ACHTUNG: DSGVO vs Video und Foto

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Re: ACHTUNG: DSGVO vs Video und Foto

Beitragvon Chucky1978 » 05.05.2018, 10:37

Schrauber hat geschrieben:Wenn die Polizei ein Radarfoto von mir anfertigen will, muss sie dann auch vorher meine schriftliche Einwilligung einholen :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:


Das wäre jetzt zuuuuu schön um wahr zu sein... Aber die Polizei darf ja Personenbezogene Daten anfordern und erstellen..

Wäre aber ein Traum :-)
Gruß Ingo
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Re: ACHTUNG: DSGVO vs Video und Foto

Beitragvon ufoV4 » 06.05.2018, 08:48

Die neue DSGVO ist KEINE EU-Recht. Zumindest ab dem 25. Mai 2018 nicht mehr. Dann wird das Ganze auch in DE in nationales Recht übernommen. Auch das Bundesdatenschutzgesetz wurde novelliert (sofern noch nicht bemerkt). Insofern sind da zwei Regelungen zu beachten.

Ist aber nicht so schlimm, wie der unbedarfte Laie glaubt. Natürlich wurden ein paar Regelungen an den aktuellen Stand der Technik angepasst und das ist auch gut so. Wir sind doch gar nicht im Fokus des Gesetzgebers. Zielt auf Fatzebuch und ähnliche Datenraubritter ab (und auch das ist mehr als gut so). Das Recht am eigenen Bild gab es auch bisher. Insofern nichts Neues.

Das Einzige, was sich drastisch geändert hat, sind die Saktionsmöglichkeiten und deren Höhe. Strafzahlungen in Höhe von 20 mio. Euro oder 20% des weltweiten Umsatzes lassen die Konzerne jetzt schon mal eher überlegen (und auch das ist mehr als gut so).

Gibt also eigentlich keinen Grund, an dieser Stelle einen Aufreger zu platzieren. Und ich finde es ausgesprochen gut, wenn meine Daten geschützt werden. Das Leben wird nun mal immer "digitaler". Und damit natürlich auch die "schwarzen Schafe", die sich einfach an dem Potential (..." Daten sind das neue Gold "...) bedienen wollen...

Also, gebt dem Ganzen mal eine Chance und warten wir mal die ersten Rechtssprechungen zu dem Thema ab. Dann sehen wir auch, wie es der Gesetzgeber mit der Novelle hält winkG .
FreundlicherV4-Gruss
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Re: ACHTUNG: DSGVO vs Video und Foto

Beitragvon gifhouse » 06.05.2018, 10:29

ufoV4 hat geschrieben:Die neue DSGVO ist KEINE EU-Recht. Zumindest ab dem 25. Mai 2018 nicht mehr. Dann wird das Ganze auch in DE in nationales Recht übernommen. Auch das Bundesdatenschutzgesetz wurde novelliert (sofern noch nicht bemerkt). Insofern sind da zwei Regelungen zu beachten.

Ein Tag an der spanischen Treppe in Rom würde bis dahin sicherlich ausreichen um einen Anwalt meines Vertrauens lange zu beschäftigen... mit entsprechender Bildfindungs-Software und einer vereinbarten Gebührenteilung für alle Beteiligten ein lukrativer Job.
Ist aber nicht so schlimm, wie der unbedarfte Laie glaubt. Natürlich wurden ein paar Regelungen an den aktuellen Stand der Technik angepasst und das ist auch gut so. Wir sind doch gar nicht im Fokus des Gesetzgebers. Zielt auf Fatzebuch und ähnliche Datenraubritter ab (und auch das ist mehr als gut so). Das Recht am eigenen Bild gab es auch bisher. Insofern nichts Neues.

Das Einzige, was sich drastisch geändert hat, sind die Saktionsmöglichkeiten und deren Höhe. Strafzahlungen in Höhe von 20 mio. Euro oder 20% des weltweiten Umsatzes lassen die Konzerne jetzt schon mal eher überlegen (und auch das ist mehr als gut so).

Gibt also eigentlich keinen Grund, an dieser Stelle einen Aufreger zu platzieren. Und ich finde es ausgesprochen gut, wenn meine Daten geschützt werden. Das Leben wird nun mal immer "digitaler". Und damit natürlich auch die "schwarzen Schafe", die sich einfach an dem Potential (..." Daten sind das neue Gold "...) bedienen wollen...

Also, gebt dem Ganzen mal eine Chance und warten wir mal die ersten Rechtssprechungen zu dem Thema ab. Dann sehen wir auch, wie es der Gesetzgeber mit der Novelle hält winkG .


Du hast insoweit Recht....
Relativierst deine Aussage in Bezug auf den Privaten und Semiprofessionellen Bereich aber durch deinen Schlußsatz cofus
Grundlegend gilt das ganze für alle, nicht nur für die Konzerne... entsprechend werden findige Anwälte, soweit keine klare Regelung dazu besteht dieses in Ihrem Sinn zu nutzen wissen.

Die Änderungen sind nicht nur in Bezug auf die Strafzahlungen relevant...(Nicht 20%.. sind nur bis zu 4%) Grundlegend ist ein Foto nun bereits beim Knipsen als Datenerhebung zu sehen, was bereits an dieser Stelle das Einverständnis aller sich auf dem Foto befindlicher Personen voraussetzt. Was der findige (Abmahn) Anwalt aus diesem Umstand machen kann werden wir innerhalb der zu erwartenden Prozess Flut sicherlich herausfinden. Als kleiner Mann möchte ich jedenfalls nicht die Grundlagen für die ,,ersten Rechtssprechungen" liefern.

Viele werden aber in diese Falle tappen und klaglos die zu erwartenden Abmahnungen bezahlen...
Soweit die Bilder im Netzt stehen werden für die Bildurheber auch weitreichende Folgend durch das ungebremste Verbreiten (teilen) entsprechender Bilder entstehen. Eine kostenbewährte Unterlassungserklärung zu Bildnutzung hätte in diesem Fall, zu mindestens bis zum Zeitpunkt einer richterlichen Entscheidung weitreichende Folgen für den Fotografen.
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Re: ACHTUNG: DSGVO vs Video und Foto

Beitragvon ufoV4 » 06.05.2018, 18:42

Hallo Thomas,

da war ich wohl so mit den 20ern beschäftigt, dass ich die Tasten mehrfach gedrückt habe winkG . Hast natürlich vollkommen recht.

Möchte auch nicht in den ersten Prozessen dem Richter gegenüber sitzen. Irgendwer wird es aber tun müssen. Wird hoffentlich nicht so schlimm werden. Der Prozess ist aber bei den meisten Gesetzesnovellen der gleiche. Muss immer abgewartet werden, wie verrückt sich die Lügenkittel tragende Zunft verhält winkG .

Für die meisten Unternehmen in DE ist die Verordnung jedenfalls ein ganz schöner Brocken. So manches Projekt dürfte sich momentan mit der DSGVO beschäftigen scratch ...
FreundlicherV4-Gruss
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Re: ACHTUNG: DSGVO vs Video und Foto

Beitragvon sumo » 07.05.2018, 08:54

ufoV4 hat geschrieben:So manches Projekt dürfte sich momentan mit der DSGVO beschäftigen scratch ...
So ist es... :( Und die Betreiber von Foren müssen auch einiges beachten, da reicht es nicht, Bildergalerien zu sichten.
Viele Grüße
Alex

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Re: ACHTUNG: DSGVO vs Video und Foto

Beitragvon gifhouse » 07.05.2018, 09:04

sumo hat geschrieben:
ufoV4 hat geschrieben:So manches Projekt dürfte sich momentan mit der DSGVO beschäftigen scratch ...
So ist es... :( Und die Betreiber von Foren müssen auch einiges beachten, da reicht es nicht, Bildergalerien zu sichten.


nicht nur die Betreiber von Foren...
Eigentlich alle die Daten über Ihre Seiten erheben und sei es nur die Speicherung von Statistikwerten
unter Einbeziehung einer IP Adresse.

Unerwünschte Werbeemails der üblich Verdächtigen, zu mindestens aus dem europäischem Raum, dürften sich erst einmal erheblich reduzieren.
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Re: ACHTUNG: DSGVO vs Video und Foto

Beitragvon sumo » 07.05.2018, 09:08

gifhouse hat geschrieben:
sumo hat geschrieben:
ufoV4 hat geschrieben:So manches Projekt dürfte sich momentan mit der DSGVO beschäftigen scratch ...
So ist es... :( Und die Betreiber von Foren müssen auch einiges beachten, da reicht es nicht, Bildergalerien zu sichten.


nicht nur die Betreiber von Foren...
Eigentlich alle die Daten über Ihre Seiten erheben und sei es nur die Speicherung von Statistikwerten
unter Einbeziehung einer IP Adresse.

Unerwünschte Werbeemails der üblich Verdächtigen, zu mindestens aus dem europäischem Raum, dürften sich erst einmal erheblich reduzieren.

Das stimmt, natürlich auch jeder, der eine Webseite betreibt. Das Thema ist nicht ohne, in anderen Foren werden Anwälte eingeschaltet, um sich abzusichern, alles richtig zu machen.
Viele Grüße
Alex

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Re: ACHTUNG: DSGVO vs Video und Foto

Beitragvon Siegerländer » 09.05.2018, 12:51

Unerwünschte Werbeemails der üblich Verdächtigen, zu mindestens aus dem deutschen Raum, dürften sich erst einmal erheblich reduzieren. Ist zumindest zu hoffen.
Den Rest muß man wohl abwarten.
Nodda
Uli
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