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ABE für HP Rastenanlage ?

BeitragVerfasst: 29.05.2010, 06:51
von michael - b
Hallo zusammen

Braucht man eigentlich für die original BMW HP Rastenanlage ´ne ABE oder ein Gutachten zur Eintragung ?

Re: ABE für HP Rastenanlage ?

BeitragVerfasst: 29.05.2010, 06:55
von Raifi
für original BMW-Teile soviel ich weiß nicht :roll:

Re: ABE für HP Rastenanlage ?

BeitragVerfasst: 29.05.2010, 18:24
von Unbekannt

Re: ABE für HP Rastenanlage ?

BeitragVerfasst: 29.05.2010, 21:41
von michael - b
So . Nach eingehender Rücksprache mit BMW bin ich nun schlauer geworden und möchte Euch das Ergebnis natürlich nicht vorenthalten :

Auf der Rastenanlage ist leider nur " HP " eingefräst .

Bei einer Polizeikontrolle den Beweis zu führen , daß es sich dabei um ein BMW - Originalteil handelt , sollte bei den teilweise doch sehr
" verständnisresistenten " Beamten schwer sein .

Als" Argumentationshilfe " gegenüber der Exekutive empfiehlt es sich daher den bei BMW erhältlichen Auszug aus der ABE mitzuführen .

Eine Änderungseintragung in die Fahrzeugpapiere ist laut diesem Beleg nicht notwendig .

Re: ABE für HP Rastenanlage ?

BeitragVerfasst: 29.05.2010, 22:10
von Carboner
Ich hab da irgendwo noch en Stapel ABE's und TÜV-Berichte rumfahren die ich endlich mal in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ^^ eintragen lassen muß.

Engagierte Legalisten und gleichzeitig Sparfüchse nehmen aber auch einen Leitz-Ordner mit auf die große Fahrt. :D

Re: ABE für HP Rastenanlage ?

BeitragVerfasst: 09.04.2012, 14:55
von Bob
Ich hole diesen alten Fred mal aus der Versenkung, da ich letzte Woche genau diese HP-Rastenanlage (aus Unwissenheit) beim TÜV eintragen lassen wollte und einen ziemlichen Terz hatte.

Um es kurz zu machen - der TÜV Fritze hat mich wieder vom Hof geschickt, da er fälschlicherweise der Meinung war, der von BMW beigefügte KBA Auszug wäre für eine Eintragung nicht ausreichend... Das Gegenteil ist der Fall - die Rastenanlage muss weder eingetragen werden, noch ist der Halter verpflichtet, den Auszug mitzuführen.

Im Forum nebenan hat das Rocky recht ausführlich erklärt: http://bmwkforum.siteboard.eu/p73984-hp-schalt-bremsanlage.html#p73984

Vielleicht hilft's ja dem Einen oder Anderen, der sich die HP-Rastenanlage kauft und sich bzgl. einer Eintragung nicht sicher ist.

Hier nochmal der KBA Auszug:

Bild

Re: ABE für HP Rastenanlage ?

BeitragVerfasst: 15.04.2012, 12:42
von rossi
Bei jeder anderen Zubehörrastenanlage ist es anders laut TÜV,die muß Eingetragen werden weil es die Hinterradbremse berührt :!: :o :x