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Reifenfreigabe neue Richtlinien

BeitragVerfasst: 01.05.2025, 11:29
von Ronning
Hallo Experten,

vielleicht könnt ihr mir etwas Klarheit verschaffen.
Ich hab schon so viel dazu gegoogelt, bin aber immer noch nicht ganz im Bilde.

Bei miener K1200R steht im Schein " Reifenfreigabe gemäß Btriebserlaubnis beachten"
Da es sich um ein EU-Fahrzeug andelt (Kennummer e....) eigentlich alle Hersteller erlaubt, oder?
Nur die Dimension muß passen.
Jedoch steht im Schein ein 180er HR, ich habe aber eine 6Zoll-Felge mit 190 er.
Muß ich den jetzt eintragen lassen?

Vg Ronning

Re: Reifenfreigabe neue Richtlinien

BeitragVerfasst: 01.05.2025, 16:53
von BMW-Frank
Nein, der 190er mit der 6" Felge steht im COC und ist somit Bestandteil der EG Typgenehmigung und nicht eintragungspflichtig. Die Reifenfabrikatsbindung ist vom Tisch für EU typgenehmigte Fahrzeuge. Du musst praktisch nichts machen.

Re: Reifenfreigabe neue Richtlinien

BeitragVerfasst: 01.05.2025, 22:47
von Ronning
Danke Frank. Das wäre ja super.
Und was ist die COC bzw. muß man diese mitführen?
Oder hat der TÜV oder die Polizei dann Zugriff darauf?

Vg Jürgen

Re: Reifenfreigabe neue Richtlinien

BeitragVerfasst: 02.05.2025, 05:51
von Duese
COC => Certificate of Conformity
Erhälst du beim Kauf zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
Musst du nicht mitführen, solltest du aber gut weglegen.
Das COC bestätigt, dass das Fahrzeug den internationalen Regeln entspricht. Bestimmte Merkmale, wie andere Felgen oder ähnliches, werden idR dort aufgeführt.
Viele Dinge finden sich nur in der Betriebserlaubnis, die bekommst du aber idR nicht in die Finger. Die erhält der Hersteller als Grundlage für seine Serienfshrzeuge (vereinfacht dargestellt).

Re: Reifenfreigabe neue Richtlinien

BeitragVerfasst: 04.05.2025, 12:52
von Meister Lampe
Im Fahrzeugschein unter Position K = Nummer der EG-Typengenehmigung oder ABE , kann die Rennleitung sich alle Infos holen über dein Fahrzeug ... ;-)

Gruß Uwe Bild