Fahren ohne Seitenverkleidung erlaubt?

Alles, was noch mit den BMW - K - Modellen zu tun hat.

Fahren ohne Seitenverkleidung erlaubt?

Beitragvon RoadRunner » 17.05.2005, 15:40

Hi Leute!
Mein Betreff sagt es ja schon: Ich habe mein linkes Verkleidungsteil zum nachlackieren gegeben. Fraglich ist jetzt, ob es rechtlich erlaubt ist, mit der K und ohne linke Verkleidung zum Lackierer zu fahren. Würde dort nämlich das Teil gleich ranmontieren und noch zu meinem Händler weiterfahren (Aufkleber, Lenkergewicht und Kupplungsbriff holen :evil: ).
Gruß RoadRunner
Benutzeravatar
RoadRunner
 
Beiträge: 346
Registriert: 12.11.2004, 01:47
Wohnort: 80636 München

Re: Fahren ohne Seitenverkleidung erlaubt?

Beitragvon Happy » 18.05.2005, 13:24

RoadRunner hat geschrieben:Fraglich ist jetzt, ob es rechtlich erlaubt ist, mit der K und ohne linke Verkleidung zum Lackierer zu fahren.

Warum soll das nicht erlaubt sein? Solange Blinker, Scheinwerfen und Rück-/Bremslicht dran sind und funktionieren (ist ja wohl kaum ein Unterschied zur K12R). Bin schon mehrmals ohne Verkleidung zu meinem Händler gefahren für Wartungsarbeiten.

Happy
Happy
 
Beiträge: 38
Registriert: 18.11.2004, 21:52
Wohnort: Bielefeld

Beitragvon RoadRunner » 18.05.2005, 15:36

OK. Klingt logisch. Werden wir ja morgen sehen, ob alles gut geht. Und sollte mich grün/weiß doch mal stoppen, so ertappen sie mich zuuuufällig :shock: bei einer Erlkönigfahrt um die veränderte Aerodynamic zu testen :D

Gruß RR
Benutzeravatar
RoadRunner
 
Beiträge: 346
Registriert: 12.11.2004, 01:47
Wohnort: 80636 München


Zurück zu Plaudern rund um die BMW- K - Modelle.

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste

BMW-Motorrad-Bilder |  K 1200 S |  K 1300 GT |  K 1600 GT |  K 1600 GTL |  S 1000 RR |  G 650 X |  R1200ST |  F 800 R |  Datenschutzerklärung |  Impressum