Reifenbindung - Sinn und Realität

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Re: Reifenbindung - Sinn und Realität

Beitragvon BMW Michel » 02.02.2010, 11:50

Vessi hat geschrieben:bei reifen.com hab ich nix zu dem preis gefunden
ich bekomm'se von mopedreifen.de


Sind jetzt aber auf jeden Fall drin.
Danke für die Info, aber hat sich erledigt, da mir mein Reifendealer jetzt auch
ein super Angebot gemacht hat :D
Gruß Michel aus der Vorderpfalz

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Re: Reifenbindung - Sinn und Realität

Beitragvon Vessi » 02.02.2010, 12:06

BMW Michel hat geschrieben:Sind jetzt aber auf jeden Fall drin.


yepp, hab ich jetzt auch gesehen...und auch noch 'nen satz geordert.. :wink:
...107200 tolle km mit der K12s...und nun wird geboxt...Bild
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Re: Reifenbindung - Sinn und Realität

Beitragvon Ebbi » 02.02.2010, 14:57

Hi Leute,

das Reifenthema ist ein immerwährendes. Das es ein Politikum geworden ist, dafür zeichnet unsere oberste Verkehrsbehörde BMVBS. Hier wurde hinsichtlich der Reifenfreigabe für den Hersteller der Gürtel weiter geschnallt. Für den Halter jedoch nicht. Soweit ist es ja auch schon beschrieben worden. Nur über die Konsequenzen wurde noch nichts Deutliches geschrieben. Außer der Tatsache, dass möglicherweise die ABE entfällt und damit auch der Versicherungsschutz. Über die fragwürdige Nachweisbarkeit eines ursächlichen Zusammenhangs wurde bereits geschrieben.
Doch gilt in besonderem Maße, dass die Hersteller, die sich nicht an Reifenfreigaben beteiligen, sich auf diese Art und Weise so ganz stickum aus dem europäischen Produkthaftungsgesetz schleichen. Hier wird dann der Schuh umgedreht werden können. Es wird uns Halter dann seitens der Hersteller der Nachweis abverlangt, dass der Reifen eben für unser Mopped geeignet ist. Jedenfalls verschiebt der Hersteller die Verantwortung dann auf uns. Und da die Sicherheit unserer Moppeds ganz eng mit den von uns gewählten Reifen zusammenhängt, haben wir die Beweislast. Und dann gleich in beide Richtungen. (Fzg.-Hersteller und Reifenhersteller) Ich wüsste nicht mehr, wie ich einem Hersteller beweisen könnte, dass ein Schaden (Unfall, Materialschaden, Unfahrbarkeit etc.) auf sein fehlerhaftes Produkt (Motorrad oder Reifen oder umgekehrt) zurückzuführen sein kann. Der Reifenhersteller wälzt die Verantwortung für ausgiebige Tests jetzt einfach an den Kunden ab und dem Motorradhersteller ist das egal. Was muss er befürchten? Allein, wenn ich zu BMW gehe und mir eine y-beliebigen nicht frei gebenen Reifen aufziehen lasse und der vielleicht ´ne techn. Macke hat. Sobald ich reklamieren muss, so kenne ich das ablehnende Argument meines Freundlichen schon jetzt. Dann wird es schwer bis schwierigst. Das ist es ja jetzt schon, wenn ich mich an alle Reifenfreigabebestimmungen halte.
Ganz außen vor steht das Gesetz. Abgesehen davon: Eingetragene Fabrikatsbindungen gemäß Betriebserlaubnis wird es weiterhin geben. Und der Motorradhersteller wird einen Teufel tun, sich davon zu befreien. Und der Halter? Von dem wird vom Gesetz nach wie vor verlangt, dass er sich an die Reifenfreigabe für sein Möppi zu halten hat. Ist so. Wer das nicht tut, begeht eine Ordnunswidrigkeit. Und die wird wieder Geld für Vater Staat einbringen.
Also......., wer sich als Hersteller von der Reifenbindung verabschiedet (z.B. Suzuki, Aprilia), spart Geld. Wer als Halter da mitmacht, zahlt irgendwann vielleicht kräftig drauf. Und lebt womöglich sehr unsicher. Ich jedenfalls bin froh, dass es solche Vorgaben gibt.
Das Michelin sich von der Freigabe des MPR 2 für die GT verabschieden würde, davon habe ich bereits Mitte 2009 hier berichtet. Es wundert mich nicht. Das in diesem Thread geschilderte Argument, dass sich Michelin hinsichtlich einer eigenen Qualitätsbewertung von der Freigabe verabschiedet hätte, ist nur logisch und für mich bestens nachvollziehbar. Michelin hat nur getan, was zu tun war. Ich kann nicht nachvollziehen, warum es Sinn machen kann, sich einer Reifenfreigabeorder zu widersetzten. Wir fahren ja auch nicht mit 500 Watt-Lichtkanonen, sondern halten uns hier sellbstverständlich an alles Vorgeschriebene. Ich unterstüzte jegliche Individualität im Umgang mit unserem Hobby, solange sie für mich Sinn macht. Und Reifenfreigabeorder , resp. Fabrikatsbindungen machen für mich Sinn. Nach wie vor. Gruß Ebbi

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Re: Reifenbindung - Sinn und Realität

Beitragvon Ebsi » 02.02.2010, 20:21

Ebbi hat geschrieben: [...] Außer der Tatsache, dass möglicherweise die ABE entfällt und damit auch der Versicherungsschutz. [...]
Gruß Ebbi


Seit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) im März 2007 haben wir nicht nur unsere alten Fahrzeugpapiere sondern auch den §18 StVZO aufgeben müssen.
Dies bedeutet, dass eine einmal gegebene Betriebserlaubnis nicht mehr erlischt! (Egal ob der Hecklautsprecher eingetragen oder die Reifen freigegeben sind.)

Im Übrigen gab es zu keiner Zeit für einen KFZ-Haftpflichtversicherer die rechtliche Möglichkeit sich aus seiner Haftpflicht zurückzunehmen. Allenfalls Regress bis maximal 10.000DM (5.000€) bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit waren/sind möglich.

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Re: Reifenbindung - Sinn und Realität

Beitragvon Ebbi » 03.02.2010, 11:49

Hi Ebsi,

danke für diese Richtigstellung. Mit der schleichenden Mutierung unserer StVO in die FZO wird einem europäischen Anspruch umgesetzt. Irritationen treten da schon mal auf.
Deine Einlassung hinsichtlich der Pflicht zur Haftung seitens der Versicherer bei Vorsatz betrifft ausschließlich die dem Kontrahierungszwang unterlegenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Grobe Fahrlässigkeit ist solange mitversichert, wie Vorsatz nicht unterstellt werden kann. Aber Vorsatz muss nachgewiesen werden können. Es ist richtig: Eine Begrenzung des Regresses auf 10,000 DM, 5.000 EUR in diesen Fällen war schon "immer" so vorgegeben.
Bei einer Kaskoversicherung braucht es keine ABE-Vorschriften. Auch hier gilt der Grundsatz einer Vorschriftsmäßigkeit des Zustands unserer Bikes. Grob fahrlässiges Verhalten des Bikers ist grundsätzlich ein Ausschlusstatbestand des Leistungseintrittes in den Kaskosparten. Dies wird bei den Reifen aber nicht unbedingt ursächlich feststellbar sein können. Jedenfalls müsste ein Nachweis erfolgen können. Wovon ist die Rede? Na...., wer bezahlt, wenn ich durch eine falsche oder nicht ordnungsgemäße Bereifung einen Schaden am Bike erleide? Damit sind wir wieder beim Ausgangsthema Reifenfreigabe und die Konsequenzen bei Nichteinhaltung.
Übrigens ist mit Wegfall des §18 StVO bei Verstößen hinsichtlich einer Reifenfreigabe nur das Strafmaß reduziert. Eine Vorschriftsverletzung hinsichtlich des ordnungsgemäßen Zunstandes unseres Moppeds bleibt eine Nichtbeachtung einer Reifenfreigabe allemale. Aus einer Bußgeldsache wurde eine OWI-Sache. Und damit ist mal was billiger geworden, was uns eh nichts gekostet hat.
Wie auch immer. Die Sache mit Reifenfreigabe macht einfach Sinn. Ob ein haftungsrelevanter Umstand hinsichtlich einer KFZ-Haftpflichtversicherung eintreten kann, bleibt nebensächlich. Der einer Kaskoversicherung ebenso. Wer von uns hat schon eine Vollkaskoversicherung für seine Dicke?
Und die Sache mit der Ordnungswidrigkeit halte ich wie Witwe Bolte. Die machte es, wie sie wollte.
Nur: Mein Leben, meine Fahrsicherheit und die Möglichkeit einer erfolgreichen Reklamation bei Reifenfehlern sind Argumente für die Einhaltung jegllicher Reifenbindungsvorgaben allemale.
Gruß Ebbi
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Re: Reifenbindung - Sinn und Realität

Beitragvon Ebsi » 03.02.2010, 15:05

...wobei wir wieder bei der Ausgangsfrage landen:

Du beschreibst den heerne Sinn der Reifenbindung den ich bereits im meinem ersten Satz lobenswert erwähnte.

Ich jedoch behaupte weiterhin, dass die Realität auf marktstrategischen Entscheidungen fußt und damit den wertvollen Sinn verfehlt bzw. ins Gegenteil kehrt.

Wir kommen an die neuen, guten und sicheren Reifen nicht ran, weil die Hersteller keinen Bock auf teure Freigaben haben da es sich bei uns paar Hansel nicht lohnt oder die Lager voller Altbestände mit Sonderkennung sind die erst aufgebraucht werden müssen.
Dafür reden wir uns - bürokratiegläubig wir wir deutschen nun mal sind - die überholten Modelle als die einzig sicheren ein und untermauern dies bis zum Umfallen mit rechtlichen Totschlagsargumenten.

Weiter so.

Gruss
Eberhard
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