neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Alles rund um die Technik der K1600B - K1600GT - K1600GTL - K 1600 Grand America .

neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon LuK » 28.03.2023, 06:03

Das mit den Abgaswerten stellt sich aus meiner Sicht anders dar. Die Forderung aus EU5 sagt, dass nach einer Zeitvorgabe (!) die Kats auf Betriebstemperatur sein müssen. Hier geht es nicht um Abgaswerte! Mit der reduzierten Drehzahl beim Kaltstart wird diese Soll-Temperatur erst ein paar Sekunden später erreicht. Danach arbeiten die Kats wie geplant und sorgen logischerweise auch für die EU5-Werte. Die AU wird nach wie vor an einem warm gefahrenen Motor durchgeführt. Das „Problem“ sind hier wirklich nur die paar Sekunden nach dem Starten. Deshalb ist diese erhöhte Drehzahl mehr theoretischer Unfug als praktisch sinnvoll!


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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon Diesöl » 28.03.2023, 08:29

Stimmt, da habt ihr schon Recht, erlaubt ist es natürlich nicht.

Mir geht es um ein Risiko besser einschätzen zu können.
Wenn dir die Abgasmanipulation privat nachgewiesen werden kann, dann wirst du eine einigermaßen leistbare Strafe bekommen.
Pfuschst du an der Bremse rum (tuning) und fährst dadurch ein Kind tot, wird das schon ganz anders aussehen. Zu Recht.
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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon graue_eminenz » 28.03.2023, 08:35

Moin @all,

auch auf die Gefahr hin gesteinigt zu werden und als Korinthenkacker abgestempelt zu werden. Ich sehe das grenzwertig:

Manipulation der Abgasanlage (mittels Softwareeingriff), erlischen der Betriebserlaubnis und somit keine Benutzung im Straßenverkehr erlaubt. Ob bei einem Unfall ein kausaler Zusammenhang besteht oder nicht - KFz ist nicht für den Straßenverkehr zugelassen (weil manipuliert)

In der heutigen Zeit würde ich bei einem Unfall (Schuld oder nicht Schuld) auf meine Kosten einen Gutachter bezahlen der definitiv das KFz des Unfallgegners auf Manipulationen überprüft. Dann wäre gerichtlich zu klären hätte mein Unfallgegner überhaupt auf der Strasse sein dürfen. Bumms das kann eng werden mit einem guten Anwalt.

Nur meine Meinung / Haltung zum Thema Chiptuning.

Ich denke nicht das diese 30 - 40 Sekunden Kaltlaufanhebung eine so massive Lärmbelästigung / Einschränkung beim losfahren sind das man das ändern muss. Ich glaube auch das die Techniker bei BMW das nicht ohne Grund programmiert haben.

Gruß
»aber selbst schmutzig ist das Kleid des Soldaten noch immer von größerer Ehre als jeder saubere Frack des Diplomatentums!«
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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon mimi1967 » 28.03.2023, 08:53

harro hat geschrieben:Du bekommst die Original ausgelesene Datei mitgeliefert.
Hab ich in meiner Liste vergessen zu erwähnen.
Somit kannst Du sie jederzeit wieder auf das Motorrad laden.

Im ungünstigsten Fall mußt Du einen Schaden, der normalerweise ein Garantiefall wäre, eben selbst tragen.
Alles eine Abwägung. Das muß man sich vorher klar machen.
Mich nervt die hohe Leerlaufdrehzahl eben mehr, als die Angst vor einem selbst zu bezahlendem Schaden.


Zuerst einmal Danke für die prompte Antwort!
Die Befürchtungen hinsichtlich eines Unfalls halte ich ebenfalls für überzogen,
da mir nicht bekannt wäre, dass nach einem Crash sofort die Steuergeräte ausgelesen werden.
Rein rechtlich ist der Einwand hinsichtlich der ABE sicher nicht von der Hand zu weisen,
aber "Wo kein Kläger, da kein Richter!"
Bei meiner GSX ist 13 Jahre niemandem aufgefallen, dass die 155 anstelle 98 PS hatte... arbroller

Ich hätte halt nur Bedenken hinsichtlich der Gewährleistung, wobei sich auch hier immer die Frage stellt,
ob die Werkstatt dieses Thema im Falle eines Falles tatsächlich "dramatisiert" ...
Allgemein gilt der 1600er ja als recht robust - ich habe allerdings erst neulich einen Motor mit veritablem Schaden gesehen - Kosten ein paar K€ - allerdings auf Kulanz! ThumbUP
Da könnten mir die "lärmempfindlichen" Nachbarn, im Zweifel, den Buckel runter rutschen... cofus

Ich will Dir Deine Änderung auf keinen Fall madig machen - Du wirst schon wissen was DU tust! Viel Spaß damit & allzeit gute Fahrt!
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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon mimi1967 » 28.03.2023, 09:06

graue_eminenz hat geschrieben:Moin @all,

auch auf die Gefahr hin gesteinigt zu werden und als Korinthenkacker abgestempelt zu werden. Ich sehe das grenzwertig:

Manipulation der Abgasanlage (mittels Softwareeingriff), erlischen der Betriebserlaubnis und somit keine Benutzung im Straßenverkehr erlaubt. Ob bei einem Unfall ein kausaler Zusammenhang besteht oder nicht - KFz ist nicht für den Straßenverkehr zugelassen (weil manipuliert)

In der heutigen Zeit würde ich bei einem Unfall (Schuld oder nicht Schuld) auf meine Kosten einen Gutachter bezahlen der definitiv das KFz des Unfallgegners auf Manipulationen überprüft. Dann wäre gerichtlich zu klären hätte mein Unfallgegner überhaupt auf der Strasse sein dürfen. Bumms das kann eng werden mit einem guten Anwalt.

Nur meine Meinung / Haltung zum Thema Chiptuning.

Ich denke nicht das diese 30 - 40 Sekunden Kaltlaufanhebung eine so massive Lärmbelästigung / Einschränkung beim losfahren sind das man das ändern muss. Ich glaube auch das die Techniker bei BMW das nicht ohne Grund programmiert haben.

Gruß


Ich finde es eher grenzwertig, dass Du selbst im Falle dass Du selbst Schuld sein solltest, Dich aus der Verantwortung ziehen willst,
in dem Du Deinem Gegenüber eine, womöglich irrelevante, Veränderung nachweisen willst!
Was bist Du für'n Trottel? finger
Sorry - aber wenn Du selbst Scheiße baust, dann steh dazu !!!

Das hat auch nix mit "Steinigung" zu tun - Du solltest mal an Deiner Haltung zu Deinen Mitmenschen arbeiten!
Merkst Du vielleicht selbst, wenn Du nochmal drüber nachdenkst... plemplem
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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon fame » 28.03.2023, 10:27

Moin mimi,

das mit dem Gutachter ist heute Standart, das machen die Versicherungen automatisch.
Selbst wenn ich ganz eindeutig für den Schaden verantwortlich bin, versucht die eigene Versicherung dem Unfallgegner eine Mitschuld zu beweisen, damit sie nicht den vollen Schaden am gegnerischen Fahrzeug bezahlen müssen. Da ist das auch vollkommen egal was es ist und hat meistens mit dem eigentlichen Unfall überhaupt nichts zu tun.
Wenn ich im Sommer bei strahlendem Sonnenschein auf einer Kreuzung rechts vor links nicht beachte und jemandem in die Seite fahre, ist das für mich eine klare Sache.
Meine Schuld ich muss für den Schaden aufkommen. Meine Versicherung sieht das aber ganz anders.
Hat das gegnerische Fahrzeug aber als Beispiel nicht für sein Fahrzeug vorgeschrieben Leuchtmittel eingebaut, dann gibt es Mitschuld, auch wenn das mit dem Unfallhergang überhaupt nichts zu tun hat.

Gruss aus dem Norden
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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon Aargauer » 28.03.2023, 10:40

Hallo harro

Das ganze hört sich schon mal nicht schlecht an.

Wie siehts mit dem Benzinverbrauch aus ???

Gruss Toni
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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon harro » 28.03.2023, 11:01

Aargauer hat geschrieben:Hallo harro
Das ganze hört sich schon mal nicht schlecht an.
Wie siehts mit dem Benzinverbrauch aus ???
Gruss Toni

Hallo Toni,
zum Verbrauch kann ich noch nichts sagen, war ja nur sehr unfreundliches Wetter.
Das wird noch 2 bis 3 Wochen dauern. Anfang Mai geht's nach Südtirol, dann weiß ich mehr.

Ich hatte ja vorher auch eine K16GT BJ 2012, da hatte ich immer einen Benzinverbrauch von 5,6.
Jetzt bei meiner neuen komme ich nicht unter 6 ltr, weiß nicht ob das normal ist.

Was die anderen Bedenken, wegen ChipTuning anbelangt, habe ich die Firma angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.
Die müssen ja irgendeine Idee dazu haben ( hoffe ich )
Fällt mir irgendwie schwer vorzustellen, daß die davon leben und alle Kunden ohne Betriebserlaubnis unterwegs sind.

Gruß Harro
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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon fame » 28.03.2023, 11:51

Moin Harro,

auf die Stellungnahme vom Tuner brauchst du nicht warten.
Habe eben mal auf deren Homepage gesehen.
Dort steht als Hinweis:
2. Das Aufspielen eines Softwaretunings stellt eine Veränderung des Originalzustands dar und muss durch den TÜV oder DEKRA ordnungsgemäß abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Einbau eines Zusatzsteuergeräts stellt eine bauliche Veränderung dar und muss durch den TÜV oder DEKRA ordnungsgemäß abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon Aargauer » 28.03.2023, 11:53

Harro

Mein verbrauch liegt bei 5,5 Liter, dass kommt daher das in der Schweiz alles ein bischen langsamer von statten geht. :lol:

War letzten Herbst ein paar mal im Schwarzwald da kommen dann schnell 6 Liter zusammen.


Gruss Toni
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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon harro » 28.03.2023, 11:56

fame hat geschrieben:Moin Harro,

auf die Stellungnahme vom Tuner brauchst du nicht warten.
Habe eben mal auf deren Homepage gesehen.
Dort steht als Hinweis:
2. Das Aufspielen eines Softwaretunings stellt eine Veränderung des Originalzustands dar und muss durch den TÜV oder DEKRA ordnungsgemäß abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Einbau eines Zusatzsteuergeräts stellt eine bauliche Veränderung dar und muss durch den TÜV oder DEKRA ordnungsgemäß abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Gruss aus dem Norden

Weißt Du oder jemand anders wie das ablaufen könnte?
Was sollen die da eintragen?
Gehe ich da mit der Rechnung hin und die lachen sich kaputt?
Gruß Harro
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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon boxerkolben » 28.03.2023, 12:14

Du brauchst eine Unbedenklichkeitserklärung des Fahrzeugherstellers. Die werden sich kaputtlachen.
Vielleicht mal mit einem TÜV deines Vertrauens reden, evt. genügt denen eine Leistungs-, Abgas- und Geräuschmessung, das dürfte aber sehr teuer werden.
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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon fame » 28.03.2023, 12:26

Moin Harro,

wie das eintragen geht kann ich dir nicht sagen.
Das ist ja bei fast allen Tuner das gleiche, es gibt von deinen kein Teile-Gutachten.
Wenn man so etwas hat ist eine Eintragung kein Problem.

Jetzt mal zu eurem Verbrauch. Ich glaube ich habe einen ganz anderen Fahrstil oder es liegt hier am Flachland.
Wenn ich bei uns so rumkurve, dann lag ich immer zwischen 5,1 und 5,2 Liter.
Wenn ich länger Strecken auf der Bahn bei 140Km/h unterwegs war, dann so bei 5,7-5,8 Liter.

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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon topolino_rosso » 28.03.2023, 13:22

Ich führe Buch über inzwischen 73'000 km mit meiner 2015er. Der geringste Verbrauch war 3,4l/100km, der Höchstverbrauch 7,9, der Schnitt über die ganze Strecke 5,01.
Ich fahre wenig Autobahn, Landstrasse meist in der Schweiz mit nur 80 km/h, häufig Bergstrecken, meist in oberen Gängen mit tiefen Drehzahlen. Deutsche Autobahnen (Tempomat auf 150-180) kosten 6-7l/100 km.
Die rote 2011er, die ich zuvor 44'000 km lang gefahren hatte, hatte im Schnitt nur 4,91 l/100 km gebraucht, dafür aber auf 10'000 km noch 1l Öl.
Beste Grüsse aus dem Säuliamt
Hans

Sachs Pony / Lambretta 125 / BMW R27 / Yamaha AS2 125 / Vespa Rally 175 / Yamaha XS 850 / BMW K75S / BMW K1200RS + BMW R100S / BMW K1600GT 2011 / BMW K1600GT 2015
Wahrheit ist selten absolut. Gewöhnlich hängt sie vom Standpunkt des Betrachters ab.
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Re: neue K16 – Infragestellung „Kaltstart-Philosphie“

Beitragvon mimi1967 » 28.03.2023, 15:19

fame hat geschrieben:Moin mimi,

das mit dem Gutachter ist heute Standart, das machen die Versicherungen automatisch.
Selbst wenn ich ganz eindeutig für den Schaden verantwortlich bin, versucht die eigene Versicherung dem Unfallgegner eine Mitschuld zu beweisen, damit sie nicht den vollen Schaden am gegnerischen Fahrzeug bezahlen müssen. Da ist das auch vollkommen egal was es ist und hat meistens mit dem eigentlichen Unfall überhaupt nichts zu tun.
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Hallo fame

das "Märchen" vom Auslesen der Motorsteuerelektronik habe ich zwar schon mal gehört, aber de facto bei den letzten beiden Unfällen im Familienumfeld nicht erlebt!
Das mag in Einzelfällen so sein, die Regel ist es sicher nicht!
Eins meiner Kinder schraubt bei BMW! Anfragen bzgl. Auslesen der Motorelektronik nach Unfällen - so gut wie 0!
Feststellen von Veränderungen bei z.B. nicht angekündigten Updates im Rahmen des Services - kommt schon mal vor... scratch
Manche Optimierungen werden nämlich im Servicetermin "einfach" aufgespielt, ohne dass es dafür eines Rückrufes bedarf...

Es mag Fälle geben, wo man über die Höhe des "Schadens" durch z.B. unzureichende oder fehlende Schutzkleidung reden kann, aber darum geht es hier ja nicht..
Egal, was Versicherungen versuchen um die Schadenssumme zu minimieren, halte ich es für äußerst zweifelhaft bei einem selbstverschuldeten Unfall dem Unfallgegner Kosten aufdrücken zu wollen, selbst wenn evtl. Veränderungen nicht ursächlich sind. Solche Menschen soll der Blitz beim Sch... treffen! Und dazu stehe ich auch!
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