ACHTUNG: DSGVO vs Video und Foto
Verfasst: 04.05.2018, 12:41
Unter Grundlage des ab 25 Mai gültigen DSGVO
wird Fotografieren und Videofilmerei zur Gratwanderung und mit etwas Pech zu einem extrem teurerem Hobby.
Abmahnanwälte dürften Schaumwein bereits in großen Mengen kaltgestellt haben.
Bilder und Videos die vor dem 25.05.2018 geschossen wurden sind nicht betroffen..
OSM62.. deine Bildgalerien sind also nicht durch Abmahnungen gefährdet... zukünftig dürfte das aber anders aussehen!!!
https://www.lead-digital.de/dsvgo-vorsicht-kamera/
wird Fotografieren und Videofilmerei zur Gratwanderung und mit etwas Pech zu einem extrem teurerem Hobby.
Abmahnanwälte dürften Schaumwein bereits in großen Mengen kaltgestellt haben.
Bilder und Videos die vor dem 25.05.2018 geschossen wurden sind nicht betroffen..
OSM62.. deine Bildgalerien sind also nicht durch Abmahnungen gefährdet... zukünftig dürfte das aber anders aussehen!!!
https://www.lead-digital.de/dsvgo-vorsicht-kamera/