Hallo,
bei der Wiederanmeldung meiner K1200S wurde der Kraftfahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt. In dieser ist jetzt nur noch die zulässige Reifengröße angegeben, nicht aber die Reifentypen und Hersteller. Muß man nun immer auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers mitführen oder ist dies nicht nötig?