fdl hat geschrieben:eine kleine, kostenlose Nachhilfe

:
Der Gewinn eines Produktes wird nicht von den Aktionären , sondern den Nutzern erwirtschaftet. Beispiel: Apple Iphone !
Na, klingelst?

Guten Morgen Dieter,
bei aller persönlichen Wertschätzung, aber das mit der Nachhilfe in BWL solltest Du Dir nochmal überlegen.
Ich glaube zwar zu wissen was Du gemeint hast, aber die Formulierung ist „speziell“.
Zwar ist „Gewinn“ in der BWL nicht allgemein gültig definiert, wird aber üblicherweise als die (hoffentlich positive) Differenz zwischen Erträgen (meist Umsätze) eines Unternehmens und den Aufwendungen definiert.
Die Feinheiten eines EBIT oder EBITDA nach IFRS lassen wir mal außen vor.
Auf die Umsätze hast Du durch Dein Kaufverhalten noch Einfluss.
Auf die Kosten bestenfalls durch das Ausbleiben von Degressionseffekten wenn Du
nicht kaufst, also die Fixkosten nur noch unzureichend gedeckt werden.
Wo und zu welchen Kosten eingekauft bzw. hergestellt wird, kannst Du nicht direkt beeinflussen.
Im Extremfall erhält der Vorstand einer AG keine "Entlastung" in der Hauptversammlung weil er schlecht gewirtschaftet hat.
Die Einflussnahme auf den Umsatz hast Du natürlich
nur wenn Du
Eigentümer bist.
Ich nutze auch eine Parkbank in dem ich auf ihr sitze.
Eigentümer ist aber die Kommune die sie beim Hersteller gekauft hat.