harro hat geschrieben:Du bekommst die Original ausgelesene Datei mitgeliefert.
Hab ich in meiner Liste vergessen zu erwähnen.
Somit kannst Du sie jederzeit wieder auf das Motorrad laden.
Im ungünstigsten Fall mußt Du einen Schaden, der normalerweise ein Garantiefall wäre, eben selbst tragen.
Alles eine Abwägung. Das muß man sich vorher klar machen.
Mich nervt die hohe Leerlaufdrehzahl eben mehr, als die Angst vor einem selbst zu bezahlendem Schaden.
Zuerst einmal Danke für die prompte Antwort!
Die Befürchtungen hinsichtlich eines Unfalls halte ich ebenfalls für überzogen,
da mir nicht bekannt wäre, dass nach einem Crash sofort die Steuergeräte ausgelesen werden.
Rein rechtlich ist der Einwand hinsichtlich der ABE sicher nicht von der Hand zu weisen,
aber "Wo kein Kläger, da kein Richter!"
Bei meiner GSX ist 13 Jahre niemandem aufgefallen, dass die 155 anstelle 98 PS hatte...
Ich hätte halt nur Bedenken hinsichtlich der Gewährleistung, wobei sich auch hier immer die Frage stellt,
ob die Werkstatt dieses Thema im Falle eines Falles tatsächlich "dramatisiert" ...
Allgemein gilt der 1600er ja als recht robust - ich habe allerdings erst neulich einen Motor mit veritablem Schaden gesehen - Kosten ein paar K€ - allerdings auf Kulanz!
Da könnten mir die "lärmempfindlichen" Nachbarn, im Zweifel, den Buckel runter rutschen...

Ich will Dir Deine Änderung auf keinen Fall madig machen - Du wirst schon wissen was DU tust! Viel Spaß damit & allzeit gute Fahrt!