Heckhöherlegung 25 mm

Nur private Kleinanzeigen

Beitragvon Georg » 31.12.2008, 00:13

...
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Beitragvon Achim » 31.12.2008, 00:13

.......
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Gruss Achim

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Beitragvon Thomas » 31.12.2008, 01:49

28 statt 25 mm: Hammer!
Dennoch: einfach weiteratmen,
dann gibt sich das auch mit der Sprachlosigkeit.
Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein. (Voltaire)
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Beitragvon Carboner » 31.12.2008, 02:08

schwabenmax, i.V. carboner: ...---... :!:
Only the label is the limit! (dt: Nur die Schrift ist die Grenze!)
'S gibt Badische un 's gibt UnSymBadische! Bild Bild
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Beitragvon Dietmar GM » 31.12.2008, 10:21

Äh..... mal ne Frage, die nicht die Höherlegung betrifft. Seid ihr, Achim, Bugi, KR, einem Amateurfunkerverein beigetreten oder habt ihr nur "Freundlichkeiten" weggeixxt? :roll:
Alles wird gut.........außer Tiernahrung.
Grüsse aus der fränkischen Rhön.
Dietmar
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Beitragvon Achim » 31.12.2008, 10:32

Wie Du kannst nichts sehen Dietmar? :shock:

Ey Jungs, das mit dem Virus hat doch funktioniert! 8)
Gruss Achim

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Beitragvon Dietmar GM » 31.12.2008, 10:39

Achim hat geschrieben:Wie Du kannst nichts sehen Dietmar? :shock:

Ey Jungs, das mit dem Virus hat doch funktioniert! 8)

Schreib doch mal die Schlagworte hier nieder, auf die das Virus reagiert. :wink: :lol:
Alles wird gut.........außer Tiernahrung.
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Beitragvon Georg » 31.12.2008, 11:41

Dietmar GM hat geschrieben:Schreib doch mal die Schlagworte hier nieder, auf die das Virus reagiert. :wink: :lol:


Also, da wäre zu Beispiel "Dietmar" eines, das sehr gut funktioniert. :mrgreen:



Und, noch gut nach Hause gekommen, Dietmar?
Oder wieder mal Staus ohne Ende.
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Beitragvon Dietmar GM » 31.12.2008, 12:54

KR hat geschrieben:Und, noch gut nach Hause gekommen, Dietmar?
Oder wieder mal Staus ohne Ende.

Bis auf die heimfahrenden Besatzungsmächte, die das Neujahr nicht auf dem Festland verbringen wollten, die neuen EU Bürger, die sich in Holland ihren Trip besorgen, war die AB relativ leer.
Danke nochmal für´n Kaffee. Bin höchst gespannt, auf dein CR Endergebnis.
Alles wird gut.........außer Tiernahrung.
Grüsse aus der fränkischen Rhön.
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Beitragvon Uwe192 » 31.12.2008, 13:00

Wer die Suchanzeige aufmerksam liest, muß doch feststellen, daß ich ausdrücklich auf Teile mit ABE hingewiesen habe.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Zum anderen sieht man hier den Grund für eine Nichtbeteiligung meinerseits im Forum, wenn schon bei einer einfachen Suchanzeige so ein Müll rüberkommt.
Uwe192
 
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Beitragvon Vessi » 31.12.2008, 13:23

Uwe192 hat geschrieben:Zum anderen sieht man hier den Grund für eine Nichtbeteiligung meinerseits im Forum, wenn schon bei einer einfachen Suchanzeige so ein Müll rüberkommt.


tja uwe, dann hast du die ganze forums-philosophie nicht verstanden,
macht nix, bist nicht der einzige..
...107200 tolle km mit der K12s...und nun wird geboxt...Bild
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Beitragvon Georg » 31.12.2008, 13:26

Uwe192 hat geschrieben:Wer die Suchanzeige aufmerksam liest, muß doch feststellen, daß ich ausdrücklich auf Teile mit ABE hingewiesen habe.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
....


Hast ja recht, lieber Uwe.

Aber ein Teilegutachten, was vielen dieser begehrten Höherlegungs-
varianten beiliegt, reicht für die Eintragung beim TÜV aus.
Weshalb also legst du wert auf eine ABE?
Möchtest du dir den Weg zum TÜV ersparen und loeber einen dicken Satz
Papiere mit dir herumtragen?
Wolltest du unter Umständen gar keine ABE sondern eine, im Volksmund
genannte EG – ABE?
Wie wäre es mit einer EG-Typengenehmigung?
Ein Teil mit einem E-Prüfzeichen?

Ich darf mal zitieren, ja?

Die einfache ABE ist die schriftliche Erlaubnis des Kraftfahrt –
Bundesamtes (KBA) zum Anbau eines bestimmten Gegenstands an ein
bestimmtes Kfz. In dieser ABE steht zum einen, um was für einen
Gegenstand es sich handelt, die Nummer der ABE und der Kfz – Typ. Die
Nummer der ABE* ist zudem auf dem jeweiligen Gegenstand eingestanzt,
angeschweißt etc.

Die ABE ist nach § 19 (2) Satz 2 StVZO beim Führen des Kfz immer
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Die
ABE zählt zu den alten nationalen Regelungen, welche mittlerweile durch
eine einheitliche, europaweit standadisierte Regelung ersetzt ist ( EG-ABE
). Eine ABE nach altem ( deutschen ) Muster wird seit dem 17.06.2003
nicht mehr ausgestellt. Alte ABEs behalten jedoch ihre Gültigkeit.






Und noch ein Zitat:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung

§21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund
internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen
Gemeinschaften

(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden
Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat
für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche
Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung
der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt
hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-
Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für
bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren
unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit
ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden
ist. § 22a bleibt unberührt.

(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die
auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt
werden oder anzuerkennen sind.

(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen
Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden,
der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in
der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der
internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls
aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus
einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die
Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die
Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der
Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen.
Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".

(3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf
ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet
sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die
zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlaß geben können,
dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht
angebracht sein.






bzw.:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung

§22 Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

(1) Die Betriebserlaubnis kann auch gesondert für Teile von Fahrzeugen
erteilt werden, wenn der Teil eine technische Einheit bildet, die im
Erlaubnisverfahren selbständig behandelt werden kann. Dürfen die Teile
nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei
einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die
Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken. Die Wirksamkeit der
Betriebserlaubnis kann davon abhängig gemacht werden, daß der Ein-
oder Anbau abgenommen worden ist. Die Abnahme ist von einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder von einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach
Nummer 4 der Anlage VIIIb durchführen zu lassen. In den Fällen des
Satzes 3 ist durch die abnehmende Stelle nach Satz 4 auf dem Nachweis
(§ 19 Abs. 4 Satz 1) darüber der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau unter
Angabe des Fahrzeugherstellers und -typs sowie der Fahrzeug-
Identifizierungsnummer zu bestätigen.

(2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften über die Erteilung der
Betriebserlaubnis für Fahrzeuge entsprechend. Bei reihenweise zu
fertigenden oder gefertigten Teilen ist sinngemäß nach § 20 zu verfahren;
der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile hat
durch Anbringung des ihm vorgeschriebenen Typzeichens auf jedem dem
Typ entsprechenden Teil dessen Übereinstimmung mit dem genehmigten
Typ zu bestätigen. Außerdem hat er jedem gefertigten Teil einen Abdruck
oder eine Ablichtung der Betriebserlaubnis oder den Auszug davon und
gegebenenfalls den Nachweis darüber (§ 19 Abs. 4 Satz 1) beizufügen.
Bei Fahrzeugteilen, die nicht zu einem genehmigten Typ gehören, ist nach
§ 21 zu verfahren; das Gutachten des amtlich anerkannten
Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ist, falls es sich nicht
gegen die Erteilung der Betriebserlaubnis ausspricht, in den
Fahrzeugschein einzutragen, wenn der Teil an einem bestimmten
zulassungspflichtigen Fahrzeug an- oder eingebaut werden soll. Unter
dem Gutachten hat die Zulassungsstelle gegebenenfalls einzutragen:

"Betriebserlaubnis erteilt".

Der gleiche Vermerk ist unter kurzer Bezeichnung des genehmigten Teils
in dem nach § 4 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
mitzuführenden oder aufzubewahrenden Nachweis und in dem
Anhängerverzeichnis, sofern ein solches ausgestellt worden ist,
einzutragen.

(3) Anstelle einer Betriebserlaubnis nach Absatz 1 können auch Teile
zum nachträglichen An- oder Einbau (§ 19 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b oder
Nr. 3) im Rahmen einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug
oder eines Nachtrags dazu (§ 20) genehmigt werden; die Absätze 1, 2
Satz 2 und 3 gelten entsprechend. Der Nachtrag kann sich insoweit auch
auf Fahrzeuge erstrecken, die vor Genehmigung des Antrags hergestellt
worden sind.


Ich wünsch dir einen guten Rutsch ins neue Jahr!


Übrigens, diese Infos sind, weil heute Silvester ist, total kostenlos.
Viel Spaß mit dem Müll.
Georg
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Beitragvon Uwe192 » 31.12.2008, 14:15

Georg du hast Recht, ich möchte mir die Wege ersparen. Solche Antworten sind auch nicht ( Müll ).
Zum anderen möchte ich die anderen auch nicht beleidigen. Bei Bugi worden 2 Bestellungen zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt und Werbung für ein Forentreffen brauche ich eigentlich nur einmal.

Wundert mich nur, daß diesmal keine Worte zu 25 mm oder mehr - und bei welchem Hersteller die Bohrungen zu groß ausfallen, gefallen sind.
Schönen Tag noch und allen einen guten Rutsch.
Uwe
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Beitragvon Meister Lampe » 31.12.2008, 15:01

Uwe192 hat geschrieben:Georg du hast Recht, ich möchte mir die Wege ersparen. Solche Antworten sind auch nicht ( Müll ).
Zum anderen möchte ich die anderen auch nicht beleidigen. Bei Bugi worden 2 Bestellungen zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt und Werbung für ein Forentreffen brauche ich eigentlich nur einmal.

Wundert mich nur, daß diesmal keine Worte zu 25 mm oder mehr - und bei welchem Hersteller die Bohrungen zu groß ausfallen, gefallen sind.
Schönen Tag noch und allen einen guten Rutsch.
Uwe



Oh.... , da geht doch nicht etwa jemand mit einem dicken Hals ins neue Jahr ......., ich sag nur 31 mm Schwabenmaxe . :roll: :roll:


Gruß Uwe Bild
Achtung !!! " Neuer Schutzengel gesucht , meiner ist nervlich am Ende " ...


Bild Bild Bild Bild Bild

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Beitragvon Georg » 31.12.2008, 16:04

Uwe192 hat geschrieben:....
Wundert mich nur, daß diesmal keine Worte zu 25 mm oder mehr - und bei welchem Hersteller die Bohrungen zu groß ausfallen, gefallen sind.
Schönen Tag noch und allen einen guten Rutsch.
Uwe

Wünsch ich dir auch.

Übrigens, ich empfehle die Platten von MIZU.




Uwe192 hat geschrieben:.... und Werbung für ein Forentreffen brauche ich eigentlich nur einmal....

Werbung?
Hm ....
Unter Werben verstehe ich das Anpreisen einer Ware / Dienstleistung,
welches dazu führen soll, dem Werbenden - oder einem Auftraggeber des
Werbenden - einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu verschaffen.

Ich überlege jetzt mal ....

Auftraggeber?
Nein, ist keiner Vorhanden.

Vorteil für den Werbenden?
Materiell sicher nicht. Kostet eher Geld.

Vielleicht dann immateriell?
Ja, könnte durchaus sein.
Imageverbesserung, aufpolieren des Egos, Selbstbeweihräucherung ...



Darf ich jetzt die Werbung für das Forentreffen in meiner Signatur lassen?
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