Schwupps hat geschrieben:habe mal direkt bei Conti angefragt, da ich sehr zufrieden mit dem Road Attack 3 auf einem anderen Motorrad bin, ob man diesen nicht auch auf der K 1200 R (Sport) fahren darf. Diese Antwort erhielt ich heute:
[color=#0000FF][b]"...vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn in Ihren Kfz.-Papieren bzw. im CoC (auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt) keine Reifen-Fabrikatsbindung (Reifenherstellerbindung) eingetragen ist, dürfen Sie - in den dort aufgeführten Seriengrößen - unsere Bereifung ohne weiteres fahren. Es wird keine Bescheinigung / Eintragung benötig.
Liegt eine Fabrikatsbindung vor, sind hinter den angegebenen Dimensionen im Fahrzeugschein die entsprechenden Reifenhersteller angegeben.
Haben Sie eine Reifenherstellerbindung eingetragen, dürfen Reifen (auch in Kombination) nur so montiert werden, wie in der Freigabe angegeben.
Sie können sich unsere Motorradfreigaben auf unserer Internetseite unter folgendem Link ansehen und herunterladen:
http://www.reifen-freigaben.de/tireappr ... ml?lang=deSollten Sie dort keine Freigabe für den Reifen / Ihr Motorrad finden, haben wir auch keine vorliegen.
Bei einem Blick in meine Papiere konnte ich keine Reifenbindung, egal für welche Größe, finden. Müßte doch m.E. bei den 1300er R-Varianten identisch sein.
Hallo zusammen,
dann gebe ich mal meinen Senf dazu...
Conti hat da völlig Recht, seit 2010 gibt es keine Reifenfabrikatsbindung mehr, auch nicht bei Motorrädern. Wenn also sowohl in dem COC als auch in der ZB1 dieser Hinweis (COC unter Bemerkung) nicht steht, dann hat das Motorrad keine Reifenfabrikatsbindung und es kann jeder ECR75 geprüfte Reifen in der Größe und Spezifikation eines Herstellers montiert werden.
Auch eine S1000RR mit Vmax 299 km/h hat keine Reifenfabrikatsbindung, da genau das gleiche.
In den Popo gekniffen sind nur die Besitzer, deren Motorrad vor 2010 genehmigt und zugelassen wurde, da steht dieser unschöne Satz leider im COC und somit in der ZB1.
Jetzt obliegt es den Reifenherstellern Freigaben zu erteilen und leider müssen sich alle die das drin stehen haben dran halten.
Wieso ein Reifenhersteller Freigaben erteilt für EG genehmigte Fahrzeuge, die nach 2010 in den Markt kamen ist rein weg der Produkthaftung geschuldet. Man macht nichts verkehrt sich danach zu richten, es gibt aber keinen zulassungstechnischen Grund dafür.
Bei BMW ist das genau so. Im Handbuch stehen "Reifenempfehlungen" zum Zeitpunkt der Tests und Entwicklung mit dem Hinweis, dass der Hersteller für andere Reifen nicht hafte. Auch hier reinweg Absicherung im Rahmen der Produkthaftung.
Ich gehe mal noch einen Schritt weiter. Der oben genannte Hersteller plant einen Reifen zu "legalisieren", der mit sein seiner angegebenen Größe von 190/55 ZR17 weder in der EG Typgenehmigung und somit zwangsläufig auch nicht im COC steht. Wieso prüfen die dann nicht den 190/50 ZR 17 wie er in den Dokumenten steht. Bei der besagten Prüforganisation wird das liebevoll "Bestandsschutz" genannt, ein Schelm wer böses dabei denkt...
Die dürfen das sogar. Laut der Homologationsvorschrift reicht eine Herstellerbescheinigung oder eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers um Abweichungen in der Reifendimension zu legalisieren, ohne eine Änderungsabnahme nach §19. So kann man seine Reifenfreigaben bei Motorrädern die keine Reifenfabrikatsbindung haben auch verkaufen...
Also mir liegt eine schriftliche Antwort dieses Herstellers vor, dass die R-Sport mit der Sportfelge zukünftig und auch in absehbarer Zeit keine Freigabe bekommen wird mit dem RA3, soviel dazu.
Bleibt also nur die Möglichkeit die Reifenfabrikatsbindung auszuhebeln durch Austragung oder ECE geprüfte Reifen per Änderungsabnahme in die Betriebserlaubnis mit aufzunehmen.
Von daher Schwupps, prüf nochmal das COC unter Bemerkung wo die Sportfelge aufgeführt ist, ob da wirklich nichts von Reifenbindung drin steht.
Am Montag kommen die RA 3 (ohne GT) drauf, in spätestens 14 Tage sind die legalisiert