Piccolo71320 hat geschrieben:Dieter5109 hat geschrieben:aber winkt bei eher geringen Abweichungen dort auch Gefängnis ?
Gegenfrage:
Sind innerorts 40km/h, ausserorts 60km/h und auf der Autobahn 80km/h zu schnell "geringe" Abweichungen?
Bei euch sind bei solchen Übertretungen auch empfindliche Straffen fällig.
Gesendet von meinem XT1032 mit Tapatalk
Ich war mal mit Tacho ~110 in einer geschlossenen Ortschaft unterwegs. Es war in einer Nacht von April auf Mai und ich war eingeladen. Nachts machte ich mich dann auf den Rückweg und musste irgendwann unvermittelt einem Betrunkenen, der plötzlich im Lichtkegel der Scheinwerfer auftauchte ausweichen. War kein Problem, große Augen machte ich jedoch irgendwann, als ich plötzlich das Schild "Ortsende" erblickte.
Ich war also mit Landstraßentempo durch die Ortschaft gefahren, weil ich das Ortseingangsschild nicht gesehen hatte, es musste wohl dort gewesen sein, wo ich dem Mann auf der Fahrbahn ausgewichen bin.
Was mich jetzt bei den Schweizer Gesetzen wurmt ist (so habe ich es zu mindestens der Presse entnommen), dass das Strafmaß unabhängig von dem "warum" und dem Umstand "habe ich jemanden gefährdet" angewendet wird.
D. h. siehst du z. B. ein Ortseingangsschild nicht (egal ob man glaubhaft beweisen kann warum) => Knast.
Oder sollte diese Information falsch sein?
Jörg
Halben Tacho Abstand, mach ich. Mein Tacho hat einen Durchmesser von 10cm ...