Zulassungsbescheinigung Teil I

Hallo,
bei der Wiederanmeldung meiner K1200S wurde der Kraftfahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt. In dieser ist jetzt nur noch die zulässige Reifengröße angegeben, nicht aber die Reifentypen und Hersteller. Muß man nun immer auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers mitführen oder ist dies nicht nötig?
bei der Wiederanmeldung meiner K1200S wurde der Kraftfahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt. In dieser ist jetzt nur noch die zulässige Reifengröße angegeben, nicht aber die Reifentypen und Hersteller. Muß man nun immer auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers mitführen oder ist dies nicht nötig?