von h.boesch » 18.12.2011, 17:21
Hallo Maxell63,
da scheint es ja selbst bei BMW Mitarbeiter zu geben, die unterschiedliche Wissensstände zu dem Thema haben. Ich habe bei BMW um eine Kopie der Betriebserlaubnis für die K1300GT gebeten, um endlich selbst nachschlagen zu können, was zum Reifenthema eingetragen ist.
Am Freitag hat mich dann ein Mitarbeiter des BMW-Kundendienstes aus München in der Firma angerufen. Ich zitiere:
Die Betriebserlaubnis ist einige 100-Seiten stark und wird nur Behörden und TÜV / Dekra etc. zur Verfügung gestellt, dem Endverbraucher jedoch nicht. Ausdrücklich hat man mir auf erneute Rückfrage bestätigt, dass für die K1300GT eine Reifenbindung besteht und dass die beiden Reifenpaarungen BT21 und Z6 in der Betriebserlaubnis aufgeführt sind. Über diese beiden in der Betriebserlaubnis aufgeführten Reifenpaarungen hinaus dürfen auch andere Reifen gefahren werden, wenn es dafür eine entsprechende Freigabe des Reifenherstellers gibt (meines Wissens gibt es für die K1300GT nur eine Freigabe für den BT23GT). Andere Reifen oder Kombinationen sind nicht zulässig.
So, das war der Inhalt des Gespräches - und nun?
Gruß Hartwig
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