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Zulassungsbescheinigung Teil I

BeitragVerfasst: 06.04.2006, 11:59
von K1200S-Fan
Hallo,

bei der Wiederanmeldung meiner K1200S wurde der Kraftfahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt. In dieser ist jetzt nur noch die zulässige Reifengröße angegeben, nicht aber die Reifentypen und Hersteller. Muß man nun immer auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers mitführen oder ist dies nicht nötig?

BeitragVerfasst: 06.04.2006, 17:05
von k-tänzer
Hallo K1200S-Fan,
meines Wissens nach muss man die Freigabeerklärung des Reifenherstellers mitführen. In der ZB Teil 1 steht ja auch als letzter Eintrag (so bei mir, 06er Neuzulassung): Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten. Wäre dieser letzte Satz nicht dagestanden, so muss der Reifen nur den technischen Daten im Teil 1 entsprechen. So weit meine unverbindliche Info. Können andere hier Forum ja bestätigen oder nicht?

Grüsse, Rainer

BeitragVerfasst: 06.04.2006, 21:38
von Boxer-Olli
Da wir hier in D immer noch die Reifenbindung haben und BMW nur diverse Hersteller zuläßt, steht jeder in der Nachweispflicht für seine Änderungen PUNKT
Also, Kopie des alten Briefs, ABE's und Freigaben mitführen. Spart Zeit und Ärger mit der Rennleitung. :wink:
Gruß
OLLI