Smarty hat geschrieben:Hallo,
irgendwie lässt mir dieses Thema "keine Ruhe"
Auch wenn du es nicht Glauben möchtest , egal ob du EV oder RK bist , hier im Forum kannst du neu bekehrt werden ...
und deshalb wurde auch ganz klar hinterfragt , wer hat das letzte Wort , bei einem tödlichen Unfall ...
Wer prüft das Motorad nach welchen Kriterien , ob es Betriebssicher war und ob die Betriebserlaubnis nicht erloschen war durch Umbauten
Da gab es immer die gleichen Antworten , die Staatsanwaltschaft beauftragt einen Gutachter und diese Prüfen nach festen Kriterien , als erstes werden die Fahrzeugpapiere geprüft ob andere Felgen und Reifen eingetragen sind , sollte dort keine Änderungen vorhanden sein , wird die vorgegebene Reifengröße des Fahrzeugherstellers ermittelt und dann eine Reifenmarkenbindung geprüft , gibt es keine Reifenmarkenbindung , wird geprüft ob die gefahrenen Reifen eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller haben und diese solltest du auch bei jeder Polizeikontrolle präsentieren können .
Jetzt rufst du bei deiner zuständigen Staatsanwaltschaft an , die sollen dir mal einen ihrer Unfallsachverständigen geben und mit dem trinkst du mal einen Kaffee und fragst ihn mal was über Reifengedöns ...
, dass Ergebnis können wir dann mal vergleichen und haben dann ein Nord - Südgefälle ...
Gruß Uwe