von Ebbi » 02.02.2010, 14:57
Hi Leute,
das Reifenthema ist ein immerwährendes. Das es ein Politikum geworden ist, dafür zeichnet unsere oberste Verkehrsbehörde BMVBS. Hier wurde hinsichtlich der Reifenfreigabe für den Hersteller der Gürtel weiter geschnallt. Für den Halter jedoch nicht. Soweit ist es ja auch schon beschrieben worden. Nur über die Konsequenzen wurde noch nichts Deutliches geschrieben. Außer der Tatsache, dass möglicherweise die ABE entfällt und damit auch der Versicherungsschutz. Über die fragwürdige Nachweisbarkeit eines ursächlichen Zusammenhangs wurde bereits geschrieben.
Doch gilt in besonderem Maße, dass die Hersteller, die sich nicht an Reifenfreigaben beteiligen, sich auf diese Art und Weise so ganz stickum aus dem europäischen Produkthaftungsgesetz schleichen. Hier wird dann der Schuh umgedreht werden können. Es wird uns Halter dann seitens der Hersteller der Nachweis abverlangt, dass der Reifen eben für unser Mopped geeignet ist. Jedenfalls verschiebt der Hersteller die Verantwortung dann auf uns. Und da die Sicherheit unserer Moppeds ganz eng mit den von uns gewählten Reifen zusammenhängt, haben wir die Beweislast. Und dann gleich in beide Richtungen. (Fzg.-Hersteller und Reifenhersteller) Ich wüsste nicht mehr, wie ich einem Hersteller beweisen könnte, dass ein Schaden (Unfall, Materialschaden, Unfahrbarkeit etc.) auf sein fehlerhaftes Produkt (Motorrad oder Reifen oder umgekehrt) zurückzuführen sein kann. Der Reifenhersteller wälzt die Verantwortung für ausgiebige Tests jetzt einfach an den Kunden ab und dem Motorradhersteller ist das egal. Was muss er befürchten? Allein, wenn ich zu BMW gehe und mir eine y-beliebigen nicht frei gebenen Reifen aufziehen lasse und der vielleicht ´ne techn. Macke hat. Sobald ich reklamieren muss, so kenne ich das ablehnende Argument meines Freundlichen schon jetzt. Dann wird es schwer bis schwierigst. Das ist es ja jetzt schon, wenn ich mich an alle Reifenfreigabebestimmungen halte.
Ganz außen vor steht das Gesetz. Abgesehen davon: Eingetragene Fabrikatsbindungen gemäß Betriebserlaubnis wird es weiterhin geben. Und der Motorradhersteller wird einen Teufel tun, sich davon zu befreien. Und der Halter? Von dem wird vom Gesetz nach wie vor verlangt, dass er sich an die Reifenfreigabe für sein Möppi zu halten hat. Ist so. Wer das nicht tut, begeht eine Ordnunswidrigkeit. Und die wird wieder Geld für Vater Staat einbringen.
Also......., wer sich als Hersteller von der Reifenbindung verabschiedet (z.B. Suzuki, Aprilia), spart Geld. Wer als Halter da mitmacht, zahlt irgendwann vielleicht kräftig drauf. Und lebt womöglich sehr unsicher. Ich jedenfalls bin froh, dass es solche Vorgaben gibt.
Das Michelin sich von der Freigabe des MPR 2 für die GT verabschieden würde, davon habe ich bereits Mitte 2009 hier berichtet. Es wundert mich nicht. Das in diesem Thread geschilderte Argument, dass sich Michelin hinsichtlich einer eigenen Qualitätsbewertung von der Freigabe verabschiedet hätte, ist nur logisch und für mich bestens nachvollziehbar. Michelin hat nur getan, was zu tun war. Ich kann nicht nachvollziehen, warum es Sinn machen kann, sich einer Reifenfreigabeorder zu widersetzten. Wir fahren ja auch nicht mit 500 Watt-Lichtkanonen, sondern halten uns hier sellbstverständlich an alles Vorgeschriebene. Ich unterstüzte jegliche Individualität im Umgang mit unserem Hobby, solange sie für mich Sinn macht. Und Reifenfreigabeorder , resp. Fabrikatsbindungen machen für mich Sinn. Nach wie vor. Gruß Ebbi
Gruß Ebbi
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