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Nachweis von Rückruf-, Garantie- und Kulanzarbeiten?

BeitragVerfasst: 09.12.2010, 23:53
von spreetourer
Hallöle, an meiner 1200GT von 07/07 ist alles gemacht und ausgetauscht worden, was geht: Ringantenne, Airbox, Steuersoftware, Kupplung u.a. Manches auf meine Beanstandungen hin (z.B. Kupplung, Gasannahme), manches aber auch klammheimlich lt. BMW-Vorgabe im Rahmen der Inspektion (z.B. Softwareupdate).

Laut Werkstattmeinung wäre meine GT jetzt mit 15.000 km (keine Zeit zum Vielfahren) technisch weitaus besser als seinerzeit fabrikneu. Aber das kann ich nicht nachweisen! Alle Aktionen wurden als Garantie- bzw. Kulanzleistung abgerechnet, eine Rechnung gab es dafür nie und folglich auch keinen Nachweis. Okay, war ja auch gratis. :D

Aber wenn ich das Teil mal verkaufen möchte (möglicherweise schon 2011), will es der Käufer ja vielleicht genau wissen, was wann gemacht wurde. Muß oder soll ich den Käufer dann in die Werkstatt schicken? Ich war immer bei BMW, keine freie Werkstatt. Führt BMW eventuell eine Art Zentralregister von oder zu allen Moppeten bzw. Fahrzeugnummern, was wann gemacht, repariert, ausgetauscht wurde? Fahrzeug-Id in den Computer eingeben und schwupps, hat man die ganze Krankengeschichte auf dem Bildschirm. Gibts das?

Aber wenn nicht? Wie soll man dann z.B. den Einbau der neuen Airbox oder Kupplung beweisen? :shock:

Nachdenkliche Adventsgrüße!
Klaus

Re: Nachweis von Rückruf-, Garantie- und Kulanzarbeiten?

BeitragVerfasst: 09.12.2010, 23:55
von Vessi
sollte alles gespeichert sein

Re: Nachweis von Rückruf-, Garantie- und Kulanzarbeiten?

BeitragVerfasst: 10.12.2010, 00:08
von BMW Michel
Vessi hat geschrieben:sollte alles gespeichert sein


:!:
Einfach zum :D Fahrgestellnummer eintippen lassen
und dann kommt alles schön aufgelistet :wink:

Re: Nachweis von Rückruf-, Garantie- und Kulanzarbeiten?

BeitragVerfasst: 10.12.2010, 08:34
von Smarty
Ja ... so ist es :D

Lass dir bei BMW einfach einen Ausdruck machen ...

Wobei ... Garantie ... Kulanz ... man bekommt immer einen Arbeitsnachweis ... denn auf diese Arbeiten besteht ja nun auch wieder Gewährleistung ... und die kann man nur einfordern, wenn man einen Beleg hat ...

Re: Nachweis von Rückruf-, Garantie- und Kulanzarbeiten?

BeitragVerfasst: 10.12.2010, 08:43
von BMW-Eifel
hallo

ruf einfach mal in münchen an.
ich hatte da mal kontakt mit einem herrn (braun hieß der glaube ich, bei BMW -München).
es ging damals um die historie einer gebrauchten bmw. ich nannte herrn b die letzten 5 stellen der fzg-id und er konnte mir die fahrzeughistorie nennen,
dh. technische änderungen, sofern sie natürlich in bmw-häusern vorgenommen wurden.

möchte hier nicht wieder meinen frühjahrsfred wiederbeleben, der ja für soviel aufregung gesorgt hat (bmw-eifel sucht ne neue).
aber vorsicht:
reparierte unfallschäden werden in münchen nicht abgelegt, auch nicht wenn die maschiene totalschaden war und neu aufgebaut wurde !!!!!!!!

gruß

achim

Re: Nachweis von Rückruf-, Garantie- und Kulanzarbeiten?

BeitragVerfasst: 10.12.2010, 09:24
von RHEINPFEIL
Wie bereits geschrieben, ist das alles elektronisch dokumentiert, die Daten dienen jedoch nur zum internen Gebrauch !

D.h. sie dürfen eigentlich nicht an Kunden weitergegeben werden, wenn das eine Werkstatt macht, gut.
Ich hab bisher keinen Erfolg gehabt.

Ich hatte das dieses Jahr auch schon mit einem Mercedes, den ich kaufen wollte, bin mit der FGST Nr zur Werkstatt und hab nach Garantiearbeiten gefragt, erst nach gutem Zureden war die Dame bereit mir die gewünschten Auskünfte zu geben, schriftlich gab es nichts.

U.a. vermutlich auch deswegen, weil evtl. Rechtsansprüche daraus abgeleitet werden könnten :shock:

Re: Nachweis von Rückruf-, Garantie- und Kulanzarbeiten?

BeitragVerfasst: 10.12.2010, 10:47
von Werner_München
Ich habe mir ja im Oktober ne gebrauchte F800GS kurz vor Ablauf der Gewährleistung gekauft.

Ich bin dann in die NL München und habe nachgefragt, ob alle Rückrufe durchgeführt worden sind.

Der Servicemeister hat die FzgNr. eingegeben, seinen Bildschirm gedreht und mir alle durchgeführten Aktionen gezeigt und erklärt.
Ich war da zu ner Zeit wo wenig los war.

Einen schriftlichen Beleg habe ich weder für die Arbeiten bei der GS noch bei der GT.

Re: Nachweis von Rückruf-, Garantie- und Kulanzarbeiten?

BeitragVerfasst: 10.12.2010, 11:42
von Meister Lampe
Glückwunsch Werner zur 2. Maschine ... :wink:

Gruß Uwe Bild

Re: Nachweis von Rückruf-, Garantie- und Kulanzarbeiten?

BeitragVerfasst: 10.12.2010, 12:36
von spreetourer
Smarty hat geschrieben:Wobei ... Garantie ... Kulanz ... man bekommt immer einen Arbeitsnachweis
Also ich zumindest habe für solche Sachen noch nie was bekommen! Aber wenns in München gespeichert ist, sollte das ja als Nachweis genügen.

PS.: Wie sind die neuen Garantiezeiten für Teile, die auf Garantie getauscht/gewechselt wurden? Und gilt das auch für freiwillige Kulanzleistungen nach Garantieablauf (z.B. neue Kupplung für 4 Jahre altes Bike)?

Re: Nachweis von Rückruf-, Garantie- und Kulanzarbeiten?

BeitragVerfasst: 10.12.2010, 21:51
von Lindenbaum
Meine Anfrage mit der FIN über die NL in Essen hatte keinen Erfolg!
Die NL Essen sagte mir, dass es innerhalb der NL keine zentrales Verzeichnis gibt, in dem alle durchgeführten Arbeiten gelistet werden.
Beispiel:
Ein Motorrad ist bei der NL Dortmund in Wartung.
Bei der NL in Essen könnten zu diesem Motorrad keine Informationen abgerufen werden, wie Inspektionen oder Reparaturen.
Dabei gehören beide NL zum Rhein-Ruhr Verbund!

Re: Nachweis von Rückruf-, Garantie- und Kulanzarbeiten?

BeitragVerfasst: 10.12.2010, 23:58
von BMW Michel
Smarty hat geschrieben:Wobei ... Garantie ... Kulanz ... man bekommt immer einen Arbeitsnachweis ... denn auf diese Arbeiten besteht ja nun auch wieder Gewährleistung ... und die kann man nur einfordern, wenn man einen Beleg hat ...


Das stimmt so allerdings nicht.
Bei Austausch von Teilen, verlängert sich die Garantiezeit auf die Teile nicht.
Diese kann im Prinzip schon ein Tag danach enden, wenn da die Garantie ausläuft.
Dann geht evt. noch mal was auf Kulanz, aber einen Anspruch darauf hast du da nicht.

Re: Nachweis von Rückruf-, Garantie- und Kulanzarbeiten?

BeitragVerfasst: 11.12.2010, 10:50
von Smarty
BMW Michel hat geschrieben:
Smarty hat geschrieben:Wobei ... Garantie ... Kulanz ... man bekommt immer einen Arbeitsnachweis ... denn auf diese Arbeiten besteht ja nun auch wieder Gewährleistung ... und die kann man nur einfordern, wenn man einen Beleg hat ...


Das stimmt so allerdings nicht.
Bei Austausch von Teilen, verlängert sich die Garantiezeit auf die Teile nicht.
Diese kann im Prinzip schon ein Tag danach enden, wenn da die Garantie ausläuft.
Dann geht evt. noch mal was auf Kulanz, aber einen Anspruch darauf hast du da nicht.


Auf bezahlte Reparaturen und bezahlte Teil (Kostenanteil) im Rahmen einer Kulanzabwicklung gibt es grundsätzlich "Gewährleistung".

Hier aus einem anderen Forum ... trifft es m.M. nach sehr gut ...

....

es gibt prinzipiell keine Garantie / Gewährleistung auf Kulanzarbeiten oder Kulanzersatzteile.

Aus dem einfachen rechtlich Grund das Kulanz eine freiwillige Sache des/ der Hersteller ist. Es besteht auf Kulanz kein Rechtsanspruch.

Bei Erneuerung innerhalb der Fahrzeuggarantie verlängert sich nicht die Garantie des zu erneuenden Ersatzteils. Da die Gesamtware ( das Farzeug) diese Garantie hat.

Kulanz ist freiwillige Leistungen
Das ist der Knackpunkt den viele nicht verstehen und das rechtsgefühl haben Anspruch auf Kulanz zu haben.

Anders sieht es aus wenn eine Kulanzreparatur durchgeführt wurde , z.B. ein neuer Generator, mit einem Eigenanteil . Wenn dieser Anteil gezahlt wurde , auch wenn es nur ein Euro ist, hast du Anspruch auf Garantie auf dieses Ersatzteil. Unabhänig davon ist die Erstattung des Aus und Einbau rechtlich nicht garantiefähig. Soll heissen den Aus und Einbau liegt kostenmäßig beim Verbraucher. Marke A händelt dieses aber anders , im Interesse der Kundenzufriedenheit. Und übernimmt bei originalen Ersatzteilen den Aus und Einbau durch die Marke A Werkstätten. ( Und schon wieder ein Vorteil von originalen Ersatzteilen)

Re: Nachweis von Rückruf-, Garantie- und Kulanzarbeiten?

BeitragVerfasst: 11.12.2010, 11:44
von spreetourer
Smarty hat geschrieben:Hier aus einem anderen Forum ... trifft es m.M. nach sehr gut ...

Gut erklärt, danke!

Re: Nachweis von Rückruf-, Garantie- und Kulanzarbeiten?

BeitragVerfasst: 11.12.2010, 11:54
von Werner_München
Meister Lampe hat geschrieben:Glückwunsch Werner zur 2. Maschine ... :wink:

Gruß Uwe Bild


Danke.

Re: Nachweis von Rückruf-, Garantie- und Kulanzarbeiten?

BeitragVerfasst: 11.12.2010, 11:55
von Meister Lampe
Andi#87 hat geschrieben:AFAIK werden zentral bei BMW nur alle Rückrufe und Garantiearbeiten gespeichert. :shock:


Genau das kannst du auslesen , alle bezahlten Rep`s werden nicht Zentral gespeichert ... :wink:

Gruß Uwe Bild