harro hat geschrieben:fame hat geschrieben:Moin Harro,
auf die Stellungnahme vom Tuner brauchst du nicht warten.
Habe eben mal auf deren Homepage gesehen.
Dort steht als Hinweis:
2. Das Aufspielen eines Softwaretunings stellt eine Veränderung des Originalzustands dar und muss durch den TÜV oder DEKRA ordnungsgemäß abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Einbau eines Zusatzsteuergeräts stellt eine bauliche Veränderung dar und muss durch den TÜV oder DEKRA ordnungsgemäß abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Gruss aus dem Norden
Weißt Du oder jemand anders wie das ablaufen könnte?
Was sollen die da eintragen?
Gehe ich da mit der Rechnung hin und die lachen sich kaputt?
Gruß Harro
Hallo Harro,
das mit dem Eintragen würd ich geflissentlich vergessen.
Zumindest scheidet der TÜV Nord hier bei uns in der Region aus!
Ich habe mich neulich erst bzgl. eines Umbauprojekts and den hiesigen TüV gewandt.
Was der Prüfingenieur alles haben wollte
Heieiei!
Wenn ich jetzt nach dem gehe, dann brauchst Du
- eine Bescheinigung über die geänderte Software. Da Du Kein fachbetrieb bist, müsste die das eine Fachwerkstatt bescheinigen.
Der Kauf der Software sagt ja nix darüber aus, ob auch diese Software aufgespielt ist.
- ein physische Leistungsmessung, die Softwareänderung könnte ja auch 25 Mehr-PS bedeuten
- eine Messung des Standgeräuschs (gut, die kann eigentlich jeder TÜV Prüfer vor Ort machen), denn das könnte sich ja ändern
- eine Messung und Bescheinigung über das Abgasverhalten!
Der gute Mann wollte am Ende, dass ich Fahrversuche unternehmen lasse, wenn ich Teile der Verkleidung demontiere...
(Ich mein, das Projekt ist noch nicht gestorben, ich muss mir halt einen gescheiten Prüfingenieur suchen, also einen der keine Zeichnung braucht um sich die Nase abzuwischen... )
Was ich aber für wichtiger halte ist die Überlegung, dass Du mit der Eintragung gegenüber BMW dokumentierst, dass Du in die Steuerelektronik eingegriffen hast.
Sobald irgendeiner Deine Zulassung in die Finger bekommt, ist der Drops gelutscht, weil aktenkundig!
Lässt Du Dir das Aufspielen in einer BMW Werkstatt bestätigen, ist der Zustand im System!
Die Frage lautet: Wie gut und belastbar ist Dein Verhältnis zu Deinem Händler, denn dann nützt auch nachträgliches Aufspielen der Originalsoftware nix mehr!
(Außerdem würde dann ja auch die Betriebserlaubnis wieder erlöschen! )
"Gundel Gewährleistung" oder "Renate Renegade" - wer soll jetzt Dein Herzblatt sein?
Mein ernstgemeinter Tipp wäre, in eine Werkstatt, natürlich nicht die Deine, zu fahren und das ganze mal mit allen Konsequenzen im Konjunktiv durchzudiskutieren.
Wie würde sich BMW im Gewährleistungsfall verhalten?
Wie oft werden solche Steuergeräte im Schadensfall/Unfall tatsächlich ausgelesen? Also, wie hoch ist das Risiko der Entdeckung durch die Ordnungsmacht?
Der Profi kann Dir da sicher eine bessere Einschätzung geben, als das Forum hier!
Mich inklusive
Ich wünsche Dir "trotzdem" allzeit gute Fahrt!