von Chucky1978 » 18.11.2017, 01:47
Ganz kurz.
BGB §437
Eine Garantie kann man auf einzelne Teile des Produkts beschränken. Gewährleistung oder besser Mängelansprüche kann man aber generell auf das Gesamte Produkt haben. Das Produkt als ganzes hat Mangelfrei bei Übergabe zu sein bzw. die Mängel haben aufgelistet zu sein, und sind damit einvernehmlich gewesen das diese vorhanden waren.
Steht also in deinem Kaufvertrag nicht drin, das die Halterung ausgeleiert ist, hat der Verkäufer dir ein Produkt mit Mangelfreier Halterung verkauft. Fällt dir nun auf das diese Halterung nun doch Mängel hat, und du hast sie nicht verursacht, muss er der Mangel beseitigen.
Da dein Händler dir ein Motorrad inkl. Halterung, und kein einzelnen Motor, Getriebe usw. verkauft hat, darfst du natürlich Mangelansprüche auf das gesamte Motorrad geltend machen.
Und nochmal kurz. Du solltest innerhalb der ersten 6 Monate dafür sorgen, das deine Aufforderung der Mängelbeseitigung schriftlich erfolgt ist. (Beweislastumkehr)
Desweiteren solltest du drauf achten, das kein Auftrag erstellt wird, indem du die Reparatur des Halters einfach so beauftragst, sondern es sollte schon drin stehen, das es sich um einen Mangel handelt, der abgestellt werden soll. Weiß gerade nicht wie ich das beschreiben soll. Bedeutet aber im Grunde, das hinten als Rechnungsbetrag definitiv ein 0,00€ steht.
Ansonsten musst du die Rechnung bei einem Supergau zahlen, während du erstmal mit einem Anwalt deine Rechte einforderst, um das Geld dann irgendwann mal wieder zu bekommen.
Gruß Ingo