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Haftungsausschluss

BeitragVerfasst: 17.08.2021, 19:57
von Obi
Moin
Da ich an mindestens 2 biker Touren im Jahr teilnehme, die privat organisiert sind, stellt sich neuerdings leider die Sachfrage, wie stellt man den Haftungs Ausschluss für den denjenigen der für alle die Unterkunft bucht. Eine Tages Tour organisiert etc.
Die Rechtsprechung scheint hier recht übel zu sein!
Mehr als 2 Moped Fahrer, im Pulk fahren, Tages Tour organisieren, die gemeinsame Unterkunft buchen etc.
Sofort wird man in Rahmen der Rechtsprechung als Veranstalter betitelt und haftet für alles was schief laufen kann. Unfälle, Defekte an den Mopeds, Verkehrs Delikte usw.
hat jemand Erfahrung damit bzw. Gibt es Vordrucke um den Haftungsausschluss zu vereinbaren.
Sodass jeder für sich verantwortlich ist und keine Ansprüche an jemand aus der Gruppe stellen kann.
Gruß Obi

Re: Haftungsausschluss

BeitragVerfasst: 17.08.2021, 21:36
von Mormone
Hallo obi
Ich kann dir was senden, sobald ich aus den Ferien zurück bin.
Haben was für unsere treffen geschrieben

Re: Haftungsausschluss

BeitragVerfasst: 18.08.2021, 07:07
von Tourenfahrer
Haftungsausschluss arbroller :lol: :lol: arbroller
Ja, den gibt es nicht

Vergiss die Meinung
"Ich schreibe was und dann bin oder andere aus der Gruppe fein raus"

Wer was anderes behauptet hat definitiv keine Ahnung

Mit einem Haftungsausschluss,AGBs etc. kann man das Haftungsrisiko/leistungspflicht nur etwas verringern, aber sonst nicht.
Komplett auschliessen funktioniert nicht.



Also ich habe mich mit dem Thema wirklich jahrelang beschäftigt

Zu unterscheiden ist

-Privat
-Gewerblich

In beiden Fällen gilt aber immer ( mal mehr mal weniger ) die sogenannte Garantenstellung / Garantenpflicht
Hierzu kannst du gerne das Internet durchsuchen


Fakt ist
Wenn dir im Falle der Fälle die Judikative und alle daran beteiligten Organe auch nur den kleinsten Fehler (egal in welche Richtung ) nachweisen
bist du selbst mit dem besten schönsten Haftungsausschluss am Arsch.

-Besondere Verantwortung
-Fahrlässigkeit
-Vorsatz
-Sorgfaltspflicht
-Echte Unterlassungsdelikte
-Unechtes Unterlassungsdelikt
-Ja sie hätten aber erkennen müssen das.........
-usw.

Dann noch

-Privat/Zivilrechtliche Haftungsfragen
-Strafrechtliche Haftungsfragen


Sei mir bitte nicht böse, aber es wäre einfach viel viel zu viel das Ganze Thema Garantenstellung hier zu diskutieren.
Ich bin gerne bereit mit dir über dieses Thema zu telefonieren

Re: Haftungsausschluss

BeitragVerfasst: 18.08.2021, 14:13
von ThomasGL
Wollte eigentlich zu diesem bescheuerten Thema meinen Senf dazugeben..
Lasse es aber, weil es an Absurdität nicht mehr zu überbieten ist...
Genau so, wird von mir diese jetzt Zeit in der wir leben benannt..
Waaas in Dreiteufelsnamen ist mit den Menschen passiert scratch plemplem plemplem

Re: Haftungsausschluss

BeitragVerfasst: 18.08.2021, 15:27
von Obi
@DL7FFM vorab schon mal dankeschön. PN habe ich gesendet.
@everyone.
ich fahre schon eine gefühlte Ewigkeit Moped (Tagestouren, Wochenendtouren und Wochentouren) und hatte mir bisher noch nie Gedanken über das Thema Haftung gemacht. Ihr mögt es Leichtgläubigkeit nennen, aber ich war immer der Meinung das jeder für sich selber mit allem drum und dran verantwortlich ist. Es wurde immer bei den "Vortreffen" dieses Thema, "was ist wenn..." angesprochen, und jeder Teilnehmer bekräftigte dies mit "Jeder ist für sich selbst verantwortlich"!
Aufgeschreckt wurde ich vor kurzem jedoch von einem längeren Artikel der das Thema HAFTUNG beim Mopedfahren, egal ob Tagestripp, kurze Trips oder längere Touren, betrifft.

Unsere geliebte deutsche Rechtssprechung ist hier sehr deutlich!
Mehr als 2 Motorradfahrer!
zum Beispiel Derjenige der für alle die gemeinsame Unterkunft bucht, Womöglich noch eine Tagestour geplant hat. gilt vor der Rechtssprechung bereits als Veranstalter und haftet für alles was "schief" läuft.
Das gilt für Unfälle, (Schäden am Motorrad, gesundheitliche Schäden) straf- und zivilrechtliche Verantwortung etc.
Damit es bei einem der schönsten Freizeitbeschäftigungen hinterher nicht zu einem "bösen erwachen" der Teilnehmer führt suche ich nun nach einem Formular, das eben den Haftungsverzicht beeinhaltet.

Bitte @veryone nicht missverstehen, das hat nun nichts damit zu tun, das man seinen Mitfahreren nicht vertraut.
Im worstcase verunfallt ein Mitfahrer und die Angehörigen machen den "Chef" oder einen anderen Mitfahrer der Tour dafür vor Gericht verantwortlich, dann ist die "Kacke" am dampfen. Dann hilft auch alles nix, das die Mitfahrer alle fleissig genickt haben, das jeder für sich selber verantwortlich ist.
Lt. dem mir vorliegenden Artikel scheint es hier schon Urteile darüber zu geben.
Von daher suche ich nun nach einem Formular, was auch rechtlich wirksam ist.
Ach zum Schluß!
ich spreche hier von privaten Veranstaltungen
Bei gewerblich durchgeführten Touren mag das Haftungsrisiko eine andere Bewertung erhalten
Gruß
Obi

Re: Haftungsausschluss

BeitragVerfasst: 18.08.2021, 16:13
von Tourenfahrer
Obi hat geschrieben:Von daher suche ich nun nach einem Formular, was auch rechtlich wirksam ist.


Und genau das wirst du nicht finden


Egal ob beruflich oder private Veranstaltung



Mein Tipp
entweder man geht ein gewisses Risiko ein oder man muss es leider leider bleiben lassen
Schade aber es ist leider so

Das einer für alle die Übernachtungen bucht würde ich in der heutigen Zeit sowieso nie mehr machen
Der "Kopf" kann, soll, darf reservieren aber verbindlich, buchen jeder selber

Re: Haftungsausschluss

BeitragVerfasst: 18.08.2021, 16:49
von Vessi
für ne tagestour einfach ein "formular" erstellen, worin steht, dass die tour zusammen geplant wurde...mit unterschrift von allen...
feddich...

Re: Haftungsausschluss

BeitragVerfasst: 19.08.2021, 09:50
von AndreGT
@Obi
Schau mal bei den Jungs im FJR-Tourer Forum rein.....
https://forum.fjr-tourer.de/
....und schreib mal dort den Admin ManfredA an.
So weit mein Kenntnisstand wird das Thema Haftungsausschluss bei den dort organisierten Touren
praktiziert.
Zumindest war es zu meiner aktiven FJR-Zeit ( lang lang ist es her ) so, ob das heute dort noch so ist kann ich
allerdings nicht mit Gewissheit sagen.
Da aber fragen nichts kostet und der Manfred ein netter Typ ist, wäre es den Versuch wert.

Re: Haftungsausschluss

BeitragVerfasst: 19.08.2021, 10:58
von INMAR-TBB
ThomasGL hat geschrieben:Wollte eigentlich zu diesem bescheuerten Thema meinen Senf dazugeben..
Lasse es aber, weil es an Absurdität nicht mehr zu überbieten ist...
Genau so, wird von mir diese jetzt Zeit in der wir leben benannt..
Waaas in Dreiteufelsnamen ist mit den Menschen passiert scratch plemplem plemplem

Da gebe ich dir zu 100 % Recht. Ich würde so ein Formular niemals unterschreiben. Wer Mist baut, soll auch die Verantwortung dafür übernehmen! Aber beim Thema Verantwortung tuen sich heutzutage viele sehr schwer.

Um das Thema noch ein bißchen vorwärts zu bringen, ein weiterer Aspekt: Wenn die Haftung wirksam ausgeschlossen wurde, wird keine Haftpflichtversicherung der Welt bereit sein, für den Schaden einzutreten. Will man das wirklich?

Re: Haftungsausschluss

BeitragVerfasst: 19.08.2021, 16:34
von Spaßbiker
@ Obi
Warum eine „private Veranstaltung“ veranstalten? cofus

Eine „gemeinsame Freizeitgestaltung mit anderen Personen“ fällt z. B. nicht unter „private Veranstaltung“, so lange man keine „Sachen“ wie fremde Grundstücke, Hotels, Gasträume, Musikanlagen, öffentlichen Raum usw. dazu anmietet!

Beispiel:

8 Personen* treffen sich zur gemeinsamen Freizeitgestaltung (Wandern, Skilaufen, Radfahren, Motorrad fahren usw.).

Eine der Personen reserviert in einer Gaststätte/Cafe einen Tisch für 8 Personen.

Eine der 8 Personen fragt ein Hotel bis Campingplatz wegen freier Übernachtung/Zimmern/Stellplätze usw. an. Bespricht es mit den anderen Personen, die sich dann dort einzeln einbuchen können, aber jedem freigestellt ist. Und wenn man dann Abends zufällig gemütlich beisammen sitzt ;-) , ist das noch lange keine "private Veranstaltung".

Eine „Tour“ (Wanderung, Radfahren, Motorradfahren usw.) kann eine Person vorschlagen/aufzeichnen,
die anderen Personen können :!: den gleichen Weg zurücklegen und sich auch an abgesprochenen Punkten wieder treffen.
Aber jedem freigestellt.

Wo ist hier der Zugriff auf die Rechtsgrundlage für eine „private Veranstaltung“? Sie greift nicht.
Wobei eine Person auch immer die gleiche Person sein kann, aber deshalb noch lange kein „Veranstalter“ ist.

Eine „gemeinsame Freizeitgestaltung mit anderen Personen“ ist -soweit mir bekannt- noch nicht verboten und ist auch keine „private Veranstaltung“. Deshalb braucht man auch keine Veranstaltungshinweise, Haftungsausschlüsse oder AGB´s. Hier gelten i.d.R. die § des BGB der StVO usw. und natürlich z. Z. die Corona-Bestimmungen bzw. Infektionsschutzgesetze Bund/Länder.

Wer etwas kreativ ist, kann deshalb auch weiterhin mit Freunden und Bekannten oder anderen Personen gemeinsam Touren unternehmen, ohne gleich Gefahr zu laufen, als „privater Veranstalter“ in die Pflicht und für selbst unverschuldete Schäden in Haftung genommen zu werden.

(Nur mal so als Hinweis). winkG

LG Spaßbiker

Re: Haftungsausschluss

BeitragVerfasst: 19.08.2021, 16:57
von JoachimB
AndreGT hat geschrieben:@Obi
Schau mal bei den Jungs im FJR-Tourer Forum rein.....
https://forum.fjr-tourer.de/
....und schreib mal dort den Admin ManfredA an.
So weit mein Kenntnisstand wird das Thema Haftungsausschluss bei den dort organisierten Touren
praktiziert.

Zumindest war es zu meiner aktiven FJR-Zeit ( lang lang ist es her ) so, ob das heute dort noch so ist kann ich
allerdings nicht mit Gewissheit sagen.

Da aber fragen nichts kostet und der Manfred ein netter Typ ist, wäre es den Versuch wert.


Ja, ist auch heute noch so bei jeder Tour

Joachim

Re: Haftungsausschluss

BeitragVerfasst: 31.08.2021, 19:32
von Mormone
wie versprochen