Frage an Rechtsexperten: Lackierter C3 in Red Bull Optik

Alles was man als BMW-K-Fahrer anziehen kann.
Schutzbekleidung - Helme - Stiefel - Handschuhe etc.

Frage an Rechtsexperten: Lackierter C3 in Red Bull Optik

Beitragvon Audi+Bmw+dieWelt is OK ;) » 23.12.2012, 22:02

Hallo,

ich fahre seit Frühling diesen Jahres den C3 von Schuberth. Leider hab ich beim Kauf in Sachen Farbwahl gepatzt und die Wahl lag schnell beim günstigen Mattschwarz.
An dem hab ich mich dermaßen sattggesehen, dass ich ihn verändern will. Lackieren ist seit Jahren mein Hobby und ich hab mich auf Red Bull eingeschossen.

ich möchte ihn SO lackieren (billiges Foto Studio Fake :mrgreen: )
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Nun meine Frage: WAS kann mir im schlimmstenfall passieren?

Mir ist bekannt, dass die Farben durch RED BULL geschützt sind. Mir ist bekannt, dass RED BULL diese Art von "Werbung" nicht mag.

In wie weit muss ich mein Vorhaben verändern, damit ich auf der sicheren Seite (rechtl. gesehen) bin?


1000 - DANK und schönen 4. Advent, THOMAS
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Re: Frage an Rechtsexperten: Lackierter C3 in Red Bull Optik

Beitragvon Allgäuer » 23.12.2012, 22:12

wenn das "Red Bull-Logo" ein Aufkleber von Red Bull ist, wo sollte da das Problem sein. Blau-Silber ohne Aufkleber ginge doch auch. Ausserdem fährst dann noch Werbung für die. Einfach machen
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Re: Frage an Rechtsexperten: Lackierter C3 in Red Bull Optik

Beitragvon Audi+Bmw+dieWelt is OK ;) » 23.12.2012, 22:22

Du siehst das verdammt locker ;)

ich bin vielleicht ein Schisser, aber solche Dinge wie Urheberrechtsverletzung oder wie`s heisst kann ich nicht gebrauchen...

ich glaub - im Schlimmstenfall wird er ohne Logo. So ists zwar keine RED BULL Optik ....naja . Soschaut er derzeit aus.

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Re: Frage an Rechtsexperten: Lackierter C3 in Red Bull Optik

Beitragvon Mohikaner76 » 23.12.2012, 22:44

Nette e-mail an Red-Bull, oder anrufen. Dann weißt du Bescheid.
Solange du es nicht kommerziell machst und die Helme verkaufen willst, dürfte es kein Problem geben.
Lass es Dir schriftlich oder per mail bestätigen und gut.
Viel Erfolg.
Schaut bis jetzt ganz gut aus. :wink:
Gruß Marc
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Re: Frage an Rechtsexperten: Lackierter C3 in Red Bull Optik

Beitragvon OSM62 » 23.12.2012, 22:47

Solange du mit dem Helm durch verkauf kein Geld verdienen willst
interessiert das urheberrechtlich kein Schein was du mit deinen
Sachen machst.
Da würde ich sogar den BMW-Propeller auf mein Hemd oder ähnliches drauf mache wenn ich dasunbedingt haben wollte.
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Re: Frage an Rechtsexperten: Lackierter C3 in Red Bull Optik

Beitragvon Tourenfahrer » 23.12.2012, 22:50

Also dan fangen wir mal an :D :D

Ich finde deine Idee sehr cool aber auch
Logos sind gemäss Markengesetz
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen geschützt.


Im schlimmsten Fall könnte der Inhaber der Rechte eine Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung (Unterlassungsanspruch gem. §§ 14 Abs. 2, 15 Abs.2 MarkenG)gege dich geltend machen.

Um hier auf derabsolut sichern Seite zu sein hilft nur eine Mail an
Red Bull Deutschland GmbH
Osterwaldstraße 10
80805 München

Tel: 089 20 60 35 - 0
Fax: 089 20 60 35 100
E-Mail: info@de.redbull.com
URL: http://www.redbull.de

Thema erklären und abwarten

Meine persönliche Bemerkung ist folgende:
Wo kein Kläger da kein Richter,aber gerade bei RB wäre mir das zu heiss,aber nochmals fragen kostet nichts.
Es ist so wie Michael schreibt so lange man damit kein Geld verdient naja,aber RB halt.
Jetzt ist Sie weg weg ,und ich bin wieder allein allein
mal sehen was kommt
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Re: Frage an Rechtsexperten: Lackierter C3 in Red Bull Optik

Beitragvon Stress » 24.12.2012, 09:36

OSM62 hat geschrieben:Solange du mit dem Helm durch verkauf kein Geld verdienen willst
interessiert das urheberrechtlich kein Schein was du mit deinen
Sachen machst..


Genauso so ist es. Da ist weder ein Schreiben noch sonst etwas erforderlich.
Würdest du jedoch den Helm verkaufen, sieht es wieder anders aus.
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Re: Frage an Rechtsexperten: Lackierter C3 in Red Bull Optik

Beitragvon Stress » 24.12.2012, 09:41

Tourenfahrer hat geschrieben:.....
Ich finde deine Idee sehr cool aber auch
Logos sind gemäss Markengesetz
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen geschützt.
..
Im schlimmsten Fall könnte der Inhaber der Rechte eine Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung (Unterlassungsanspruch gem. §§ 14 Abs. 2, 15 Abs.2 MarkenG)gege dich geltend machen.
....

Das betrifft den Mißbrauch der Marke und/oder eine daraus schliessende Gewinnerzielungsabsicht.
Würde man deinen Geschreibsel vollends glauben schenken, würde es einige Sachen/Lackierungen usw. nicht geben.
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Re: Frage an Rechtsexperten: Lackierter C3 in Red Bull Optik

Beitragvon Audi+Bmw+dieWelt is OK ;) » 01.01.2013, 16:36

Hallo,

habe gestern und heute mein Lackierprojekt beendet. Hab nen Tamiya Klebersatz für Modellautos genommen ;)
In die 2. Schicht HS Klarlack wurden die Aufkleber einlackiert - heute wurde es Glanzgeschliffen und schleifpoliert.

Denke mal, es ist ein Unikat.

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Und weil Lack über war und ich Lust hatte, hab ich meine abgegrabbelte Microsoft Maus bearbeitet ;)

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...die Teile wurden zwar nicht perfekt (bin ja kein Profi) - aber bin sehr zufrieden - is mal was anderes :)

Neujährlichen Gruß, THOMAS
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Re: Frage an Rechtsexperten: Lackierter C3 in Red Bull Optik

Beitragvon supernorby » 01.01.2013, 16:40

Hallo Thomas,

der sieht ja mal supergeil aus.

Gut gemacht!

8) :D 8)

Norbert
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Re: Frage an Rechtsexperten: Lackierter C3 in Red Bull Optik

Beitragvon Mohikaner76 » 01.01.2013, 17:34

Schaut doch prima aus.
Viel Spaß damit
Gruß Marc
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Re: Frage an Rechtsexperten: Lackierter C3 in Red Bull Optik

Beitragvon Hubi » 17.03.2013, 18:02

Perfekt gemacht.Glückwunsch :!:
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Re: Frage an Rechtsexperten: Lackierter C3 in Red Bull Optik

Beitragvon p638123 » 18.03.2013, 17:35

Hi, das sieht richtig gut aus. Ich hoffe nur, Du verlierst jetzt nicht den Grip.
Du weißt ja: Red Bull verleiht Flüüüüügel... :lol: :lol:
Viele Grüße und allzeit gute Fahrt,
Claus
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Re: Frage an Rechtsexperten: Lackierter C3 in Red Bull Optik

Beitragvon Dachhase » 18.03.2013, 19:39

das ist dir richtig gut gelungen :!:
sehr schön
Gruß Ralf
Ich sach nix
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Re: Frage an Rechtsexperten: Lackierter C3 in Red Bull Optik

Beitragvon LuK » 19.03.2013, 07:10

Ich finde die techn. Verknüpfung zwischen C3 und Computermaus interessant! Links-Klick Visier auf; Rechts-Klick Visier zu, Mausrad = Sonnenblende … ;-) - nee Du, tolle Arbeit!!! Sieht sehr hochwertig aus!


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