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Was sagt der TÜV zu Xenon?

BeitragVerfasst: 24.12.2011, 14:22
von Schrauber
Hallo Leute,

ich überlege schon länger, meine K12S auf Xenon Abblendlicht umzurüsten. Der Einbau ist kein Problem. Nachdem was ich hier und in anderen Foren dazu gefunden habe, gibt es aber wohl keine Möglichkeit dafür den TÜV Segen zu bekommen :cry:

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Voraussetzung für den TÜV ein für Xenon zugelassener Scheinwerfer, den es aber für die K12S nicht gibt.

Deshalb kommt wohl nur Plan B in Frage: Xenon Brenner einbauen und so tun als sei der Serie 8)

Was habt Ihr damit für Erfahrungen gemacht? Muss ich alle zwei Jahre das Ding wieder ausbauen, wenn die HU fällig ist? Manche Fahrer berichten, dass der TÜV das Xenonlicht übersieht.

Ist schon mal jemand bei einer Verkehrskontrolle mit Xenon aufgeflogen? Im worst case Fall könnte die Rennleitung wohl die Mühle stillsetzen bis wieder eine zugelassene Beleuchtung dran ist. Gerade während einer Urlaubsreise ist das sicher nicht lustig :roll:

Schöne Weihnachten wünscht Dieter

Re: Was sagt der TÜV zu Xenon?

BeitragVerfasst: 24.12.2011, 14:31
von harry 1150
Hi Dieter , fahre schon 2 Jahre mit Xenon ohne Probs. Selbst der Tüv sagte nur geiles Licht und des wars!!
Gruß Harry

Re: Was sagt der TÜV zu Xenon?

BeitragVerfasst: 24.12.2011, 14:36
von rossi
Benutze mal die suche da findest du alle Antworten.
Nur soviel, keine ABE und keine Versicherung ganz genau genommen.Aber ich hatte es auch verbaut ein Top Licht das bei mir keine
Saison hielt,das muß jeder selbst entscheiden, ob er mit illegalem Licht fährt.Ich hab mir eben die Philips X-Treme H7 Power +80% Licht gegönnt für
die nächste Saison.

Re: Was sagt der TÜV zu Xenon?

BeitragVerfasst: 24.12.2011, 14:42
von paradiesquell
rossi hat geschrieben:Benutze mal die suche da findest du alle Antworten.
Nur soviel, keine ABE und keine Versicherung ganz genau genommen.Aber ich hatte es auch verbaut ein Top Licht das bei mir keine
Saison hielt,das muß jeder selbst entscheiden, ob er mit illegalem Licht fährt.Ich hab mir eben die Philips X-Treme H7 Power +80% Licht gegönnt für
die nächste Saison.


... man gönnt sich ja sonst nichts!!!

Frohes Fest
R. Mezel

Re: Was sagt der TÜV zu Xenon?

BeitragVerfasst: 24.12.2011, 14:45
von rossi
paradiesquell hat geschrieben:
rossi hat geschrieben:Benutze mal die suche da findest du alle Antworten.
Nur soviel, keine ABE und keine Versicherung ganz genau genommen.Aber ich hatte es auch verbaut ein Top Licht das bei mir keine
Saison hielt,das muß jeder selbst entscheiden, ob er mit illegalem Licht fährt.Ich hab mir eben die Philips X-Treme H7 Power +80% Licht gegönnt für
die nächste Saison.


... man gönnt sich ja sonst nichts!!!

Frohes Fest
R. Menzel

Wünsche ich auch . :wink:

Re: Was sagt der TÜV zu Xenon?

BeitragVerfasst: 25.12.2011, 16:54
von Ekroete
Bei meiner Abnahme im Mai hatte der Prüfer gesagt:

"Das ist mal ein Moped mit vernüftigem Licht"

Ich für mein Teil bin froh das ich Xenon verbaut habe.

Re: Was sagt der TÜV zu Xenon?

BeitragVerfasst: 25.12.2011, 19:18
von rossi
Ekroete hat geschrieben:Bei meiner Abnahme im Mai hatte der Prüfer gesagt:

"Das ist mal ein Moped mit vernüftigem Licht"

Ich für mein Teil bin froh das ich Xenon verbaut habe.


Dadurch wird es aber nicht legaler. :|

Re: Was sagt der TÜV zu Xenon?

BeitragVerfasst: 25.12.2011, 19:36
von Ekroete
rossi hat geschrieben:Dadurch wird es aber nicht legaler. :|



Das ist mir bei dem phänomenalen Licht total egal!!!!

8) :lol:

Re: Was sagt der TÜV zu Xenon?

BeitragVerfasst: 26.12.2011, 03:28
von Horst_C
30000 km damit auf der 1300s gefahren, Tüv war kein Problem. Ob das legal ist ??? war mir wirklich schnuppe --es war einfach nur sensationell !!

Re: Was sagt der TÜV zu Xenon?

BeitragVerfasst: 26.12.2011, 10:33
von Werner-Michael
rossi hat geschrieben:Benutze mal die suche da findest du alle Antworten.
Nur soviel, keine ABE und keine Versicherung ganz genau genommen.Aber ich hatte es auch verbaut ein Top Licht das bei mir keine
Saison hielt,das muß jeder selbst entscheiden, ob er mit illegalem Licht fährt.Ich hab mir eben die Philips X-Treme H7 Power +80% Licht gegönnt für
die nächste Saison.


Die Philips hatten bei mir auch nur 3 Monate gehalten :roll: Hat was mit dem schlechten Strassenverhältnissen zu tun, ansonnsten immer wieder :wink:

Re: Was sagt der TÜV zu Xenon?

BeitragVerfasst: 26.12.2011, 11:03
von Norbert K.
Legal, illegal, scheixxegal :mrgreen:

Re: Was sagt der TÜV zu Xenon?

BeitragVerfasst: 26.12.2011, 11:13
von Schrauber
Hallo Leute,

vielen Dank für die vielen Tipps. Ich denke ich mach den Sprung in die Illegamität :lol:

Zur Absicherung werde ich mir noch eine "Ersatz" Halogen Birne unter die Seitenverkleidung klemmen. Dann kann ich zur Not vor Ort zurückbauen.

Gruß Dieter

Re: Was sagt der TÜV zu Xenon?

BeitragVerfasst: 26.12.2011, 11:57
von Vessi
kannst auch einfach eine vom fernlicht nehmen

Re: Was sagt der TÜV zu Xenon?

BeitragVerfasst: 26.12.2011, 20:54
von rossi
Andi#87 hat geschrieben:
rossi hat geschrieben:Nur soviel, keine ABE und keine Versicherung ganz genau genommen.


Das stimmt nicht. Änderungen an der Beleuchtungsanlage führen NICHT zum Erlöschen der ABE.
Das ist nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Mängelkarte und 15€ geahndet wird.

Probleme könnte es allerdings geben, wenn sich durch dich jemand geblendet fühlt und dann einen Unfall baut. Dann ist deine Illegalität nämlich Ursächlich.
Aber das könnte dir bei legalem Xenon auch passieren.


Hier steht was anderes Andi.

http://www.motor-talk.de/news/illegale- ... 96302.html

Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, Versicherungsschutz wird eingeschränkt – Bis zu 100-fach höhere Blendwerte


Vor dieser Bastelanleitung wird gewarnt: Man kaufe ein Set mit Kabeln, Xenon-Lichtquelle und Vorschaltgerät, entferne die Halogenlampe aus dem Scheinwerfer, säge ein Loch in die Abdeckkappe, stecke die Xenonlampe in den Reflektor, verbinde das elektronische Vorschaltgerät mit dem Bordnetz, und fertig ist der Xenon-Scheinwerfer. Wer so handelt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer durch extreme Blendung und verhält sich gesetzwidrig: die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs erlischt und der Versicherungsschutz wird eingeschränkt. Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.



Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenonscheinwerfer zu machen:

In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 STVO, Absatz 10).



Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.

Hohe Blendwerte: Bei Messungen im Lichtlabor haben Hella-Spezialisten festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht. Bei Reflexionssystemen wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-fachen überschreiten. Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann keine Hell-/Dunkel-Grenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar. Die Blendlichtwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern. Dies führt zu einer massiven Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.



Völlig legal ist hingegen die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern, wie sie Hella als Komplett-Sets (typgeprüfte Doppelscheinwerfer, Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage) inzwischen für Audi A3, BMW 5er, Ford Focus, Mercedes-Benz E-Klasse, Opel Astra, VW Golf IV sowie für die Nutzfahrzeuge Mercedes-Benz Actros, Scania BR4 und Fiat Ducato anbietet. Damit lassen sich die Vorteile des hoch leistungsfähigen Xenonlichts optimal nutzen:

- mehr als doppelte Lichtleistung im Vergleich zur Halogenlampe;

- hellere und breitere Ausleuchtung der Fahrbahn;

- dem Tageslicht angenäherte Lichtqualität (Farbtemperatur Halogenlicht 3.200 Kelvin, Xenonlicht 4.300 Kelvin, Tageslicht bei Sonnenschein 5.300 Kelvin); das kommt den Sehgewohnheiten des Menschen entgegen. Der Autofahrer ermüdet nicht so schnell und fährt entspannter.

- Gefahren am Fahrbahnrand oder Hindernisse vor dem Fahrzeug werden früher erkannt, Fußgänger und Radfahrer sind besser sichtbar.

- Xenonlicht verstärkt die Kontraste und das Farbsehen. Bei schlechter Witterung verbessert sich das räumliche Sehen

Re: Was sagt der TÜV zu Xenon?

BeitragVerfasst: 26.12.2011, 21:42
von Meister Lampe
Rossi ... vergiss es , der zuständige § wurde von der EU geändert und es ist nur eine Ordnungswidrigkeit , mit dem richtigen TÜVmenschen gibt es auch eine Eintragung , daran arbeite ich gerade ... :wink: , so schnell erlischt keine Betriebsrlaubnis , dass ist immer ST gerede , die Polizei und KFZ Behörde hat einen Antrag gestellt , dass sie das selber sofort vor Ort entscheiden möchten , wann eine BE erlischt , aber da beißen sie sich zur Zeit die Zähne bei der EU aus , solange bleibt es eine Ordnungswidrigkeit , dazu habe ich mehrere Unterlagen ... :wink: und wenn man das Xenon an der richtigen Stelle kauft , gibt es die dabei ... :wink:

Gruß Uwe Bild