Von der 130%-regelung bin ich ja nicht betroffen. Mein Schaden liegt 100€ unter Beschaffungswert. Jedoch klar kann der Preis, und wird der Preis rapide noch ansetiegen können. Allein wenn die Lager vorne im AR.. sind, ist das direkt nochmal 700€ mehr usw. Das wird dann jedoch trotzdem die Versicherung noch tragen müssen soweit ich es richtig interpretiere, auch wenn vorher der Schaden bei 129% lag.
Natürlich eine Werkstatt zu finden, die das Getriebe berechnet, nicht ersetzt und mir den Betrag dafür ausbezahlt ist natürlich optimal, wenn auch Betrug.. das könnte ich selbst jedoch auch tun. Ich könnte tatsächlich alles selbst beheben, zum Gutachter gehen, und der gibt mit den Stempel das alles Fachgerecht instand gesetzt wurde, und die Neuteile die ich bestellte, schicke ich dank 14-Tage-Rückgaberecht zurück, da ich zusätzlich gute Gebrauchtteile verbaut habe.. also wenn man betrügen will, schafft man das durchaus sehr unkompliziert, aber das ist nicht meine Intention.
Ich sag mal so.. wenn mir der Anwalt, zu dem ich ganz klar gehen werde morgen oder Montag sagen wird, das ich definitiv min. 4000€ Bar auf die Hand bekomme, ist die Sache klar, und es kommt eine neue Kiste her. Weniger als 4000€ und die Kiste wird tatsächlich repariert, und da gehe ich defintiv davon aus, das ich am ende 2 voll funktionsfähige Getriebe habe, aber die Versicherung merken darf, das es nicht nur 1 Dichtung ist, die bei einem Getriebewechsel ausgetauscht werden muss usw.