugfarbe in den Fahrzeugpapieren

BeitragVerfasst: 15.12.2017, 09:26
von tb
Welche Bedeutung soll das haben? Bei mir weicht die tatsächliche Farbe immer von der gelieferten Farbe ab. Bei meinem Auto ist Feld R leer und in Feld 11 9/-. Mopped ist gerade in Fertigung.
Tom

Re: Fahrzeugfarbe in den Fahrzeugpapieren

BeitragVerfasst: 15.12.2017, 10:36
von Chucky1978
tb hat geschrieben:Welche Bedeutung soll das haben?


Kann ich dir nicht im Detail sagen.
Aber so ist der Passus vom KBA.
https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ ... g_pdf.html
-->Abschnitt c) der Anlage


Meine K1200S in Indigo-Blau hat ebenfalls keine Farbe im Feld R oder 11. Wohingegen dies erst seid dem Saisonkennzeichen so ist.
Mit der Ganz-Jahreszulassung am Anfang stand dort Blau bei mir. Zumindest bin ich mir da relativ sicher.. ist auch schon etwas her und man achtet ja nicht wirklich immer drauf.
Da bei mir aber nur ein "-" jeweils eingetragen ist, kein "unbekannt" oder "x", wird hier wohl etwas nicht ganz so Vorschriftsmäßig gehandhabt (vermutlich Sachbearbeiter abhängig)

Ich könnte mir also vorstellen, das die Daten allgemein/Universal aus einem Register genommen werden, wo dieser Punkt offen ist da es verschiedene Farbmodelle gab, und die eine oder andere Sachbearbeiterin vergisst einfach nachzufragen welche Farbe das Fahrzeug hat. Aber ob da so ist müsste man die Zulassungsstelle fragen, warum dort keine Farbe angegeben ist. Die werden das aber sicherlich gerne gegen Aufpreis ausbessern. :mrgreen:

Re: Fahrzeugfarbe in den Fahrzeugpapieren

BeitragVerfasst: 15.12.2017, 10:57
von Tourenfahrer
entscheidend ist hier

https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ ... onFile&v=8

und besonders Anlage 1
“Beschreibung der Farben und deren Codierung”



https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ ... onFile&v=4

damit ist alles gesagt

Re: Fahrzeugfarbe in den Fahrzeugpapieren

BeitragVerfasst: 15.12.2017, 11:42
von Moirana.Norge
Im Schein meiner GS steht auch nix.
Auch nicht unbekannt oder sonst was, ein fach leer.

Macht für mich aber auch Sinn, da der Rahmen und der Motor sowie der Endantrieb schwarz sind.
Mache ich die Koffer dran ist die vorherrschende Farbe Silber. :lol: :lol: :lol: winkG

Re: Fahrzeugfarbe in den Fahrzeugpapieren

BeitragVerfasst: 15.12.2017, 16:18
von AndreGT
Tourenfahrer hat geschrieben:Die Zulassungsbescheinigung Teil I
Buchstabe R ( steht ja bei dir nichts ) aber was steht den unter
Ziffer 11

Im Feld Ziffer 11 sollte zumindest Zahl stehen


Unter Ziffer 11 steht bei mir nur ein großes X, mehr nicht.
Wahrscheinlich war auf dem Straßenverkehrsamt keiner in der
Lage ,,Lightgrey metallic" zu schreiben. :lol:

Die große Auswahl an Farben gab und gibt es ja bei der 16er nicht.
2012 gab es die 16er nur in Lightgrey und Vermilionred.
Somit sehe ich hier keinen Grund das man sich aus der ,,Vielfalt"
der Möglichkeiten nicht entscheiden konnte. winkG

Sei es drum.
Ich interpretiere es jetzt mal so.
Es ist egal ob die Fahrzeugfarbe in den Papieren steht oder nicht.
Somit könnte man umlackieren ohne in den Fahrzeugpapieren
zwingend etwas ändern zu müssen.
Ist für meine 16er zwar nicht von Bedeutung, da sie bleibt wie sie ist,
schafft aber bei der Suche nach einer Nachfolgerin größeren
Spielraum. ThumbUP

Re: Fahrzeugfarbe in den Fahrzeugpapieren

BeitragVerfasst: 16.12.2017, 10:47
von tb
Tourenfahrer hat geschrieben:entscheidend ist hier

https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ ... onFile&v=8


Nö. Eben nicht. Dort steht

Feld R: Farbe des Fahrzeugs
Die Angabe der Farbe ist entsprechend Anlage 1 “Verzeichnis der Farben und deren Codierungen”
vorzunehmen.
Bei Fahrzeugen der Fahrzeugklasse “M1” bzw. bei “Personenkraftwagen” ist die vom Hersteller am
Fahrzeug angebrachte Farbe im Klartext aus dem CoC bzw. der Datenbestätigung zu entnehmen.
Bei Umsetzung aus einem bisherigen Fahrzeugbrief ist der Klartext der Farbe aufgrund der in Ziffer
32 eingetragenen Schlüsselnummer zu ermitteln und einzutragen.
Der Code (Schlüsselnummer) zu R ist in das Feld (11) einzutragen


Das bezieht sich nur auf Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 bzw. Personenkraftwagen. Motorräder sind Fahrzeugklasse L3e "Zweirädriges Kraftfahrzeug (Kraftrad) ohne Beiwagen mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h".

Tourenfahrer hat geschrieben:damit ist alles gesagt


Nö, nichts ist gesagt. Für Motorräder ist das schlicht nicht geregelt und also egal.

Putzig ist, das bei meinem Auto das Feld R auch leer ist. Und das Auto ist rein schwarz. Wahrscheinlich ist das insgesamt wurscht. Im Berliner Behördenportal habe ich das dazu gefunden. Das deutet darauf hin, dass das eher Angaben für die Statistik sind und daher ist ein geringer Fehler durch Verrückte, die ihr Fahrzeug umlackieren, hinnehmbar ist und toleriert wird (bei der HU wird das nicht geprüft).

Freundliche Grüße, Tom

P.S.: Es hat sogar den Anschein, dass die im Berliner Behördenportal zitierte Fahrzeugzulassungsverordnung FZV die Mitteilungspflicht bei Farbwechsel nicht (mehr) enthält. Stattdessen wird nur allgemein geschwurbelt "Andere Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit der Zulassungsbescheinigung mitzuteilen." Siehe dazu §13 FZV.

Genug geforscht. winkG