2 Luftfilter K 1200 r ABE

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2 Luftfilter K 1200 r ABE

Beitragvon funboy » 16.04.2009, 09:17

hallo

beim öffnen des 2 lufis erlischt die ABE :!: so aussage von BMW.

Versicherungsschutz bleibt aber bestehen :!:

gruß
Der einzige Weg,eine Versuchung loszuwerden,
ist, ihr nachzugeben.
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Re: 2 Luftfilter K 1200 r ABE

Beitragvon hohe » 16.04.2009, 10:19

funboy hat geschrieben:Versicherungsschutz bleibt aber bestehen :!:

... sagt wer :shock: :?: :?:
Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem....
(Karl Valentin)

Gruß aus dem Süden, Reinhard
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Beitragvon Achim » 16.04.2009, 10:45

Na ja,
wenn Du einen Auffahrunfall verschuldest,
kommt die Versicherung aus ihrer Leistungpflicht nicht heraus,
nur weil Du unzulässiger Weise den 2. Luftfilterkasten geöffnet hast.

Aber Theater ist im "Entdeckungsfall" vorprogrammiert.
Gruss Achim

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Beitragvon funboy » 16.04.2009, 13:20

hallo

du kannst bis zu 5000 € regress gemacht werden :!: darüber hinaus zahlt versicherung :!:

wir haben ja kein problem mit versicherungsbetrug :!: da wir ja

schon in der höchsten klasse eingestuft sind. ( es ist auch kein

sicherheitsrelevantes teil ).

hoffe habe recht :?:

gruß
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Beitragvon Achim » 16.04.2009, 14:11

Wer will Dich da in die Haftung nehmen?
Das unterschreibt kein Gutachter!
Gruss Achim

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Beitragvon Brainbug » 16.04.2009, 18:39

.... und was ist mit Garantie???
Meckert BMW da auch rum und sacht "du hast da rumgebastelt und deswegen hast du nun den Lagerschaden"????
Bis neulich
Chris

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Beitragvon funboy » 16.04.2009, 18:59

hallo

bmw schreibt. zitiere :!: jegliche ansprüche auf kulanz von der firma bmw

sind hinfällig. so nun auf was :?: auf alles :roll:

es handelt sich um einen illegalen eingriff :!:

gruß
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Beitragvon road-runner » 16.04.2009, 19:15

Brainbug hat geschrieben:.... und was ist mit Garantie???
Meckert BMW da auch rum und sacht "du hast da rumgebastelt und deswegen hast du nun den Lagerschaden"????


also ich hab meinen freundlichen mal gefragt, der meinte,es wär ihm egal.



ich machs aber nicht, fahr eh nur langsam...
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Beitragvon Georg » 16.04.2009, 19:25

road-runner hat geschrieben:...
ich machs aber nicht, fahr eh nur langsam...


Kann ich bestätigen.


:mrgreen:
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Beitragvon road-runner » 16.04.2009, 19:26

KR hat geschrieben:
road-runner hat geschrieben:...
ich machs aber nicht, fahr eh nur langsam...


Kann ich bestätigen.


:mrgreen:


gut! :mrgreen:



Ich bin immer schnell








müde ...!! :lol: :lol:
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Beitragvon hohe » 16.04.2009, 20:15

Achim hat geschrieben:Wer will Dich da in die Haftung nehmen?
Das unterschreibt kein Gutachter!

Es geht nicht um die Haftung :!:

Es handelt sich um eine "Obliegenheitsverletzung" (wie auch z. B. bei Fahrerflucht) und du zahlst je nach Bedingungswerk einen "Eigenanteil" (u. U. bis zu 5000 Euro) - wirst aber trotzdem höhergestuft :!:
Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem....
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Beitragvon Achim » 17.04.2009, 06:19

Moin Reinhard,

wenn ich also einen Auffahrunfall verschulde
und meine Versicherung weiß, dass ich unerlaubterweise
den 2. Lufteinlass geöffnet habe,
trage ich selbst € 5.000.- von dem Schaden, der in keinster Weise mit dem 2. Lufteinlass zu tun hat?

Also sorry, aber das würde ich bis in die letzte Instanz anfechten.
Gruss Achim

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Beitragvon Georg » 17.04.2009, 07:05

Achim hat geschrieben:Moin Reinhard,

wenn ich also einen Auffahrunfall verschulde
....

Der zweite Lufteinsatz bremst halt das Moped durch die neu vorhandenen Luftverwirbelungen so unkontrollierbar ab, dass dieser Eingriff durchaus als sicherheitsrelevant eingestuft werden muss.
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Beitragvon Achim » 17.04.2009, 07:14

Moin Georg,

Du weißt doch, früh morgens erst ka....., dann schreiben! :lol: :wink:
Gruss Achim

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Beitragvon blauspani » 17.04.2009, 08:20

Georg war schon, ich rieche das... :D
Im Leben kommt es darauf an, Hammer oder Amboß zu sein - aber niemals das Material dazwischen.
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