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Motorrad MIT MOTORSCHADEN AUS DER SCHWEIZ

BeitragVerfasst: 17.11.2018, 13:03
von BMWLava
Hallo alle mit einnander,
Ich habe möglichkeit eine K300S mit Motorschaden aus der Schweiz zu kaufen, jetzt habe ich noch nie ein Motorrrad oder Auto aus der Schweiz oder Ausland gekauft, auf was muss ich beim Zoll Achten? Was brauche ich, kennt sich jemand aus?
Was brauche ich von Besitzer? (Kaufvertrag, Fahrzeug ist abgemeldet, Schweizer Tüv ist auch fälli)
Wie läuft das eigentlich ab?
danke schon mal vorraus.

Re: Motorrad MIT MOTORSCHADEN AUS DER SCHWEIZ

BeitragVerfasst: 17.11.2018, 13:42
von topolino_rosso
Das könnte helfen (vom ADAC kopiert):

1.
Die allgemeinen Bestimmungen zur definitiven Ausfuhr von Strassenmotorfahrzeugen sind aus dem Merkblatt 15.51 Ausfuhr von Strassenmotorfahrzeugen und Anhängern aus dem Zollgebiet (PDF, 42 kB, 19.12.2014) ersichtlich.
Ausfuhr: siehe Merkblatt 15.51 Ziffer 1.
Besondere Fälle: siehe Merkblatt 15.51 Ziffer 2.
Fahrzeugausweise, Kontrollschilder: siehe Merkblatt 15.51 Ziffer 3.

2.
In der Schweiz gibt es nur ein Fahrzeugdokument, den sogenannten "Fahrzeugausweis". Er ist zusammen mit der Originalrechnung bzw. dem Kaufvertrag für die spätere Zulassung in Deutschland besonders sorgfältig aufzubewahren.
Wer bei einem Händler ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug kauft und es anschließend aus der Schweiz ausführt, muss zunächst die Mehrwertsteuer von 8% bezahlen. Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer kann jedoch mit dem Händler vereinbart werden. Sie ist möglich, wenn dem Händler der Nachweis vorliegt, dass das Fahrzeug tatsächlich aus der Schweiz ausgeführt wurde. Wenn die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beabsichtigt ist, sollte die Ausfuhr des Fahrzeuges jedoch unbedingt innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf stattfinden und durch das schweizerische Grenzzollamt bestätigt werden.
Beim Kauf von Privat an Privat ist die Mehrwertsteuer-Rückerstattung kein Thema.

3.
Beim Zoll in der Schweiz muss eine Ausfuhranmeldung erfolgen. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) stellt eine kostenlose Web-Applikation für die elektronische Zollanmeldung bereit. Nähere Informationen dazu finden Sie unter http://www.ezv.admin.ch (siehe: Ausfuhrzollanmeldung e-dec web).

Beim ersten Zollamt der EU muss das Fahrzeug zur Einfuhr angemeldet werden. Wenn das Fahrzeug beispielsweise über Österreich oder Italien nach Deutschland gebracht wird, muss die Zollanmeldung jeweils in Österreich oder Italien erfolgen. An diesen Grenzzollämtern wird im Regelfall nicht der komplette Verzollungsvorgang erledigt. Der Einführer ist dort jedoch zur Deklaration (Zollanmeldung) verpflichtet und bekommt einen Einfuhrbeleg/ Transitschein, mit dem er nach Deutschland fahren kann. Mit diesem Beleg muss sich der Einführer dann bei dem für seinen deutschen Wohnort zuständigen Zollamt melden, um den Zollvorgang zu erledigen.
Wenn Sie zur Verzollung einen Präferenznachweis ("EUR.1" oder Ursprungserklärung auf der Rechnung) vorlegen können, sind 19% Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen. Schweiz <-> EU haben Präferenzabfertigung, d.h. zollfrei.
Liegt kein Präferenznachweis vor, muss neben der Einfuhrumsatzsteuer auch der Zoll entrichtet werden. Der Zollsatz beträgt für PKW 10% und für Motorräder (je nach Hubraum) 6 bzw. 8% vom Fahrzeugwert.

Präferenznachweis
Um diese Zollbefreiung für ein in der Schweiz gekauftes Fahrzeug in Anspruch nehmen zu können, muss als Präferenznachweis (Herkunft der Ware) – ein sogenannter Ursprungsnachweis vorgelegt werden. Hierzu wenden Sie sich am besten an die schweizerische Industrie- und Handelskammer. Unter Vorlage des Ursprungsnachweises kann die schweizerische Zollbehörde die Warenverkehrsbescheinigung "EUR.1" ausstellen und mit Dienstsiegel bestätigen.
Wenn der Kaufpreis nicht höher als 6.000 € ist, kann eine Ursprungserklärung auf der Rechnung als Präferenznachweis angebracht werden. Hierzu erkundigen Sie sich bitte direkt bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Zollamt in Deutschland.
Die vom schweizerischen Zoll bestätigte Warenverkehrsbescheinigung muss später bei der Verzollung beim deutschen Zollamt im Original vorgelegt werden. Sie bleibt 4 Monate ab dem Datum der Ausstellung gültig! Kopien werden nicht anerkannt.

4. Ausschlachtung
Die kleineren Grenzzollämter sind ja häufig gar nicht besetzt und wenig kontrolliert. Wenn du das Ding ausschlachten wirst, kommst du vielleicht in Versuchung, es hinüber zu schmuggeln. Solltest du dabei erwischt werden, gäbe das wohl unverhältnismäßig Stress. Gemessen an den Kosten des ganzen Unterfangens ist die Einfuhrumsatzsteuer kaum mehr erheblich.

5. Zulassung
Bei gebrauchten Fahrzeugen mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung muss eine normale Haupt- und Abgasuntersuchung (§ 29 StVZO) gemacht werden; nur für Fahrzeuge ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist noch die Einzelabnahme nach § 21 StVZO erforderlich.
Bei der Zulassungsstelle benötigen Sie folgende Papiere:
Personalausweis oder Reisepass
Originalkaufrechnung
ausländische Fahrzeugpapiere im Original
Versicherungsbestätigung (eVB - elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) und/oder
Gutachten der technischen Prüfstelle.

Re: Motorrad MIT MOTORSCHADEN AUS DER SCHWEIZ

BeitragVerfasst: 17.11.2018, 18:14
von LohriS
Nachdem alles von Hans Gesagte, außer der Schweizer MWSt, die beträgt zurzeit 7,7 %, richtig ist. kann ich Dir als häufiger Exporteur sagen, das alles realiter viel einfacher ist und das Hinzuziehen eines Verzollers an der Grenze alles zu einem Spaziergang macht (kostet nicht viel), wenn Du dort gleich die deutsche MWSt bezahlst. Zunächst: Du wohnst in Ulm. Wo steht die KS in der Schweiz? Ich empfehle Dir, direkt aus CH nach D zu exportieren. Rechnungen defekter Motorräder sind verhandelbar. Eine EUR1 kannst Du auch selbst ausstellen (eigentlich der Verkäufer oder Du für ihn), dazu brauchst Du keine IuH-Kammer. Kauf so günstig, daß Du keine brauchst (ist nur vom Warenwert abhängig). Dann reicht auf der Rechnung des Verkäufers der Satz "Der Ausführe der Waren...-Ursprungsware ist". Er unteschreibt und setzt seinen Namen in leserlicher Form dazu. Kann dir das im genauen Wortlaut per PN schicken, auch die Warentarifnr., aber die hat auch der Verzoller in Minuten zur Hand.

Re: Motorrad MIT MOTORSCHADEN AUS DER SCHWEIZ

BeitragVerfasst: 18.11.2018, 11:02
von topolino_rosso
LohriS hat geschrieben: ... außer der Schweizer MWSt, die beträgt zurzeit 7,7 % ...


Peinlich, peinlich, zumal ich das hätte wissen und merken müssen. Das kommt davon, wenn man unkritisch aus soweit zuverlässig erscheinender deutscher Quelle abkopiert :roll:

Re: Motorrad MIT MOTORSCHADEN AUS DER SCHWEIZ

BeitragVerfasst: 21.11.2018, 12:29
von SL_70_AMG
Was wurde da jetzt draus ?

Und was mich viel brennender interessiert, wie viel km und welches Schadensbild.

Re: Motorrad MIT MOTORSCHADEN AUS DER SCHWEIZ

BeitragVerfasst: 21.11.2018, 13:20
von BMWLava
Hallo Leute, ich danke euch für eure Information.
Am Freitag fahre ich hin das Moped abzuholen. Das Moped steht bei 9500 Wil, Ich fahre richtung Hauptzollamt Singen und dort möchte ich auch das Moped verzollen.

Re: Motorrad MIT MOTORSCHADEN AUS DER SCHWEIZ

BeitragVerfasst: 21.11.2018, 13:38
von BMWLava
SL_70_AMG hat geschrieben:Was wurde da jetzt draus ?

Und was mich viel brennender interessiert, wie viel km und welches Schadensbild.

Ich habe das Moped noch nicht angeschaut erlich gesagt, aber der Besitzer hat mir gesagt das es beim Fahren ein Geräusch gegeben hat und seit dem nicht mehr angegangen.
Ich fahre den K1300S (KISA) erstmal nach Deutschland und dann schaue ich weiter, falls es Motor ist dann habe ich einen auf Lager mit 15000 km.

Re: Motorrad MIT MOTORSCHADEN AUS DER SCHWEIZ

BeitragVerfasst: 21.11.2018, 16:20
von SL_70_AMG
Aber auch wenn du den Motor tauschst, würde es mich interessieren, was da schief gelaufen ist. ;-)

Wieviele km hat das Ding denn runter ?

Re: Motorrad MIT MOTORSCHADEN AUS DER SCHWEIZ

BeitragVerfasst: 21.11.2018, 17:45
von BMWLava
SL_70_AMG hat geschrieben:Aber auch wenn du den Motor tauschst, würde es mich interessieren, was da schief gelaufen ist. ;-)

Wieviele km hat das Ding denn runter ?

Hat 36000 km baujahr 2011, wie gesagt muss erstmal schauen was da kaputt ist.

Re: Motorrad MIT MOTORSCHADEN AUS DER SCHWEIZ

BeitragVerfasst: 25.11.2018, 14:02
von BMWLava
So Leute ich habe es geschafft. Das moped habe ich jetzt aus der Schweiz überführt. Juhu clap.
War kein einfacher Weg.
Ich kläre euch jetzt bisschen auf wie es funktioniert hat.
Ich habe das moped am Freitag mittag von 9500 Wil Schweiz abgeholt mit einem Hänger, das Moped war bereit von Vorbesitzer abgemeldet. Ich habe den Kaufvertrag und Rechnung erstmal ohne Unterschrift (von Besitzer) zu einer Spedition (Wollfsgramm Spedition) schon mal am Freitag früh per Email für Zollvorbereitung (Verzollung) verschickt. Man kann auch selbst 2-3 Tage davor über Schweizer E-Web für Schweizer export sich anmelden, ist aber schon bisschen aufwendig. Mit einer Verzollungsspedition geht es alles am gleichen Tag. Bei mir war Spedition Wollfsgramm bei Konstanz auf meinem Weg.
So jetzt kommt das unglaublichste was mir passiert ist. Ich bin von 9500 Wil über die Bundesstraßen gefahren richtung Zoll Konstanz, jetzt hat mich mein Navi so geführt das ich mautfrei fahre, bin quasi nicht über Autobahn Zoll sondern über Bundesstraße bin ich über Zoll und dann Richtung Schweizer Zoll gefahren und dann zu so eine Zollanmeldung vorgefahren zum verzollen, jetzt kommt das witzigste, ich bin quasi auf der falsche Seite von Zoll gestanden wo man für Schweiz Import sich anmelden müsste, beide Zoll seiten haben Wollfsgramm Spedition bin dann zu denen und ein nicht netter Mitarbeiter von denen hat mir angefangen Sachen zu sagen: Sie stehen auf der falsche Seite, Sie haben das Fahrzeug über Zoll geschmuggelt jetzt kriegen Sie von Zoll Strafe, so kommen Sie einfach hier aus dem Zoll nicht raus, Sie müssen jetzt alles selbst klären und ich voll im Schock gehe zu einem Zollamten und erzähle Ihm alles der sagt ist kein Problem ich lasse Sie hier raus Sie müssen im Kreisverkehr einfach Richtung Deutschland fahren und zu Zoll anmelden, Boo habe ich gedacht ist das nett von Ihm. Ich muss mich noch bei Wollfsgramm Spedition mich noch beschweren wegen den Mitarbeiter weil ich eigentlich sein Kunde bin und er mich so nett behandelt hat, anstatt mir Angst einzujagen wäre besser mir zu sagen kommen Sie mit ich helfe ihnen das zu klären. So auf der andere Zoll Seite angekommen. Wieder zu Speditionsgebäude von Wollfsgramm da waren 2 Mitarbeiter (richtig super nett) haben meine Papiere bereits für mich vorbereitet. Dann mit den Papieren zu Schweizer Zoll und dann zu deutschen Zoll (alles in einem Gebäude zusammen)
Für Zoll sollte man am besten diese Papiere haben: Kaufvertrag, Fahrzeugbrief, von Anzeige am besten auch Ausdruck wo moped auf dem Foto zu sehen und der Preis und Angaben von Verkäufer, Rechnung von Besitzer mit Unterschrift, wenn vorhanden COC PAPIERE für Ausfuhrzoll Vergünstigung 6 % (Bei Motorrad) haben die bei mir zusätzlich zu den 19 % Mehrwertsteuer berechnet.
Die Frau bei deutschen Zoll war echt nett, hat nur fahrgestellnummer geprüft, den km stand und hat paar Fragen gestellt wegen Kauf usw. Aber weil ich alle Papiere inkl. Diese Anzeige Ausdruck dabei gehabt war alles in Ordnung.
Und wie gesagt Freitag Abend angekommen alles gut geklappt und danke noch für die Unterstützung von
LohriS ThumbUP ThumbUP ThumbUP clap clap clap clap

Und sorry für meine Schreibfehler. scratch

Re: Motorrad MIT MOTORSCHADEN AUS DER SCHWEIZ

BeitragVerfasst: 25.11.2018, 16:56
von LohriS
Freu mich für Dich! ThumbUP

Re: Motorrad MIT MOTORSCHADEN AUS DER SCHWEIZ

BeitragVerfasst: 25.11.2018, 18:30
von topolino_rosso
Sie stehen auf der falsche Seite, Sie haben das Fahrzeug über Zoll geschmuggelt arbroller

Gratuliere, dass es dann doch geklappt hat ThumbUP

Re: Motorrad MIT MOTORSCHADEN AUS DER SCHWEIZ

BeitragVerfasst: 25.11.2018, 19:18
von Tourenfahrer
BMWLava hat geschrieben:Für Zoll sollte man am besten diese Papiere haben: Kaufvertrag, Fahrzeugbrief, von Anzeige am besten auch Ausdruck wo moped auf dem Foto zu sehen und der Preis und Angaben von Verkäufer, Rechnung von Besitzer mit Unterschrift, wenn vorhanden COC PAPIERE für Ausfuhrzoll Vergünstigung 6 % (Bei Motorrad) haben die bei mir zusätzlich zu den 19 % Mehrwertsteuer berechnet.
Die Frau bei deutschen Zoll war echt nett, hat nur fahrgestellnummer geprüft, den km stand und hat paar Fragen gestellt wegen Kauf usw. Aber weil ich alle Papiere inkl. Diese Anzeige Ausdruck dabei gehabt war alles in Ordnung.
Und wie gesagt Freitag Abend angekommen alles gut geklappt und danke noch für die Unterstützung von
LohriS ThumbUP ThumbUP ThumbUP clap clap clap clap

Und sorry für meine Schreibfehler. scratch



hat der Verkäufer dir eine
Warenverkehrsbescheinigung oder eine
von BMW Schweiz erstellte Ursprungserklärung mit gegeben

Stichwort deutsches Präferenzprodukt
Der Überbegriff "Warenursprung und Präferenzen

Re: Motorrad MIT MOTORSCHADEN AUS DER SCHWEIZ

BeitragVerfasst: 25.11.2018, 19:49
von BMWLava
Tourenfahrer hat geschrieben:
BMWLava hat geschrieben:Für Zoll sollte man am besten diese Papiere haben: Kaufvertrag, Fahrzeugbrief, von Anzeige am besten auch Ausdruck wo moped auf dem Foto zu sehen und der Preis und Angaben von Verkäufer, Rechnung von Besitzer mit Unterschrift, wenn vorhanden COC PAPIERE für Ausfuhrzoll Vergünstigung 6 % (Bei Motorrad) haben die bei mir zusätzlich zu den 19 % Mehrwertsteuer berechnet.
Die Frau bei deutschen Zoll war echt nett, hat nur fahrgestellnummer geprüft, den km stand und hat paar Fragen gestellt wegen Kauf usw. Aber weil ich alle Papiere inkl. Diese Anzeige Ausdruck dabei gehabt war alles in Ordnung.
Und wie gesagt Freitag Abend angekommen alles gut geklappt und danke noch für die Unterstützung von
LohriS ThumbUP ThumbUP ThumbUP clap clap clap clap

Und sorry für meine Schreibfehler. scratch



hat der Verkäufer dir eine
Warenverkehrsbescheinigung oder eine
von BMW Schweiz erstellte Ursprungserklärung mit gegeben

Stichwort deutsches Präferenzprodukt
Der Überbegriff "Warenursprung und Präferenzen


Nein, die von Spedition haben gesagt das die Zoll letzte Zeit bei jedem das Geprüft haben, deswegen sollte ich den satz weglassen, wenn ich keine Papiere habe.
Wäre natürlich ganz gut, müsste ich dann diese 6 % nicht zahlen.

Re: Motorrad MIT MOTORSCHADEN AUS DER SCHWEIZ

BeitragVerfasst: 25.11.2018, 19:52
von BMWLava
BMWLava hat geschrieben:
Tourenfahrer hat geschrieben:
BMWLava hat geschrieben:Für Zoll sollte man am besten diese Papiere haben: Kaufvertrag, Fahrzeugbrief, von Anzeige am besten auch Ausdruck wo moped auf dem Foto zu sehen und der Preis und Angaben von Verkäufer, Rechnung von Besitzer mit Unterschrift, wenn vorhanden COC PAPIERE für Ausfuhrzoll Vergünstigung 6 % (Bei Motorrad) haben die bei mir zusätzlich zu den 19 % Mehrwertsteuer berechnet.
Die Frau bei deutschen Zoll war echt nett, hat nur fahrgestellnummer geprüft, den km stand und hat paar Fragen gestellt wegen Kauf usw. Aber weil ich alle Papiere inkl. Diese Anzeige Ausdruck dabei gehabt war alles in Ordnung.
Und wie gesagt Freitag Abend angekommen alles gut geklappt und danke noch für die Unterstützung von
LohriS ThumbUP ThumbUP ThumbUP clap clap clap clap

Und sorry für meine Schreibfehler. scratch



hat der Verkäufer dir eine
Warenverkehrsbescheinigung oder eine
von BMW Schweiz erstellte Ursprungserklärung mit gegeben

Stichwort deutsches Präferenzprodukt
Der Überbegriff "Warenursprung und Präferenzen


Nein, die von Spedition haben gesagt das die Zoll letzte Zeit bei jedem das Geprüft haben, deswegen sollte ich den satz weglassen, wenn ich keine Papiere habe.
Wäre natürlich ganz gut, müsste ich dann diese 6 % nicht zahlen.


Ach übrigens habe bei BMW Motorrad Zentrale angerufen wegen dieser Bescheinigung und die haben mir gesagt die stellen keine mehr zur verfügung.