von topolino_rosso » 23.08.2021, 21:10
Ich bin zwar nicht Immaterialgüterrechtler. Aber in 1. Annäherung würde ich mal sagen, jede gewerbliche oder sonst gewinnstrebige Nutzung durch Dritte ist verboten. Entweder, weil die Marke registriert und damit geschützt ist, oder sonst wegen unlauterem Wettbewerb.
Mithin also nicht die Verwendung zur Herstellung eines einzelnen eigenen Kleidungsstücks. Aber es könnte schwierig sein, eine gute Vorlage zu finden.
Frag doch BMW direkt, dann bekommst du ev. eine 1:1 Vorlage und die Erlaubnis, sie für deinen Zweck zu benützen. Falls nicht, würde ich es sonst woher kopieren, in deinem Fall kann das kein gravierendes Kapitalverbrechen sein.
Beste Grüsse aus dem Säuliamt
Hans
Sachs Pony / Lambretta 125 / BMW R27 / Yamaha AS2 125 / Vespa Rally 175 / Yamaha XS 850 / BMW K75S / BMW K1200RS + BMW R100S / BMW K1600GT 2011 / BMW K1600GT 2015
Wahrheit ist selten absolut. Gewöhnlich hängt sie vom Standpunkt des Betrachters ab.